Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass ab sofort Sukzessivadoptionen auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zulässig sind und den Gesetzgeber verpflichtet, bis 2014 eine gesetzliche Regelung dafür zu schaffen. Zu diesem Urteil hat es eine intensive Diskussion gegeben. Auch wenn wir das Urteil als Rechtsstaatsparteien umsetzen werden, sind Schnellschüsse nicht angebracht. Darüber hinaus ist natürlich zu prüfen, welche Konsequenzen dieses Urteil noch nach sich zieht.

Für uns ist aber klar, dass es eine Gleichsetzung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft auf gar keinen Fall gibt. Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dabei bleibt es für uns auch.

Mehr Fairness für Presseverlage – Leistung schützen.

Die Koalition setzt in dieser Woche ein wichtiges Zeichen für den Urheberschutz. Mit einem eigenen Leistungsschutzrecht geben wir Presseverlagen ein Mittel an die Hand, um sich gegen eine unbezahlte Nutzung ihrer Angebote im Internet durch Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren zur Wehr setzen zu können. Zukünftig können sie auch für die Nutzung ihrer frei verfügbaren Erzeugnisse Lizenzen vergeben, um auf diesem Wege an den Gewinnen, die Dritte mit ihren Presseerzeugnissen erzielen, beteiligt zu werden. Presseverlage werden damit anderen Werkmittlern, die für ihre organisatorisch-finanziellen Leistungen bereits über Leistungsschutzrechte verfügen, gleichgestellt. Das ist eine Absage an die Kostenlos-Mentalität auch für diejenigen, die gewerblich im Internet unterwegs sind. Die Regelung verbessert die Fairness im weltweiten Netz.

Das Leistungsschutzrecht ist ein weiterer Baustein dafür, dass sich die freie Presse weiterhin am Markt finanzieren kann und Qualitätsjournalismus eine faire Chance bekommt. Wir stärken damit das geistige Eigentum in einem Bereich, der besonders von den Veränderungen des Medienangebots durch das Internet betroffen ist. Dieses ist ein wichtiges rechts- und kulturpolitisches Anliegen der Koalition, das im Koalitionsvertrag verankert ist. Wir unterstreichen damit unseren Anspruch, wirkungsvolle Schritte zugunsten der Urheber im Internet einzuleiten. Das Fehlen verbindlicher Regeln hat bislang dazu geführt, dass Urheber und Rechteinhaber viel zu oft den Kürzeren gezogen haben. Mit einem sicheren Eigentumsschutz sichern wir die Existenzgrundlage der Kreativwirtschaft.

Private Nutzer betrifft das Leistungsschutzrecht übrigens nicht, ebenso wenig ehrenamtlich organisierte Vereine, Verbände und Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft  - Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht sowieso nicht. Sie alle können im Internet verfügbare Presseerzeugnisse weiterhin so nutzen wie bisher. Ebenso bleiben Internet-Verknüpfungen kostenfrei. Damit ist gewährleistet, dass die Informationsfreiheit bewahrt bleibt, gleichzeitig aber der Wert journalistischer Arbeit angemessen zur Geltung kommt.

Koalition für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern.

Die Koalition widmet sich verstärkt der Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, denn noch immer ergibt die unbereinigte Gegenüberstellung der Bruttostundenlöhne von Frauen und Männern für 2011, dass hierzulande die Entgelte von Frauen um 22 Prozent unter denen von Männern liegen. In Westdeutschland ist diese Lücke mit 24 Prozent ausgeprägter als in Ostdeutschland, wo sie nur sieben Prozent beträgt.

Wenn Frauen hinsichtlich Qualifikation, Beruf, Branche oder Erwerbsbiografie über vergleichbare Eigenschaften wie die Männer verfügen, verdienen sie in deutschlandweiter Betrachtung acht Prozent weniger als Männer – ein immer noch zu großer Unterschied, wie wir finden. Wir nehmen daher den internationalen Frauentag und den Equal-Pay-Day zum Anlass für eine große Debatte im Bundestag.

Gesetzliche Scheinmaßnahmen à la Opposition führen allerdings nicht weiter. So hat jüngst die Anhörung zu Gesetzentwürfen der SPD und der Grünen ergeben, dass diese hauptsächlich Bürokratie und Verwaltungsaufwand verursachen, den Frauen im Alltag aber nicht helfen würden. Das haben die Sachverständigen in der Anhörung eindrucksvoll bestätigt.

