Neues aus der Parlamentswoche

In der vergangenen Woche ist es Bund und Ländern unter Beteiligung der Koalitionsfraktionen gelungen, sich nach über zweijährigen Verhandlungen auf eine sinnvolle Weiterentwicklung der föderalen Finanzbeziehungen zu verständigen. Frühzeitig haben wir finanzielle Planungssicherheit für die Jahre ab 2020 bis mindestens 2030 geschaffen. Jede Seite ist Kompromisse eingegangen und hat damit staatspolitische Verantwortung übernommen. Der Ausgleich der Finanzkraft der Länder erfolgt zukünftig im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer statt durch den bisherigen Finanzausgleich unter den Ländern.

Die zusätzliche Beteiligung des Bundes im Jahr 2020 wird rund 9,5 Milliarden Euro betragen. Der Bund wird damit seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht. Alle Länder stellen sich besser. Die Länder werden in die Lage versetzt, auch ihrerseits die Schuldenbremse einzuhalten, so wie es das Grundgesetz ab 2020 vorgibt. Der Stabilitätsrat wird gestärkt und überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse auf Bundes- und Länderebene.
 
Auf besonderen Nachdruck unserer Fraktion verbessern wir die Kontrolle von Mischfinanzierungstatbeständen. Der Bundesrechnungshof erhält dazu zusätzliche Erhebungsrechte. So schaffen wir Transparenz über die zweckgerichtete Verwendung der Bundesmittel und verhindern, dass Bundesgeld unkontrolliert in allgemeinen Landeshaushalten verschwindet. Überdies helfen wir den finanzschwachen Kommunen unmittelbar, indem der Bund Mitfinanzierungskompetenzen im Bereich der gemeindlichen Bildungs-Infrastruktur erhält; die Verteilung der Bundesmittel orientiert sich am bisherigen Bundesprogramm.
 
Einen großen Fortschritt haben wir mit der Verständigung auf eine beim Bund angesiedelte Infrastrukturgesellschaft Verkehr erreicht. Das erleichtert kontinuierliche, aufeinander abgestimmte Investitionen in Autobahnen. Die Interessen der aktuell in diesem Bereich Beschäftigten sind ausdrücklich zu beachten.
 
Für die öffentlichen Online-Anwendungen wird der Bund ein zentrales Bürgerportal einrichten, das auch die Länder einschließt. Bundesweit entsteht ein einfacher digitaler Zugang zur Verwaltung. In der Steuerverwaltung wird die Rolle des Bundes - wieder auf Initiative unserer Fraktion - etwa beim IT-Einsatz gestärkt. Der Bund erhält ein stärkeres allgemeines fachliches Weisungsrecht.

Die umfangreichen Vereinbarungen der letzten Woche gehen deutlich über reine Finanzflüsse hinaus und sind ein starker Ausdruck unserer föderalen Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit. Unsere Staatsfinanzen erhalten ein breiteres Fundament, die Zukunftsinvestitionen werden gestärkt. Es stehen nunmehr weitere Konkretisierungen an, die auch mehrere Grundgesetzänderungen mit sich bringen werden. Wir werden weiterhin darauf achten, dass dabei die Interessen des Bundes gewahrt werden.
 
Nachrichtendienste besser aufstellen.
Der jüngst vereitelte Anschlag eines syrischen Terroristen führt uns - bei allen Diskussionen über das Handeln von Polizei und Justiz - eines vor Augen: Ohne die exzellente Arbeit der Nachrichtendienste wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ein schwerer terroristischer Anschlag in unserem Lande Realität geworden. Der aktuelle Fall zeigt, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ein Grundpfeiler für die innere Sicherheit in Deutschland ist, auf den wir nicht verzichten können.
 
Um Rechtssicherheit für die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes zu schaffen, konkretisieren wir die Rechtsgrundlagen für die Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland. Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeiten zum Austausch mit ausländischen öffentlichen Stellen durch gemeinsame Dateien. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger müssen unsere Dienste auf dem bestmöglichen Kenntnisstand über aktuelle Gefährdungen sein.
 
Die Arbeit der Dienste muss im Verborgenen geschehen, um erfolgreich zu sein. Sie erfolgt nach Recht und Gesetz, kontrolliert durch den Deutschen Bundestag. Aus den Erkenntnissen der letzten Jahre heraus stärken wir die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste durch die Schaffung eines Ständigen Bevollmächtigten, der die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums zukünftig unterstützen wird.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen. In erster Lesung beraten wir die Umsetzung der am 16. Juni und 7. Juli zwischen Bund und Ländern gefassten Beschlüsse. Vorgesehen ist unter anderem eine  Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, wodurch wir den Ländern in den Jahren 2016-2018 zusätzlich eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Im gleichen Zeitraum soll der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vollständig übernehmen. Für 2017 und 2018 möchten wir zusätzlich jeweils 500 Millionen Euro als Kompensationsmittel für den Wohnungsbau gewähren. Auch die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen über das Jahr 2018 hinaus wollen wir durch Änderungen der Anteile an der Umsatzsteuer sowie der Beteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft zu Lasten des Bundes in Angriff nehmen.
 
