(v.l.) Winfried Mertens, Peter Goerdeler, Reinhold Sendker, Heinz Wesseler und  Dr. Jan Deitmer.
(v.l.) Winfried Mertens, Peter Goerdeler, Reinhold Sendker, Heinz Wesseler und Dr. Jan Deitmer.
Kreis Warendorf. Das Krankenhausstrukturgesetz war Thema des Informationsgesprächs zwischen dem heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker (Westkirchen) und den Direktoren der Krankenhäuser im Kreis Warendorf, Peter Goerdeler (Direktor des St. Josef-Hospitals Warendorf), Dr. Jan Deitmer (Verwaltungsdirektor Krankenhaus Beckum), Heinz Wesseler (kaufmännischer Leiter Krankenhaus Oelde) und Winfried Mertens (Verwaltungsdirektor St. Franziskus-Hospital Ahlen). Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) soll die Versorgung der Patentinnen und Patienten im Krankenhaus verbessert werden.

Für den Kreis Warendorf heißt das Sicherung der bestehenden Standorte durch einen hohen Qualtitätsstandard. „Gute Versorgung und Pflege kann nur gelingen, wenn ausreichend gutes Personal zur Verfügung steht“, so Reinhold Sendker. Durch die Einführung eines Pflegezuschlages soll von 2017 an keine pauschale Vergütung mehr stattfinden, sondern sich die Vergütung an der Anzahl der tatsächlichen Pflegekräfte im Krankenhaus orientieren. Außerdem sollen die Krankenhäuser mit einem neuen Hygieneförderprogramm zusätzliches Hygienepersonal einstellen und fördern können. Man war sich einig, dass der Bedarf an Fachkräften ein gesamtgesellschaftliches und politisches Thema ist. Vor allem vor dem Hintergrund, der Zuwanderung. Hier müssen Möglichkeiten geschaffen werden, Berufsabschlüsse anzuerkennen und Ausbildungsplätze zu schaffen.
 
Aber auch die Notfallversorgung stelle ein immer größeres Problem für die Krankenhäuser dar, so die Vertreter der Krankenhäuser. Immer mehr Patienten gingen abends oder am Wochenende direkt in ein Krankenhaus und nicht mehr in die Notfallpraxen. Durch diese höhere Belastung reiche die bisherige Pauschale nicht mehr aus, um Kosten deckend arbeiten zu können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen behalten nach dem KHSG zwar den Sicherstellungsauftrag, aber die Regelungen zur Organisation des Notdienstes werden ergänzt. So sollen zukünftig entweder „Portalpraxen“ in oder an Krankenhäusern eingerichtet werden oder die Ambulanzen der Krankenhäuser sollen mit entsprechenden Verträgen in den vertragsärtzlichen Notfalldienst eingebunden werden. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sei schon sehr viel besser, als der ursprüngliche Referentenentwurf, aber Investitionen seien immer noch nicht vorgesehen. Um den derzeitigen Zustand erhalten und sichern zu können sei man auf die Förderung des Landes angewiesen, die aber nur ein Prozent des Umsatzes decke, bei einem Bedarf in Höhe von 7 bis 8 Prozent.
 
Reinhold Sendker MdB bedankt sich für das intensive Gespräch und die konstruktiven Anregungen und schlägt für die Zukunft einen regelmäßigen Meinungsaustausch vor.

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