Die Freizügigkeit in der EU ist eine unverzichtbare Grundfreiheit und eine tragende Säule der europäischen Integration. Der Zuzug von qualifizierten Fachkräften, von motivierten Auszubildenden und Studierenden leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Wohlstands und der Fachkräftebasis in unserem Land. Zugleich können mit der wachsenden Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten auch Probleme verbunden sein. Diese konzentrieren sich vor allem auf eine Reihe von besonders betroffenen Städten und dort in bestimmten Stadtquartieren.
In der Koalition hatten wir deswegen vereinbart, die sich daraus ergebenden Probleme näher zu untersuchen. Seit Januar hat sich ein Staatssekretärsausschuss aus insgesamt elf Bundesressorts in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in differenzierter und kooperativer Weise damit befasst. Erste Ergebnisse unserer Arbeit haben wir bereits in einem Zwischenbericht im Frühjahr vorgelegt; jetzt folgen der Abschlussbericht, dazu ein Artikelgesetz, das die Ergebnisse des Staatssekretärsausschusses umsetzt, sowie ein Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz.
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