Mit Blick auf die kommunalen Strukturen im öffentlichen Personennahverkehr ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes von großer Bedeutung. Hier muss noch viel Überzeugungsarbeit im Sinne guter kommunaler Strukturen geleistet werden.
Vor allem gilt es hier die Rechtssicherheit für unsere kommunalen Unternehmen zu gewährleisten: Hierzu muss der Nahverkehrsplan als Orientierung dienen.
Einen guten Kompromiss haben die Verbände VDV und bdo bereits mit einer gemeinsamen Position aufgezeigt. Daran gilt es anzuknüpfen und diese nicht zu verwässern. Zum Verfahren: Am 19. Januar haben wir das Gesetz dann in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Zudem wird es im Rahmen der Ausschussverhandlungen am 29. Februar eine Anhörung der Verbände geben. Die abschließende Beratung ist dann für den 22. März vorgesehen. Im Bundesrat soll das PBefG abschließend am 11. Mai debattiert werden.
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