Neues aus der Parlamentswoche

CDU und CSU haben das Jahr 2013 mit klaren politischen Botschaften begonnen. So hat der CDU-Bundesvorstand in seiner „Wilhelmshavener Erklärung“ aufgezeigt, wie die Union weiter gemeinsam für ein starkes Deutschland arbeiten will. Zusammenhalt, generationengerechte Finanzen, eine stabile Währung, gute Bildung und exzellente Wissenschaft, ein wettbewerbsfähiger Mittelstand, moderne Infrastruktur und starke Kommunen sind nur einige der Stichworte auf unserer Agenda. Die CSU-Landesgruppe hat in Wildbad Kreuth sieben Positionspapiere beschlossen, die wichtige Signale für Stabilität, Solidarität und Sicherheit geben. Wir wollen unser Land weiter voranbringen, Punkt für Punkt.

Und die Konkurrenz? Scheitert zunehmend an der Realität. Niemand jedenfalls wird behaupten, dass etwa die öffentlichen Haushalte oder Einrichtungen in rot/grün regierten Ländern besser aussehen als in den Ländern, wo die Union regiert.

Wer sich wie die SPD auf Klausurtagungen vor allem um Imageprobleme und Umfragewerte des eigenen Kandidaten kümmert, hat eben keine Zeit für konkrete politische Arbeit. Heraus kommen allenfalls unbezahlbare Wünsch-Dir-Was-Papiere, früher eine Domäne der Grünen. Die versuchen währenddessen nicht aufzufallen und so ihre mittelstands- und familienfeindlichen Parteitagsbeschlüsse hinter einer schein-bürgerlichen Fassade zu verstecken.

Die aktuellen Steuerpläne der SPD zeigen ihren Widerspruch zwischen Worten und Taten: Wer im Dezember das fertig ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnt und im Januar kaum brauchbare Vorschläge zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorlegt, versucht sich nicht ernsthaft an der Lösung der Probleme unseres Landes. Nicht auf wohlfeile Papiere kommt es an, sondern auf Taten.

Wir jedenfalls sind nicht bereit, Milliarden unversteuerten Geldes in der Schweiz liegen zu lassen, so wie SPD und Grüne es gegen alle Vernunft im Vermittlungsausschuss beschlossen haben. Zurückweisen werden wir auch das ideologische Herumpfuschen am Jahressteuergesetz. Wer hier kleinkarierte Spielchen treibt und Verfassungsurteilen vorgreifen will, kann mit unserem Verständnis nicht rechnen.

Auch die zusätzlichen 580,5 Millionen Euro des Bundes für den weiteren Kita-Ausbau hat man im Bundesrat aus rein parteitaktischen Gründen ausgeschlagen. Gleichzeitig will man den Menschen in Deutschland weismachen, die Bundesregierung ließe Kommunen und Länder bei der Finanzierung des Rechtsanspruches im Stich. Das war Politikversagen auf dem Rücken der Kleinsten. Wir akzeptieren das nicht.

Während die Opposition sich in ihrem Wahlkampf verheddert, arbeiten wir für Deutschland und bringen das Gesetz in dieser Woche daher erneut ein. Man darf gespannt sein, ob die rot/grünen Landesregierungen ein zweites Mal das Angebot der deutschen Volksvertretung ablehnen.

Die Anderen mögen sich mit Wahlkampf-Finten und Fettnäpfchen beschäftigten. Für uns gilt: Die Bundestagswahl findet erst im Herbst statt. Bis dahin ist noch viel zu tun. Wir arbeiten weiter für Deutschland.

Wir verbinden Freiheit und Verantwortung des Einzelnen mit Solidarität und Gerechtigkeit der Gemeinschaft. Darauf können die Menschen sich verlassen. Oder wie man in Niedersachsen sagt: So machen wir das.

In diesem Sinne wünschen wir allen Menschen in unserem Land ein gutes Jahr 2013!

50 Jahre Elysée-Vertrag.

Der am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Elysée-Palast unterzeichnete Vertrag markiert einen Wendepunkt in den deutsch-französischen Beziehungen. Die alten „Erbfeinde“ fanden einen Weg über die Gräben und Grenzen der Vergangenheit aufeinander zu. Kriege und Demütigungen, lange Zeit an der Tagesordnung der beiden Staaten, sind nicht mehr vorstellbare Ereignisse, es sind Kapitel in Geschichtsbüchern. Die Freundschaft, die symbolisch durch Bundeskanzler Helmut Schmidt und Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing und später durch Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und François Mitterand bekräftigt wurde, ist mittlerweile selbstverständlich und tief in den Herzen der Menschen verwurzelt.

