Neues aus der Parlamentswoche

Der enge Takt der Sitzungswochen zum Ende des Jahres bringt viele Entscheidungen mit sich. Wir gehen die Dinge konstruktiv an und werden so unserem Auftrag gerecht, dem Land eine gute Regierung zu stellen. Dabei sollten wir aber unsere Erfolge nicht vorschnell von der Agenda verdrängen lassen. Daher sei noch einmal an den historischen Beschluss erinnert, den wir am letzten Freitag im Deutschen Bundestag durchgesetzt haben: Erstmals seit Jahrzehnten wird der Bund im nächsten Haushaltsjahr ohne neue Schulden auskommen. Vor 25 Jahren war es übrigens auch die Haushaltsdebatte, die historische Vorschläge und Reden erlebte: Helmut Kohl legte seinen Zehn-Punkte-Plan vor, der die Wiedervereinigung als das klare politische Ziel seiner Regierung bekräftigte und Schritte in diese Richtung festlegte. Es hat kein Jahr gedauert, bis daraus die Vollendung der staatlichen Einheit unseres so lange geteilten Landes wurde. Wenn man ein Ziel unbeirrt anstrebt, kann und wird man es erreichen. So sollten wir es auch mit dem Bundeshaushalt halten: Keine Neuverschuldung ab 2015.

Sehr bewegt hat die Menschen in unserem Land das Schicksal der jungen Lehramtsstudentin Tugce Albayrak, die sich in Offenbach mutig einem Übergriff auf zwei Jugendliche entgegengestellt hat. Sie bezahlte für diesen beherzten Akt der Zivilcourage nun mit dem Leben – am Wochenende wurde ihr Hirntod festgestellt. Noch mit ihrem Tod verbindet sich ein Akt der Nächstenliebe: Als Organspenderin hat Tugce Albayrak todkranken Menschen neues Leben ermöglicht. Wir verneigen uns vor dieser jungen alevitischen Frau, deren Mut und Gemeinschaftssinn uns allen ein Vorbild sein soll, und verurteilen die hinterhältige Gewalttat gegen sie auf das Schärfste.
 
Afghanistan weiter unterstützen.
Am 31. Dezember 2014 endet nach 13 Jahren der Afghanistan-Einsatz ISAF. Wir blicken zurück auf eine Mission, die nicht nur als der erste Kampfeinsatz der Bundeswehr seit ihrer Aufstellung 1955 in die Geschichte eingegangen ist. 55 Soldaten sind bei diesem Einsatz gestorben. Wir gedenken ihrer und danken ihnen, aber auch ihren Angehörigen, für ihren Einsatz für Frieden, Sicherheit und mehr Freiheit in Afghanistan.
 
Afghanistan hat sich in diesen 13 Jahren verändert, vieles wurde erreicht, vieles aber auch noch nicht. Bis zum Jahresende soll die Übernahme der alleinigen Sicherheitsverantwortung durch die afghanischen Sicherheitskräfte abgeschlossen werden, so wie es im Bereich des Regionalkommandos Nord bereits erfolgt ist. Der Ausgang des Afghanistan-Engagements aber ist heute noch nicht absehbar. Deswegen lassen wir die Afghanen auch nach Auslaufen des ISAF-Einsatzes nicht allein.
 
Ab dem 1. Januar 2015 wollen wir das Land im Rahmen der NATO-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission („Resolute Support Mission“, RSM) weiter auf seinem Weg unterstützen. Bis zu 850 Soldaten der Bundeswehr werden im Einsatz sein. Gleichzeitig wollen wir die Transformationsdekade mit zivilen Mitteln gestalten und legen dazu einen entsprechenden Antrag vor. Damit wollen wir zeigen, dass Deutschland als verlässlicher Partner weiterhin bereit ist, Afghanistan mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.
 
High-Tech-Strategie, eine Erfolgsgeschichte.
Der Bundesbericht „Forschung und Innovation“ belegt es eindrucksvoll: Deutschland ist als Standort für Spitzentechnologie weltweit stets in der Spitzengruppe. Mit einem Zuwachs von allein 114.000 neuen Arbeitsplätzen zwischen 2005 und 2012 gibt es nun 600.000 Arbeitsplätze im Sektor Forschung und Entwicklung (FuE). Mehr als 79 Milliarden Euro wurden 2012 durch Staat, Wirtschaft und Wissenschaft für FuE aufgewandt. Mit eindrucksvollen Ergebnissen: Deutschland steht bei den Patentanmeldungen in Europa an der ersten und weltweit an der dritten Stelle. Auch andere internationale Vergleiche sehen unser Land vielfach in Spitzenpositionen. Dennoch stellt das diesjährige Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands fest, dass noch immer zu viele Spitzenforscher in das Ausland abwandern. Gleichzeitig belegen die Kennzahlen dennoch, dass Deutschland als attraktiver Wissenschaftsstandort vielen Wissenschaftlern eine gute Perspektive bietet.
 
