Reinhold Sendker informiert über die Drohnenverordnung

Neuerungen gelten nur außerhalb des Flugplatzes

Reinhold Sendker mit den Mitgliedern des MFC Ahlen.
Reinhold Sendker mit den Mitgliedern des MFC Ahlen.
Ahlen. „Der Modellflug auf genehmigten Modellfluggeländen bleibt von der neuen „Drohnenverordnung“ der Bundesregierung unberührt“, so die gute Nachricht, die der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) jetzt den Mitgliedern des Modell-Flugclubs Ahlen verkünden konnte. Schon im Herbst vergangenen Jahres war Sendker am Ahlener Flugplatz zu Gast. Daraufhin hatte er sich in Berlin für die Belange der Modellflieger eingesetzt. Jetzt erläuterte er noch einmal die neue Regelung: Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem genehmigten Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen.

Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Die einzige Änderung, die auch die Hobbypiloten aus Ahlen betrifft, ist, dass sie einer Kennzeichnungspflicht nachkommen müssen. Das bedeutet: „Ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm müssen die Besitzer von Drohnen und Modellflugzeugen künftig eine Plakette mit ihrem Namen und ihrer Adresse anbringen“, erläuterte Sendker.
 
Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden. Vermehrte Unfälle und zahlreiche „Beinahe-Zusammenstöße“ mit Drohnen in der letzten Zeit waren die Gründe für die neue Verordnung.

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