Nach intensiven Beratungen in zwölf Arbeits- und vier Unterarbeitsgruppen liegt jetzt der Entwurf für einen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vor, der bei allen Kompromissen unsere wesentlichen Ansprüche erfüllt: Es wird keine Steuererhöhungen geben, alle Maßnahmen haben sich an Wachstum- und Beschäftigung zu orientieren, wir erhöhen Leistungen nur dort, wo sie finanzierbar sind und wir werden 2015 erstmals nach über 40 Jahren einen Bundeshaushalt ohne neue Schulden erreichen. Zudem haben wir im zentralen Bereich der Europapolitik maßgeblich unsere Linie durchsetzen können.

Damit sind die Kernprinzipien der Bundespolitik für die kommenden vier Jahre in unserem Sinne beschrieben. Die SPD hat in den Verhandlungen viele Einzelforderungen beigesteuert. Wir haben darüber beraten und klar gemacht, dass jede Maßnahme sich am Ende der zentralen Frage unterordnen muss: Wird es den Menschen und unserem Land am Ende dieser Wahlperiode besser gehen als zu Beginn? Wir sind der Auffassung, dass dieser Koalitionsvertrag die Grundlage für die großen Aufgaben, die wir in Deutschland und Europa zu meistern haben, sein kann.

Die Verhandlungen haben gezeigt, dass die Union mit Herz und Verstand bei der Sache ist. Für uns steht die Zukunft unseres Landes und seiner Menschen an erster Stelle, nicht der taktische Vorteil für den einen oder anderen Parteiflügel. Wir führen zusammen, suchen den richtigen Weg und übernehmen so Verantwortung für unser Land und die Bürgerinnen und Bürger. Wir wissen, dass Kompromisse dem Land, nicht einer Partei, dienen müssen.

Es war nicht immer leicht, in den Sondierungen und Verhandlungen zu tragfähigen Ergebnissen zu kommen. Die Verhandlungen haben in einer guten und vertrauensvollen Atmosphäre stattgefunden. Das hat nicht ausgeschlossen, dass wir bei allen Unterschieden in den Parteiprogrammen mit Leidenschaft um gute Ergebnisse gerungen haben. An manchen Stellen mussten auch wir sehr weit gehen, um Brücken über oft rein emotionale Gräben zu bauen. Schließlich geht es in diesen schwierigen Zeiten darum, eine stabile Mehrheit für eine starke und handlungsfähige Regierung zu schaffen.

Deutschland hat die Chance auf vier weitere gute Jahre, wenn wir diesen Koalitionsvertrag unter der Führung von Angela Merkel klug umsetzen.

Weitere Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Koalitionsvertrages finden sich in der Sonderausgabe von Fraktion direkt, die heute Nachmittag vorgelegt wird.

Der Bundestag arbeitet.

Mit seinem ersten Zusammentritt am 22. Oktober 2013 nahm der 18. Deutsche Bundestag seine Arbeit auf. Wir haben die Geschäftsordnung einschließlich der Verhaltensregeln in Kraft gesetzt und den Präsidenten und seine Stellvertreter gewählt. Zugleich geht der Aufbau der Abgeordnetenbüros voran, so dass in Bälde auch im technischen Sinne weitgehende Arbeitsfähigkeit gegeben sein wird.

Im Plenum haben wir eine erste Regierungserklärung debattiert und uns mit den Folgen der NSA-Aktivitäten befasst. Nun liegen auch Gesetzentwürfe des Bundesrates, der Bundesregierung und aus der Mitte des Hauses vor, über die wir in dieser Woche beraten werden. Mit dem Hauptausschuss schaffen wir die Möglichkeit, auch in der Übergangszeit bis zur vollständigen Konstituierung von Regierung, Fraktionen und Parlament in gewohnter Weise zu beraten und zu entscheiden. Dieser Weg ist pragmatisch und wird dazu beitragen, die Zeitverzögerung auszugleichen, die durch die Sondierungen und vor allem durch die Mitgliederbefragung der SPD im Anschluss an die Koalitionsverhandlungen entsteht.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Arbeit des Bundestages nicht nur aus Plenar- oder Ausschusssitzungen besteht, sondern ganz wesentlich auch durch die Arbeit in unseren Wahlkreisen geprägt ist. Besonders jeder direkt gewählte Abgeordnete wird dies bestätigen können. Auch die Kontrolle der Bundesregierung funktioniert, etwa über schriftliche und mündliche Fragen, über Kleine oder Große Anfragen und – nicht zu vergessen – die öffentliche Auseinandersetzung.

Diplomatische Lösung des Atomkonflikts mit dem Iran möglich.

Der Iran ist Mitglied des Nichtverbreitungsvertrags, mit dem sich jeder Nichtkernwaffenstaat verpflichtet, nicht den Besitz von Kernwaffen anzustreben. Zugleich besteht nach diesem Vertrag das Recht, Nukleartechnologie für friedliche Zwecke zu nutzen.

Der Iran hat bislang einen aus Russland gelieferten Reaktor in Busher in Betrieb genommen, dessen Brennstoffversorgung ebenfalls von Russland garantiert wird. Entgegen der offiziellen Lesart Irans bedarf es zur Energieversorgung also keiner eigenen Urananreicherung. Daher besteht seit 2002 international der Verdacht, dass der Iran Spaltmaterial für den Bau von Kernwaffen verwenden könnte.

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die E3+3-Staaten (Großbritannien, Frankreich und Deutschland sowie USA, China und Russland) haben den Iran immer wieder zu Kooperation und Transparenz aufgefordert, ohne dass der Iran bislang einlenkte.

