Neues aus der Parlamentswoche

Die letzten Wochen vor der Sommerpause halten eine Reihe von Herausforderungen für uns bereit, die wir besonnen und entschieden angehen werden. Das gilt insbesondere für die Bund-Länder-Gespräche zur Flüchtlingspolitik. Die Herausforderungen sind hier in der Tat so drängend, dass der Bund, die Länder und ihre Kommunen sie im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft angehen müssen. Zu einer echten Verantwortungsgemeinschaft gehört allerdings, dass alle Beteiligten konkret bezifferte und ausformulierte Lösungsbeiträge leisten und verlässlich umsetzen. Mit Absichtserklärungen allein lassen sich die Probleme der Menschen nicht lösen.

Diese Erfahrung macht offenbar auch die griechische Regierung, die mit ihrer sprunghaften Verhandlungstaktik ihre europäischen Partner und weltweiten Kreditgeber auf eine schwere Probe stellt. Mit Sorge haben wir den zwischenzeitlichen Abbruch der Verhandlungen durch den Internationalen Währungsfonds zur Kenntnis genommen. Ohne einen gemeinsamen Vorschlag der Institutionen geht es nicht.
 
Wir wollen Griechenland als Teil der Eurozone halten. Wir stehen zu unserem Grundsatz – es gibt keine Leistung ohne Gegenleistung. So sind die Hilfsprogramme aufgebaut, die ohne Einhaltung der gegenseitigen Verpflichtungen nicht greifen können. Aber nicht nur das Scheitern Griechenlands hätte schwerwiegende Folgen. Mindestens ebenso verheerend wäre es, wenn in der EU – die nur als Gemeinschaft des Rechts die jahrhundertealten Gräben in Europa hat überwinden können – Vereinbarungen und Verträge nicht mehr gelten würden.
 
Für Freiheit, Recht und Einheit.
Diese Woche jährt sich zum 62. Mal der Volksaufstand gegen die SED-Herrschaft am 17. Juni 1953. Wir gedenken im Rahmen einer vereinbarten Debatte der mutigen Arbeiter, die den Anspruch der Einheitspartei, einen Arbeiter- und Bauernstaat zu errichten und für die „Arbeiterklasse“ zu sprechen, selbstbewusst zurückwiesen. Mehr als 30 Demonstranten und Passanten wurden dabei erschossen. 1953 zeigte sich, dass die Herrschaft der Regierungspartei der DDR nur auf eine „Legitimation“ zurückgreifen konnte – die bewaffnete Macht der sowjetischen Armee auf ihrem Territorium. Als diese in den Jahren 1989 und 1990 nicht mehr zu Verfügung stand, brach die Herrschaft der SED rasch in sich zusammen.
 
Mehr Geld für Familien – Abbau der Kalten Progression.
Diese Woche ist eine gute Woche für Familien und für Arbeitnehmer: Durch die gute Wirtschafts- und Finanzpolitik der unionsgeführten Bundesregierung sind wir in der Lage, Arbeitnehmer und Familien um über 5 Milliarden Euro steuerlich zu entlasten. All dies ist möglich, ohne an anderer Stelle die Steuern zu erhöhen oder neue Schulden zu machen. Wer nach einem Markenzeichen der Union sucht, wird es hier finden.
 
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschließen wir einen weiteren Anstieg der verfügbaren Einkommen. Den Schwerpunkt Familie und Kinder unterstreichen wir, indem wir außerdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben. Und auch eine weitere berechtigte Forderung der Union kann endlich umgesetzt werden: Mit diesem Gesetz bauen wir die kalte Progression ab 2016 ab. Die Regelungen im Detail:
 
Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2015 um 118 auf 8.472 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 Euro erhöht. Davon profitieren, wie vom Abbau der kalten Progression, alle Einkommensteuerzahler. Die „Steuerbremse“ greift durch Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um ca. 1,5 Prozent.
 
Familien profitieren zudem von der Erhöhung der Kinderfreibeträge. Der verfassungsgemäß gebotene Kinderfreibetrag wird für 2015 um 144 Euro und für 2016 um weitere 96 Euro erhöht, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Darüber hinaus wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 um 4 Euro und 2016 um weitere 2 Euro pro Monat und Kind erhöht. Außerdem wird im kommenden Jahr der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich angehoben. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zudem wird er für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 240 Euro aufgestockt.
 
Diese Beschlüsse passen sich in unsere familienfreundliche Politik ein. Mit der erheblichen finanziellen Unterstützung des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, der Einführung eines Rechtsanspruchs für unter drei Jahre alte Kinder auf einen Betreuungsplatz, dem Elterngeld und dem Betreuungsgeld haben wir in den letzten Jahren viel für die Förderung von Familien und Kindern getan.
 