Mit der vor fünfzig Jahren beschlossenen engen deutsch-französischen Zusammenarbeit, der Verpflichtung zu Abstimmungen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik unternahmen die beiden Staaten einen beispiellosen Schritt aufeinander zu. Dieser Schritt hat nicht nur eine wichtige zwischenstaatliche Abstimmungsebene geschaffen, auf deren Grundlage Europa gewachsen ist. Die deutsch-französische Zusammenarbeit konnte so zu der tragenden Säule der europäischen Integration werden, sie ist bis heute der Motor der EU.

Dass Europa zu einem Kontinent des Friedens werden konnte, wie anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU unterstrichen wurde, ist jedoch beileibe keine Selbstverständlichkeit. Dass Krieg und Gewalt zwischen den Staaten des Europäischen Hauses undenkbar geworden sind, ist das Ergebnis einer klugen neuen Außen- und Versöhnungspolitik. Ein wesentlicher Grundstein hierfür wurde mit dem Elysée-Vertrag gelegt.

Auch das Leben der einzelnen Bürger der beiden Staaten hat sich in Folge bereichert. Mit dem deutsch-französischen Jugendwerk, mit den immer offeneren Grenzen, mit Städtepartnerschaften und schließlich einem gemeinsamen Fernsehsender wächst Verständnis füreinander, wächst eine gute Nachbarschaft, wächst die deutsch-französische Freundschaft. Nicht nur für die Kinder und Jugendlichen des Jahres 2013 ist die Vorstellung einer „Erbfeinschaft“ zwischen Frankreich und Deutschland absurd. Dieses Erbe haben wir verweigert. Wir begehen daher mit Stolz und Freude die gemeinsame Sitzung des Bundestages und der Assemblée Nationale in der nächsten Woche in Berlin.

Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2013.

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu Jahresbeginn turnusgemäß den Jahreswirtschaftsbericht vorzulegen. Sie stellt darin ihre finanz- und wirtschaftspolitische Strategie dar und gibt Wirtschaft, Tarifpartnern und Öffentlichkeit mit einer Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Orientierungsdaten für das laufende Jahr.

Der Titel des Jahreswirtschaftsberichts 2013 lautet „Wettbewerbsfähigkeit – Schlüssel für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und Europa“. Er mahnt damit an, über die finanzielle Krisenbewältigungspolitik hinaus nicht die realwirtschaftlichen Reformen zu vernachlässigen. Das entspricht auch unserer Linie: Wir müssen wieder stärker nach außen blicken und uns der globalen Konkurrenz stellen, um die gute Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten und Europa aus der Defensive zu holen.

Aller Voraussicht nach wird sich die deutsche Konjunktur trotz des schwierigen Umfelds auch dieses Jahr wieder als robust aufwärts gerichtet erweisen. Aufgrund der positiven Entwicklung der verfügbaren Einkommen spielen die privaten Konsumausgaben und die privaten Wohnungsbauinvestitionen eine tragende Rolle. Der Beschäftigungsrekord von 2012 wird nach Projektion des Jahreswirtschaftsberichts noch einmal geringfügig überboten und die Bundesregierung wird das Ziel der Schuldenregel, ein strukturelles Defizit von höchstens 0,35% des Bruttoinlandsprodukts, bereits in diesem Jahr einhalten - also drei Jahre früher als im Grundgesetz vorgeschrieben. Das setzt voraus, dass wir Erreichtes nicht auf´s Spiel setzen und uns weiter anstrengen.

Die Woche im Parlament


50 Jahre Elysée-Vertrag – Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung für die Zukunft Europas. Wir beraten unter anderem über den Entwurf einer gemeinsamen Erklärung von Bundestag und Assemblée Nationale, der in der gemeinsamen Sitzung der Parlamente am 22. Januar in Berlin verabschiedet werden soll.

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler zum Jahreswirtschaftsbericht 2013. Die Bundesregierung legt gemäß dem Gesetz zur Förderung der Stabilität des Wachstums und der Wirtschaft (StWG) bis Ende Januar eines jeden Jahres einen Jahreswirtschaftsbericht (JWB) über die von ihr verfolgte Wirtschafts- und Finanzpolitik und die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland vor.

53. Bericht des Wehrbeauftragten. Der Bericht des Wehrbeauftragten des Bundestages weist auf Probleme im Rahmen der Umstrukturierung und der aktuellen Einsatzwirklichkeit der Bundeswehr hin. Bei allen geschilderten Umständen ist grundsätzlich erfreulich, dass die Zahl der Eingaben an den Wehrbeauftragten im Vergleich zu den Vorjahren gesunken ist. Gleichzeitig zeigt der Bericht Probleme auf, die sich insbesondere aus den Auslandseinsätzen ergeben. Hier handelt die Bundesregierung: Mit dem Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz können posttraumatische Belastungen für Soldaten und ihre Angehörigen besser aufgefangen werden. Ebenfalls hat die Bundesregierung mit der Gründung einer treuhänderischen Stiftung für besondere Härtefälle den Rahmen geschaffen, um unbürokratisch Unterstützung zu leisten.