Wir bauen vor diesem Hintergrund die seit 2006 verfolgte Hightech-Strategie aus. Sie hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb stark zu verbessern. Investitionen in Forschung und Innovation wurden erfolgreich ausgebaut und gebündelt. Wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, sie zu einer umfassenden, ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterzuentwickeln. So soll vor allem eine schnellere Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Anwendung erreicht werden. Allein 2014 werden für die neue Hightech-Strategie 11 Milliarden Euro investiert. 
 
Bei der erneuerten Hightech-Strategie berücksichtigte Themen sind von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft, aber auch für die Stärkung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Zu den Schwerpunkten gehören neben den Bereichen Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Innovative Arbeitswelt oder Gesundes Leben auch etwa die Zivile Sicherheit unter besonderer Berücksichtigung der IT-Sicherheit.
 
Auch sollen neue Mittel und Methoden nun für einen beschleunigten und verbesserten Transfer von Ideen und Erkenntnissen der Spitzenforschung in die Wertschöpfung sorgen. Fachhochschulen sollen hierbei stärker als bisher berücksichtigt und die Spitzenforschung in Clustern und Netzwerken noch stärker international ausgerichtet werden. Durch die Bundesregierung geförderte Kooperationsprojekte sollen Wissenschaft und Wirtschaft noch besser in Kontakt bringen als bisher, was insbesondere mit Blick auf die digitale Innovation bei Fertigungsprozessen von Bedeutung ist.
 
Große Koalition bekennt sich zum Meisterbrief.
Wir unterstützen die neue EU-Kommission darin, die Mobilität qualifizierter Fachkräfte innerhalb des Binnenmarkts sowie grenzüberschreitende Dienstleistungen zu stärken. Das wirkt sich positiv auf Wachstum und Beschäftigung aus. Schon im Koalitionsvertrag haben wir uns allerdings auch klar dafür ausgesprochen, dass der Meisterbrief nicht durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigt wird und dass er erhalten bleibt. Dafür haben wir gute Gründe, die wir nunmehr mit einem Beschluss des Deutschen Bundestags untermauern werden.
 
So tragen meistergeführte Handwerksbetriebe vor allem dazu bei, jungen Menschen durch hochwertige Ausbildung berufliche Perspektiven zu eröffnen, die oft weit über das Handwerk hinausgehen. Der Meisterbrief ist Garant für hohe Ausbildungsqualität, weil den künftigen Führungskräften in der Meisterschule über die Fachkompetenz hinaus umfangreiche berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt werden. Hierdurch wird der Meister zur erfolgreichen Weitergabe von Wissen und Fertigkeiten an die Nachwuchskräfte befähigt.
 
Überdies ist festzustellen, dass im Handwerk die Hälfte eines Ausbildungsjahrgangs Jugendliche mit Hauptschulabschluss sind. Knapp vier Prozent verfügen über keinen Schulabschluss, der Anteil derjenigen mit Migrationshintergrund ist überproportional hoch. Die handwerkliche Aus- und Fortbildung ermöglicht damit auch sozialen Aufstieg und trägt zu gesellschaftlicher Stabilität und Durchlässigkeit bei.
 
Wir wollen das bestehende System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe aber auch deshalb stärken, weil es unverzichtbare Beiträge zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands, zum Verbraucherschutz und zur Umsetzung zentraler Aufgaben wie Energiewende und Digitalisierung leistet.
 
66 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Als Reaktion auf die Schrecken des Zweiten Weltkrieges beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948 in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Obwohl es sich um kein juristisch verbindliches Dokument handelt, können Bedeutung und Tragweite nicht hoch genug geschätzt werden. Die Erklärung ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und wurde zum Grundstein für den internationalen Schutz der Menschenrechte. In der Zeit des sogenannten Kalten Krieges konnten sich Bürgerrechtler auf dieses Dokument berufen, es wurde zu einem Grundrechtskatalog für eine immer selbstbewusster auftretende Bürgergesellschaft.
 
Auch das Menschenrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit wurde 1948 in den Katalog der Rechte aufgenommen. Wie nötig die Welt die Erinnerung an dieses Recht hat, zeigen die schrecklichen Gewalttaten gegen Andersgläubige und religiöse Minderheiten in einer zunehmenden Zahl von Staaten weltweit. Wir sind erschüttert von einem Attentat gegen eine Moschee in Nigeria, in dem über 100 Menschen zu Tode kamen. Ihr religiöser Führer hatte sich gegen den Terror von Boko Haram ausgesprochen.
 