Uns geht es vielmehr um die tatsächlichen Gründe und Ursachen der Lohnlücke: Frauen sind nicht in allen Berufen und Branchen vertreten. Die geringere Lohnlücke in Ostdeutschland ist insbesondere auf die dort besseren Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf, kürzere familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und eine allgemein stärker ausgeprägte Erwerbsneigung von Müttern zurückzuführen.

Wir setzen darauf, Frauen durch geeignete Rahmenbedingungen im Erwerbsleben zu unterstützen. An erster Stelle steht die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir appellieren an die Tarifvertragsparteien und die Unternehmen: Seid sensibel für Entgeltungleichheit. Im Dezember 2010 startete ein Forschungsprojekt, damit das Thema Entgeltgleichheit künftig in Tarifverhandlungen eine größere Rolle spielt. Um verdeckte Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern im Unternehmen zu identifizieren und gezielt Ursachen hierfür zu überprüfen, bietet die Bundesregierung das Verfahren „Logib-D“ an, das wir jedem Unternehmen empfehlen.

Die Woche im Parlament

Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel. In dieser Woche beschließen wir in zweiter und dritter Lesung weitere  Regulierungen für einen gefährlichen Bereich des Finanzmarktes. Der Hochfrequenzhandel erfolgt über computergesteuerte Handelsprogramme, die in Sekundenbruchteilen Kauf- und Verkaufssignale auslösen. Wir führen strenge Anforderungen für die Nutzung dieses Instruments ein, regeln und minimieren dadurch besondere Risiken wie Systemüberlastungen und Überreaktionen bei Kursentwicklungen und schließen Lücken in der Aufsicht der Hochfrequenzhändler. Ein weiteres Mal ist Deutschland europäischer Vorreiter in der Finanzmarktregulierung.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In dieser Woche beschließen wir die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In der Debatte zur zweiten und dritten Lesung werden wir die Einzelheiten der von vielen erwarteten Regelung darlegen.

Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP schlagen als ursachengerechte Strategie zur Verminderung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmen der Entsendung von bis zu 180 Bundeswehrangehörigen zur EU-geführten Ausbildungsmission für die malischen Streitkräfte zu.
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Rahmen der internationalen Unterstützungsmission für die malischen Streitkräfte stimmen wir auch einer Beteiligung der Bundeswehr im Logistikbereich zu.

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Die LINKE muss ihren Vertreter im Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Austritt ihres Abgeordneten Wolfgang Neskovic ersetzen und schlägt dem Plenum zur Wahl den Abgeordneten Steffen Bockhahn vor.

Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Wir beschließen die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz beschleunigt das Verfahren, was angesichts des schlechten Zustands des Bergwerks geboten ist. Geregelt werden auch Kriterien zum Abbruch der Rückholung, wenn Grundsätze des Strahlenschutzes nicht eingehalten werden können oder die bergtechnische Sicherheit nicht gewährleistet ist.

Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Neben verwaltungstechnischen Notwendigkeiten ist ein Schwerpunkt dieses Gesetzes die Einführung einer Sonderregelung für Elektrofahrzeuge im Rahmen der sogenannten Dienstwagenbesteuerung, mit der wir Elektromobilität stärker fördern. Hierfür schaffen wir in zweiter und dritter Lesung die Grundlage.

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Die in zweiter und dritter Lesung zu verabschiedende Novelle dient der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Eingeführt wird etwa die einzelbetriebliche Erfassung der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika über eine Datenbank. Der daraus ermittelte durchschnittliche Therapieindex wird Überschreitungen erkennen lassen und so zur Reduzierung des Einsatzes insgesamt beitragen. Umwidmungen von Antibiotika, die für die Humanmedizin wichtig sind, werden eingeschränkt.

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Neustrukturierung des Tierseuchenrechts, wodurch eine bessere EU-weite Abstimmung in der Tierseuchenbekämpfung erreicht wird. Angesichts des stetig zunehmenden inner- und außergemeinschaftlichen Handels mit Tieren und Tierprodukten ist dies ein sinnvoller und notwendiger Schritt.

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