Palliativmedizin und Versorgung mit Hospizplätzen ausbauen.
Die richtige Antwort auf die Angst vor einem qualvollen Tod ist der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Angebot, damit alle Menschen dort, wo sie die letzte Phase des Lebens verbringen, ihre Lebensqualität verbessern und dabei umfassende Unterstützung finden können. Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es heute noch an ausreichenden Angeboten. Diese „weißen Flecken“ wollen wir beseitigen. Deswegen werden wir die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Und mit gezielten finanziellen Anreizen wird die ambulante Palliativversorgung gestärkt.
 
Besonders wichtig ist uns die Stärkung der Sterbebegleitung in den Pflegeeinrichtungen. Viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um ihnen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot in der letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem soll es künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung geben.
 
Für Religionsfreiheit weltweit.
Wir bekräftigen in dieser Plenarwoche ein in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenes und für uns sehr wichtiges politisches Ziel: Die Koalitionsfraktionen und die Grünen fordern die Bundesregierung auf, zur Lage der Religions- und Glaubensfreiheit weltweit zu berichten. Es ist an der Zeit, dass die deutsche Außenpolitik noch nachdrücklicher und systematisch dazu beiträgt, dass Verstöße gegen dieses Menschenrecht nicht nur zufällig bekannt werden, sondern in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit rücken. Die zunehmenden Verstöße gegen die Religionsfreiheit verletzen nicht nur die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, sondern bedeuten für sehr viele Menschen Diskriminierung, Bedrängnis, Gewalt und Verfolgung.
 
Zugleich ist die Gewalt religiöser Extremisten gegen Andersgläubige vielfach Ursache für Flucht und Vertreibung. Sie stellt darüber hinaus zunehmend eine Gefahr für die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben der Kulturen und Religionen weltweit dar. Ein umfassender Bericht zur Lage in den Staaten wird dazu beitragen, Regierungen an ihre Pflichten aus den internationalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte zu erinnern. Die Menschenrechte sind unteilbar und allgemein, den Regierungen kommt eine Pflicht zu, sie in ihrer Gänze zu wahren. Der Religionsfreiheitsbericht der Bundesregierung wird aller Welt deutlich machen, dass wir die Freiheit von Religion und Bekenntnis nicht für ein Randthema, sondern für ein zentrales Recht der Menschen halten.
 
Deutschland übernimmt Verantwortung - weltweit.
Ein besonderer Schwerpunkt in dieser Woche ist die Verlängerung dreier Bundeswehrmandate im Kosovo, in Mali und im Libanon. Sie zeigen erneut, wie sich Deutschlands Rolle seit der Wiedervereinigung gewandelt hat. Deutschland muss als viertgrößte Volkswirtschaft seinen Beitrag zur internationalen Sicherheit auch im eigenen Interesse leisten. Ohne unsere Bundeswehr wäre dies nicht möglich. Hierfür danken wir unseren Soldatinnen und Soldaten, die ihre Aufgaben   häufig unter schwierigen Bedingungen   erfüllen, ohne dabei im Licht der Öffentlichkeit und Medien zu stehen. 
 
Mit unserem weltweiten Engagement wollen wir auch erreichen, dass sich die Lage in den Operationsgebieten verbessert. Es muss unser Ziel sein, Konflikte und Krisen zu befrieden, um so die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern, denn nach wie vor werden viel zu viele Menschen weltweit Opfer von Flucht und Vertreibung. Wir wollen aber nicht, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen, sondern dass sie eine Zukunft zu Hause haben. Eine Botschaft, die wir uns auch anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni vor Augen führen sollten.
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung.
In Deutschland wird der Weltflüchtlingstag in diesem Jahr übrigens erstmals im Zusammenhang mit dem auf Initiative von CDU und CSU eingeführten „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ begangen. Die Bundesregierung wird dazu eine feierliche Gedenkstunde im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums ausrichten. Das regelmäßige Gedenken soll dazu beitragen, dass das unermessliche Leid der Millionen von Deutschen, die durch Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre Heimat verlassen mussten, nicht in Vergessenheit gerät.
 
Die Erinnerung und die Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Vertriebenen sind wir den Betroffenen schuldig. Zugleich darf die große gesamtgesellschaftliche Leistung bei der Integration der Vertriebenen und der Beitrag der Vertriebenen am Wiederaufbau unseres Landes ebenso wenig in Vergessenheit geraten wie der gemeinsame Wille und Weg zur Versöhnung im geeinten Europa. Zusammen mit der in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebrachten Bundesstiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung haben wir damit der Vertreibung von 14 Millionen Deutschen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa einen festen Platz im Gedächtnis unseres Landes eingeräumt.
 
Die Verbindung des Gedenktages mit dem Weltflüchtlingstag setzt ein klares Zeichen dafür, dass wir Vertreibungen weltweit ächten und den Gedanken der Versöhnung und Völkerverständigung stärken wollen. Wir werden auch der Flüchtlinge gedenken, die heute weltweit auf der Suche nach einem Ort zum Leben unterwegs sind. Viele von ihnen suchen und finden auch in Europa eine neue Heimat. Die Erinnerung an die eigene deutsche Geschichte der Vertreibung ist auch für die Bewältigung dieser Aufgabe wichtig und mahnt zu Solidarität und Zusammenhalt.
 
