Die Länderkammer hat entschieden, hinsichtlich der geplanten Kürzungen der Photovoltaik-Förderung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundestag hatte Anfang Mai die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet, mit der die Photovoltaik-Einspeisevergütung zum 1. Juli für Dachanlagen um 16% und für Freiflächenanlagen zwischen 11% und 15% zurückgefahren wird und Solarparks auf Ackerflächen nicht mehr vergütet werden.
Hintergrund ist, dass die Anpassung der Vergütungssätze ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem nachhaltigen Ausbau von Photovoltaik auf der einen Seite und einem Abbau der Überförderung auf der anderen Seite herstellen soll. Der Verfall der Marktpreise für Solarmodule hat eine Überförderung der Photovoltaik zur Folge, so dass die Verbraucher von zusätzlichen Stromkosten durch die EEG-Umlage entlastet werden sollen.
Im Vermittlungsausschuss werden jeweils 16 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat nach einem Kompromiss suchen. Danach muss sich der Bundesrat, der sich für geringere Kürzungen als geplant ausspricht, erneut mit der Solarförderung befassen. Dies wird aber frühestens im Juli stattfinden.
Der Bundestag kann mit absoluter Mehrheit seine bereits beschlossene Vorlage wieder in Kraft setzen. Dies kann auch rückwirkend zum 1. Juli der Fall sein.
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