„Wirtschaftshilfen des Bundes kommen im Kreis an!“
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Diese Grenze gilt nicht für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche, die von Schließungsanordnungen aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind.
Auch freue es ihn, so Reinhold Sendker weiter, dass das Instrument der Neustarthilfen effektiv im Kreis genutzt werde: Von 315 Anträge im gesamten Kreisgebiet, erhielten bislang 289 Antragsteller eine Förderung in Höhe von über 1,7 Millionen Euro (1.786.735,19 Euro). Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.