Sendker MdB: „Gesetz mit Licht und Schatten“
Positiv bewertet er, dass das Gesetz die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht stärke. Insbesondere mit der Wiederaufnahme des § 13b BauGB für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben werde ein in der Vergangenheit rege genutztes Instrument wieder aufgegriffen: „Das stärkt vor allem kleinere Gemeinden in ländlichen Räumen wie dem Kreis Warendorf und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.“
Die Haltung der Grünen sei daher realitätsfremd: “Wo in Innenstadtlagen keine Immobilien frei sind, haben die Kommunen ohne die Aktivierung von Bauland in Ortsrandlagen schlichtweg keine andere Chance, sich weiter zu entwickeln.“ Die ideologische Haltung der Grünen torpediere jegliche Bemühungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, so Sendker’s einfaches Fazit.
Ebenso bedauert Sendker, dass die ursprünglich im Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz enthaltenen Vorgaben zur Erleichterung des Umbaus von Tierhaltungsanlagen aus dem Gesetz herausgelöst wurden. Hier hätte Sendker sich eine schnelle Entscheidung gewünscht, damit investitionsbereite Landwirte ihre Ställe zeitnah tierwohlgerecht modernisieren können. In zahlreichen Gesprächen mit Landwirten aus dem Kreis Warendorf war diese Bitte an ihn herangetragen worden. Sendker wird sich nun für eine zeitnahe Verabschiedung der jetzt im Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen verankerten Regelungen einsetzen. Tierhaltungsanlagen könnten dann weiterhin im Außenbereich geändert werden, soweit die Änderung der Verbesserung des Tierwohls dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird.