Für einen Lebensabend in Würde

Die demografische Entwicklung Deutschlands hat massive Auswirkungen auf das Thema Pflege. Wir Deutschen werden erfreulicherweise nicht nur immer älter, wir sind auch deutlich länger fit und aktiv. Mit dem Anstieg der Lebenserwartung steigt aber zugleich die Zahl derer, die am Ende ihres Lebens pflegebedürftig werden, vor allem die Zahl der Demenzkranken nimmt zu. Die Union hat auf diese Entwicklung reagiert und das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Hilfe- und pflegebedürftige Menschen sollen mit einer auf ihre individuellen Bedürfnisse angepassten Pflege in Würde ihren Lebensabend verbringen können. Wir stellen deswegen künftig jährlich über zwei Milliarden Euro für die Verbesserung der Leistungen zur Verfügung. Wir berücksichtigen zudem die Preisentwicklung der vergangenen drei Jahre bei der Anpassung der Leistungen, die gezahlt werden.

Wir haben einerseits die Pflegebedürftigen im Blick, die in der großen Zahl zu Hause von ihren  Angehörigen gepflegt werden, andererseits aber auch die Angehörigen selbst, die viel Kraft und Zuwendung, häufig auch Zeit und Geld investieren. Jeder, der schon mal einen Menschen gepflegt hat, weiß, dass neben dem körperlichen und emotionalen Einsatz auch die richtige Ausstattung, individuell angepasst auf den Pflegebedürftigen, notwendig ist. Wir erhöhen daher den maximalen Zuschuss für die Wohnungseinrichtung um 1.500 Euro auf 4.000 Euro, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer Umgebung bleiben können.
 
Mit unserer Politik haben wir die Leistungen, die in Anspruch genommen werden müssen, flexibilisiert. Das heißt, hier kann jeder Pflegebedürftige genau auf seine Bedürfnisse hin versorgt werden. Gleichzeitig haben wir die Leistungen für Angehörige flexibilisiert, um sie zu entlasten. Und schließlich darf nicht vergessen werden, dass sich auch professionelles Pflegepersonal mit immer größeren Herausforderungen konfrontiert sieht. Gerade in Heimen gibt es kaum noch Kapazitäten für ein persönliches Miteinander. Wir schaffen daher Stellen für 45.000 Betreuungskräfte, die sich den Menschen zuwenden können, beispielsweise beim Vorlesen oder bei Spaziergängen. 
 
Künftige Generationen im Blick 
Doch wir haben bei aller Unterstützung für die Pflegefälle der Gegenwart auch künftige Generationen im Blick. Die geburtenstarken Jahrgänge sind noch nicht in dem Alter, in dem Pflege ein Thema ist. Doch mit dem Pflegevorsorgefonds leisten wir schon jetzt einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. So können wir auch in Zukunft pflegebedürftigen Senioren Leistungen zu akzeptablen Beitragssätzen anbieten. Mit dem vorliegenden Pflegestärkungsgesetz verbessern wir die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften deutlich. Die Menschen in Deutschland haben sich darauf verlassen, dass wir dieses so wichtige Thema zeitgemäß aufgreifen. Das ist uns gelungen.

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