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Wir führen die Reform der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste auch im Rückgriff auf die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. WP in zweiter und dritter Lesung wie oben beschrieben fort.
 
Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. In zweiter und dritter Lesung präzisieren wir den Rechtsrahmen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND. Damit stärken wir wie oben beschrieben gerade in Zeiten besonderer terroristischer Bedrohungen unseren Auslandsnachrichtendienst.
 
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, soll der strafrechtliche Schutz gegen Stalking ausgebaut und zugleich eine Schutzlücke im Bereich des Gewaltschutzgesetzes geschlossen werden. Zukünftig soll für eine Ahndung ausreichend sein, dass die Täterhandlung objektiv dazu geeignet ist, eine gravierende Beeinträchtigung des Opfers herbeizuführen, ohne dass der Erfolg dieser Handlung notwendig eintritt. Bislang scheiterten Verurteilungen häufig daran, dass der Eintritt einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung nicht nachzuweisen war oder der Täter auf ein wehrhaftes Opfer traf. Durch die Änderung wollen wir dafür sorgen, dass Täter einfacher verurteilt und Opfer besser geschützt werden.

Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften. In erster Lesung wollen wir die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften rückwirkend zum 1. Januar 2016 neu ausrichten. Körperschaften sollen künftig – über die bestehenden Regelungen hinaus – die Möglichkeit haben, nicht genutzte Verluste trotz eines qualifizierten Anteilseignerwechsels auf Antrag weiterhin nutzen zu können, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. Bisher fallen Verluste ganz oder teilweise weg, wenn an einer Körperschaft Anteile in bestimmter Höhe erworben werden. Mit der Weiterentwicklung wollen wir die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Kapitalgesellschaften erleichtern, wovon auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen profitieren.
 
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, führen wir in der Arbeitnehmerüberlassung eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgeltes gegenüber den Stammarbeitnehmern nach 9 Monaten ein. Abweichungen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen durch Tarifverträge möglich. Darüber hinaus führen wir eine Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei den Schwellenwerten im Betriebsverfassungsgesetz ein und stellen klar, wie das Arbeitnehmerverhältnis in Abgrenzung zu einem Werk- oder Dienstleistungsverhältnis zu definieren ist. Um darüber hinaus den Missbrauch bei Werk- und Dienstvertragskonstellationen vorzubeugen, soll der Arbeitgeber künftig von vornherein festlegen müssen, ob der Arbeitnehmer per Zeitarbeit beschäftigt wird. Das Gesetz soll am 1. April 2017 in Kraft treten, womit auch die Stichtagsregelung in der Zeitarbeit beginnt, die für die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer und der gleichen Entlohnung (Equal Pay) relevant ist.
 
Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben. Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, flexibilisieren wir auf Initiative der Union den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Die Bevölkerungsgruppe der 55- bis unter 65-Jährigen hat in den vergangenen Jahren zugenommen und wird auch in den nächsten zehn Jahren weiter wachsen. Die Menschen werden immer älter und bleiben dabei gesund. Daher wundert es nicht, dass viele Menschen gerne über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiter am Berufsleben teilnehmen wollen. Wir haben die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe umgesetzt, die auf unser Betreiben hin eingerichtet worden war. Arbeitnehmer können künftig ab dem Alter von 63 Jahren eine Teilrente stufenlos wählen und so bei reduzierter Arbeitszeit weiter im Beruf stehen. Gleichzeitig erweitern wir die Grenze des Zuverdienstes, den bereits in die Rente übergetretene Personen erwirtschaften dürfen und regeln Fragen, die deren Weiterbeschäftigung betreffen. Zudem zielt das Gesetz durch neue Regelungen darauf, Weiterbeschäftigung durch Prävention und Reha-Maßnahmen zu erreichen.

Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS. Die internationale Anti-IS-Koalition kann in den letzten Monaten immer mehr Erfolge aufweisen. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung Deutschlands bei gleich bleibender Mandatsobergrenze von 1.200 Soldaten fortzuführen. Die Bundeswehr leistet bislang ihren Beitrag durch Luftbetankung, Aufklärung, seegehenden Schutz eines französischen Flugzeugträgers und Stabspersonal zur Unterstützung. Zusätzlich sollen diese Maßnahmen durch die Beteiligung an AWACS-Luftraumüberwachungsflügen in türkischem und internationalem Luftraum ergänzt werden. Durch diese können Erkenntnisse in Echtzeit gewonnen und an die internationale Koalition weitergegeben werden.

Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz). In erster Lesung beraten wir Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft um insgesamt 363 Millionen Euro pro Jahr. Hierfür sollen bürokratische Vorschriften abgebaut und die Digitalisierung gefördert werden. Handlungsfelder sind etwa der Bereich der Beiträge zur Sozialversicherung, die mit einer neuen Fälligkeitsregelung vereinfacht werden sollen, oder die Anhebung von Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und die Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer. Wir wollen darüber hinaus das Konzept „Einheitlicher Ansprechpartner“ und das E-Government durch vereinheitlichte und über Internetportale abrufbare Informationen zu Gesetzen und Verordnungen stärken.

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