Die Woche im Parlament

17. Juni 1953 – Für Freiheit, Recht und Einheit. Auf unsere Anregung hin findet in diesem Jahr statt der üblichen Gedenkstunde eine vereinbarte Debatte zum Volksaufstand in der DDR statt. Der 17. Juni 1953 markiert einen wichtigen Punkt in der Geschichte unseres Landes und wurde daher zu Recht zum „Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes“ erklärt.
 
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Einen weiteren wichtigen Punkt behandeln wir ebenfalls bereits am Mittwoch: Schwer kranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in 1. Lesung beraten, soll daher die Hospiz- und Palliativversorgung in ganz Deutschland gestärkt werden. Damit alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind, sieht das Gesetz Maßnahmen sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung vor. Unter anderem geht es darum, die Vernetzung und Kooperation von medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie hospizlicher Begleitung in der Regelversorgung sicherzustellen und die Finanzierungsgrundlagen stationärer Hospize zu verbessern.
 
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 25./26. Juni 2015 in Brüssel. Das Plenum am Donnerstag beginnt mit der Debatte zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin, die das Parlament zuvor über die Schwerpunkte der anstehenden Sitzung des Europäischen Rates in Brüssel unterrichten wird. Schwerpunkt der Beratungen wird voraussichtlich die aktuelle Entwicklung in der griechischen Schuldenkrise sein. Weitere wichtige Themenfelder sind Verteidigung, Migration, Wirtschaft oder auch die digitale Zukunft Europas.
 
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des Existenzminimumberichts sichergestellt. Auch heben wir erstmals seit seiner Einführung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an. Nicht zuletzt setzen wir ein wichtiges Versprechen der Union um und reduzieren ab dem kommenden Jahr die sog. Kalte Progression, womit das Gesetz zu einer milliardenschweren Entlastung für die Leistungsträger in unserem Land, Arbeitnehmer und Familien, wird.
 
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Wir stimmen der Verlängerung der Beteiligung deutscher Soldaten am Mandat KFOR zu. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im Kosovo und in der gesamten Region. 
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 und 25. Juni 2014. Wir verlängern das Mandat unter Beibehaltung der personellen Obergrenze von 150 deutschen Soldaten bis zum 30. Juni 2016. Kernaufgabe der Mission MINUSMA ist die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren in Mali und die Unterstützung der staatlichen Autorität im ganzen Land.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2172 (2014) vom 26. August 2014. Die Mission UNIFIL ist für die Stabilität im Nahen Osten von großer Bedeutung, denn die Lage in der Region wird vom Syrien-Konflikt und den IS-Terrormilizen bedroht. Daher unterstützen wir den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung deutscher Soldaten an der Mission unter Beibehaltung der personellen Obergrenze von 300 Soldaten bis zum 30. Juni 2016 zu verlängern. 
 
Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit. Religions- und Glaubensfreiheit sind elementare Menschenrechte. In unserem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und den Grünen einbringen, fordern wir die Bundesregierung auf, bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vorzulegen, in dem der Stand der Religions- und Glaubensfreiheit weltweit beschrieben wird. Dabei sollen sowohl die Situation der Religions- und Glaubensfreiheit in den Staaten als auch die politischen Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland zur Verhinderung von Verletzungen dieses Menschenrechts dargestellt werden.
 
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, werden den verantwortlichen Akteuren mehr Möglichkeiten eröffnet, gemeinsam eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebensbedingungen zu unterstützen. Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie wird die Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in der Gesundheitsförderung und Prävention verbessert. Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und die präventionsorientierte Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
 
Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika – Perspektiven für unseren Nachbarkontinent. Wir befassen uns mit der Frage, wie wir unseren südlichen Nachbarkontinent Afrika stärken und so durch wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungskooperation auch Fluchtursachen gezielt bekämpfen können. Bundesminister ‎ Dr. Gerd Müller wird diese Gelegenheit nutzen, um den Stand der Umsetzung seiner Afrikastrategie zu erläutern.

Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015. Aus dem Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung geht unter anderem hervor, dass die Landwirtschaft mit den ihr vor- und nachgelagerten Bereichen im Jahr 2014 mit 161 Mrd. Euro 6 Prozent der Bruttowertschöpfung der deutschen Wirtschaft erzielte und etwa 4,6 Millionen Menschen beschäftigte. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat sich zwar verlangsamt, setzt sich aber weiter fort. Die Zahl der Betriebe hat sich von 299.000 im Jahr 2010 auf heute 285.000 verringert. Während die vergangenen Jahre von einer positiven Einkommensentwicklung geprägt waren, gehen erste Prognosen für 2014 / 2015 von einem deutlichen Rückgang aus. Der Bericht legt den politischen Schwerpunkt insbesondere auf die Stärkung der ländlichen Räume, eine leistungs- und wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren und der Umwelt.

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