Der Besuch von Papst Franziskus in der Türkei kann uns ein Zeichen der Hoffnung sein. Er hat unaufgeregt daran erinnert, dass die Menschenrechte unteilbar sind. Dass auch und gerade die Religionsfreiheit in der Türkei nicht verwirklicht ist, hat der Papst klar ausgesprochen. In aller Form stehen wir hinter seinem Wunsch, dass die geistlichen, politischen und akademischen Führer der Muslime die Gewalt im Namen des Islam deutlich verurteilen mögen. 
 
Die Woche im Parlament
 
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen – Mehr Teilhabe eröffnet neue Perspektiven. In dieser Woche beginnen wir unsere Plenarberatungen am Mittwoch mit einer vereinbarten Debatte anlässlich des Tags der Menschen mit Behinderungen. Damit unterstreichen wir die Bedeutung des Themas und unseren Einsatz für Menschen mit Behinderungen. So haben wir uns für die laufende Wahlperiode eine Reform der Eingliederungshilfe und die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes vorgenommen.
 
Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland, Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 und Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2014. Mit der neuen Hightech-Strategie macht die Bundesregierung deutlich, wie wichtig Innovation und Spitzenforschung für den Wettbewerbsstandort Deutschland sind. In der Kernzeitdebatte am Donnerstag beraten wir überdies über den Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 sowie das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2014. Die Erfolge haben unbestreitbar damit zu tun, dass die Ausgaben für Bildung und Forschung im Bundeshaushalt seit Amtsantritt der CDU/CSU-geführten Bundesregierung im Jahr 2005 verdoppelt wurden.
 
Der deutsche Meisterbrief – Erfolgreiche Unternehmerqualifizierung, Basis für handwerkliche Qualität und besondere Bedeutung für die duale Ausbildung. Der Antrag der Koalition ist eine aktive aber kritische Begleitung des von der EU-Kommission derzeit durchgeführten Evaluierungsprozesses der nationalen Berufsreglementierungen. Er stärkt das System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe, deren Betriebe von Meistern geführt werden. Denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands, zur präventiven Gefahrenabwehr zwecks Absicherung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, zur Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des System der dualen Ausbildung und zur Integration auch bildungsferner Schichten in den Arbeitsmarkt.
 
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support Mission für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte in Afghanistan. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zum ISAF-Nachfolgemandat RSM, das zunächst bis zum 31. Dezember 2015 eingerichtet werden soll. Mit diesem Mandat, das eine Bestätigung des deutschen Engagements darstellt, zeigen wir, dass Afghanistan auch nach Abzug der ISAF-Truppen auf deutsche Hilfe zählen kann. Zu den Aufgaben der bis zu 850 Soldaten werden vor allem die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte gehören. Dieses Engagement findet weiter in der bisher von Deutschland gesicherten Region um Mazar-e Sharif statt. Unsere Streitkräfte werden darüber hinaus die zivilen Kräfte der internationalen Gemeinschaft sichern, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Afghanistan mit zivilen Mitteln unterstützen.
 
Transformationsdekade mit zivilen Mitteln erfolgreich gestalten. Nach dem Ende des ISAF-Einsatzes gewinnt das zivile Engagement in Afghanistan an Gewicht. Der Koalitionsantrag sieht zivile Hilfe bei der guten Regierungsführung, beim Aufbau von leistungsfähigen staatlichen Institutionen, in der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, der Schul- und Berufsbildung und Hilfen im Bereich Energie und Wasser vor. Auch wollen wir Unterstützungsmaßnahmen für Verbesserungen in der Bekämpfung des Drogenanbaus und der Korruption beschließen.
 
Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die im Koalitionsvertrag im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz festgelegte Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro. Wir erhöhen dazu zum einen den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des ALG II um 500 Mio. Euro. Zum anderen ergänzen wir den Kommunalanteil an der Umsatzsteuerverteilung um ebenfalls 500 Mio. Euro. Schließlich wird mit der Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio. Euro eine weitere erhebliche Unterstützung für die Kommunen beschlossen. Hinzu kommt zugunsten der Länder eine weitere Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018.
 
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. In zweiter und dritter Lesung wollen wir Verbesserungen für die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf beschließen. Analog zum Kinderkrankengeld führen wir einen Rechtsanspruch auf eine Lohnersatzleistung bei zehntägiger Pflegeauszeit in akuten Pflegesituationen ein. Daneben wird es für Arbeitnehmer in Betrieben ab einer bestimmten Größe in Zukunft einen Anspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit geben. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um jeweils ein Zwölftel zu kürzen.

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