Die nunmehr in Genf getroffene Vereinbarung mit dem Iran ist deshalb ein Wendepunkt. Nach zehn Jahren der Verhandlungen, des Stillstands und der Konfrontation wurde erstmals eine politische Einigung über erste Schritte erzielt. Unser Verhandlungsansatz für eine politische Lösung im Streit um das Atomprogramm, die eine nukleare Bewaffnung des Iran verhindert, hat sich als richtig erwiesen. Erneut hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, mit Geduld und Beharrlichkeit an für richtig erkannten Positionen und Handlungsweisen festzuhalten. Jetzt kommt es darauf an, dass die nächsten Monate genutzt werden, um eine substanzielle Lösung des Gesamtkonfliktes zu erreichen.

Wir nehmen die israelischen Besorgnisse, aber auch die der unmittelbaren Nachbarn des Iran, sehr ernst. Deshalb muss der Iran die Gelegenheit nutzen, jeden Zweifel an der ausschließlich friedlichen Nutzung seiner Urananreicherung auszuräumen. Sollte dies der Fall sein, dann könnte die Vereinbarung von Genf eine historische Zäsur werden.

Die Woche im Parlament

Einsetzung eines Hauptausschusses. Mit dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen steht eine Regierungsbildung unmittelbar bevor. Aufgrund der langen Verhandlungszeit liegen uns jedoch schon jetzt einige unaufschiebbare Entscheidungen vor, zu denen wir Stellung nehmen müssen. Da die Gremien des Bundestages sinnvollerweise erst nach der Bildung der neuen Regierung konstituiert werden, haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den beiden anderen Fraktionen des Bundestages eine Übergangslösung vorgeschlagen. Um die Arbeit der geschäftsführenden Regierung kontrollieren zu können und innen- wie außenpolitisch jederzeit handlungsfähig zu sein, werden wir einen Hauptausschuss einsetzen, der bis zur vollständigen Konstituierung der Ausschüsse des Bundestages für alle Vorlagen aus dem Parlament zuständig ist. Der Hauptausschuss wird mit Fachpolitikern aus allen Bereichen besetzt und übernimmt für kurze Zeit die Aufgaben der ständigen Ausschüsse. Beispielsweise bearbeitet er Petitionsverfahren oder bereitet etwaige Beschlüsse über Maßnahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus vor. Dieses Instrument des Übergangs gab es so noch nicht in der Geschichte des Bundestages. Es ist eine hervorragende Lösung für die letzten Wochen bis hin zur Bildung der neuen Regierung. Er ermöglicht allen Fraktionen eine effektive parlamentarische Arbeit – schließlich wird der Bundestag bis Weihnachten noch mehrmals zusammentreten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolutionen 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 und Folgeresolutionen, zuletzt 2109 (2013) vom 11. Juli 2013. Wir stimmen dem Vorschlag der Bundesregierung zu, die Beteiligung der Bundeswehr an der Friedensmission im Südsudan bis Ende 2014 zu verlängern. Das deutsche Kontingent umfasst wie bisher höchstens 50 Soldaten, für deren Einsatz Kosten in der Höhe von rund einer Million Euro anfallen werden. Mit dem deutschen Beitrag unterstützen wir den jungen Staat im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen bei der Herstellung von dringend benötigter Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. So kann der Frieden konsolidiert und eine funktionierende staatliche Struktur aufgebaut werden. Auch für die wirtschaftliche Entwicklung ist öffentliche Sicherheit entscheidend.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes. Wir wollen, dass alle mit Bundesmitteln durchgeführten Baumaßnahmen für Kinderbetreuungseinrichtungen beendet und ausfinanziert werden können. Um den Länden die erforderliche Zeit dafür zu geben, kommen wir ihrem Wunsch nach und verlängern den Zeitraum für den Abschluss der Baumaßnahmen um ein Jahr (beim Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 in Höhe von 2,15 Milliarden Euro) beziehungsweise eineinhalb Jahre (beim Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014 in Höhe von 580,5 Millionen Euro).

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2113 (2013) vom 30. Juli 2013. Die Bundesregierung strebt eine Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr in der Unruheprovinz Darfur an, wo trotz des Friedensabkommens von Doha aus dem Jahr 2011 die Befriedung noch immer nicht abschließend gelingt. Deutschland engagiert sich seit 2007 mit seinen internationalen Partnern stark für eine Lösung des Konflikts und hat in der Wiederaufbaukonferenz in Doha im April 2013 Mittel in einer Gesamthöhe von 16 Millionen Euro zugesagt. Insbesondere die Situation der Flüchtlinge und der lokalen Bevölkerung in den Konfliktgebieten soll durch das humanitäre und entwicklungspolitische Engagement Deutschlands verbessert werden. Die Bundeswehr beteiligt sich mit bis zu 50 Soldaten am Schutz der Zivilisten und humanitären Helfer sowie allgemein an der Wahrung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Mission, deren Fortführung im Jahr 2014 wir zustimmen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNAMID werden für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 rund 513.000 Euro betragen.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG). Um Steuerverluste zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen, streben wir die Inkraftsetzung dieses Gesetzes noch in diesem Jahr an. Wesentliche Maßnahmen sind die Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an das im Juli 2013 neu eingeführte Kapitalanlagegesetzbuch, steuerliche Begleitregelungen zur ebenfalls neu eingeführten Investment-Kommanditgesellschaft, die Vermeidung von Steuergestaltungen durch Übertragung von (Pensions-) Verpflichtungen sowie die innerstaatliche Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen mit den USA (FATCA-Abkommen). Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags aus der 17. Wahlperiode scheiterte vor der Wahl im Bundesrat. Das Vermittlungsergebnis hat der Bundesrat jetzt als eigenständigen Gesetzentwurf erneut eingebracht und für besonders eilbedürftig erklärt.

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