Das deutsche Berufsbildungssystem – Versicherung gegen Jugendarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Neben den soliden Rahmendaten der deutschen Wirtschaft ist das duale Berufsbildungssystem ein wichtiger Grund für die geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, dieses System weiter zu verbessern. So soll das Angebot an Ausbildungsbausteinen über die bestehenden 14 Ausbildungsberufe hinaus erweitert werden. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Programm zur Förderung von Bildungsketten so ausgebaut wird, dass möglichst viele Schüler eine Berufsorientierungsmaßnahme durchlaufen können. Nicht zuletzt fordern wir die Bundesregierung dazu auf, in Europa darauf hinzuwirken, dass nicht eine zwölfjährige Mindestschulzeit für bestimmte Ausbildungsberufe erzwungen wird.

Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Fortschrittsbericht ergibt ein differenziertes Bild: Auf einigen Gebieten erreicht Deutschland die Zielstellung problemlos, auf anderen Feldern sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Der Parlamentarische Beirat begrüßt ausdrücklich eine Schwerpunktsetzung bei den Themen „Nachhaltiges Wirtschaften“, „Klima und Energie“ sowie „Nachhaltige Wasserpolitik“. Der Beirat leitet weiterhin konkrete Handlungsoptionen ab, zu deren Umsetzung er Vorschläge und Erwartungen formuliert.

Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Wir bringen den Entwurf zur Regelung der zusätzlichen Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren in erster Lesung neu ein. Dies wird nötig, weil der Bundesrat ein erstes Gesetz mit diesem Ziel völlig unverständlicherweise   abgelehnt hat. Wir wollen alles tun, um mit Blick auf den ab dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz rasch dafür zu sorgen, dass die durch die Bundesregierung zusätzlich bereitgestellten 580,5 Millionen Euro auch verbaut werden können. Teil des Verfahrens ist die Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Mit dem zur zweiten und dritten Lesung vorliegenden Gesetz soll eine Grundlage für die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen bei Menschen geschaffen werden, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt. Die bisherige Regelung war im Juni 2012 durch den Bundesgerichtshof aufgrund mangelnder Bestimmtheit aufgehoben wurde. Die neue Rechtsgrundlage berücksichtigt diese Kritik und legt fest, dass eine entsprechende Behandlung nach einer Zustimmung des Betreuers und nur nach einer Unterbringung des Patienten in eine Einrichtung erfolgen kann. Die Einbeziehung des zuständigen Betreuungsgerichts ist dabei sichergestellt. Eindeutig ist, dass es sich hier um die ultima ratio handelt.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Der in erster Lesung vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil des aufgeteilten Fiskalvertragsumsetzungsgesetzes. Es enthält bis auf die Regelung zur zusätzlichen Finanzierung des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren die übrigen Bestandteile des durch den Bundesrat abgelehnten Gesetzes. Wesentliche Inhalte sind daher unter anderem die Definition der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit auf 0,5% des BIP und die Beauftragung des Stabilitätsrates, der hierfür durch einen neu einzurichtenden Beirat unterstützt wird, mit der Einhaltung dieser Defizitobergrenze. Die erneute Einbringung ist aufgrund des zum ersten Januar diesen Jahres in Kraft getretenen Fiskalpaktes unausweichlich.

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa. Wir unterstützen die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Medien zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur künftigen Gestaltung der Kultur- und Filmförderung in Europa. Die Neuregelung muss unserer Ansicht nach stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zugeschnitten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass alle geregelten Belange – Kultur, Medien und die neu hinzugenommene Möglichkeit der Übernahme von Bürgschaften für die Kultur- und Kreativwirtschaft – über klare Mindestbeträge verfügen können. Diese Festlegung dient zur Unterstützung der Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel.

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes mit Datum vom 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde, fehlt eine einheitliche Rechtsgrundlage für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften. Der in erster Lesung vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in das Soldatengesetz als einheitliches Dienstrecht zu integrieren.

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz). In erster Lesung beraten wir die vorgesehene Neustrukturierung des Tierseuchenrechts, auch mit Blick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens. Angesichts des zunehmenden Handels mit Tieren und Tierprodukten setzt das neue Gesetz noch stärker auf die Vorbeugung von Tierseuchen und damit auf die Erhaltung von Tiergesundheit.

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