„Der Straßenverkehr in Deutschland wird fahrradfreundlicher. Mit der Änderung der StVO lösen wir das Versprechen ein, den Radverkehr zu stärken und sicherer zu machen. Der geplante Mindestabstand von bis zu 2 Metern beim Überholen durch Kraftfahrzeuge konkretisiert die bisherige Regelung, wonach lediglich ein ausreichender Seitenabstand erforderlich war. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit und reduziert die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Situationen. Mit der vorgesehenen Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen wird die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fußgänger verbessert, die bisher oft im sogenannten toten Winkel verschwinden. In Verbindung mit der Ausweitung des Parkverbots auf bis zu 8 Metern im Kreuzungsbereich wird auch die Kraftfahrzeugnutzer die Möglichkeit geschaffen, ein ausreichendes Sichtfeld für die Einschätzung der Verkehrssituation zu erhalten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die geplante StVO Novelle und wird im Anschluss an die bereits terminierte Experten-Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages weitere Vorschläge einbringen.“
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