Nach intensiven Beratungen stellen wir die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage und schließen damit eines der wichtigsten Reformvorhaben dieser Koalition ab. Mit einem umfangreichen Gesetzgebungspaket, zu dem auch Grundgesetzänderungen gehören, sorgen wir für finanzielle Planungssicherheit in Bund und Ländern von 2020 bis mindestens 2030. Im Vordergrund dieser Reform steht für uns die gesamtstaatliche Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Damit tragen wir bei zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland. Unterschiede in der Finanzkraft der Länder werden künftig nicht mehr durch einen horizontalen Finanzausgleich untereinander abgefedert, sondern über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Ergänzend erklärt sich der Bund zu einer jährlichen zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Im Gegenzug konnten wir strukturelle Verbesserungen im Bund-Länder-Verhältnis erreichen. So wird der Stabilitätsrat gestärkt, indem er die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene überwacht. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dem Bund einen größeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Verwendung der Bundesmittel gesichert. Zudem stärken wir die Weisungsmöglichkeiten des Bundes beim Steuervollzug und machen somit den Vollzug im Finanzwesen effizienter.
Des Weiteren schaffen wir mit einer neuen Bundeskompetenz die Grundlage für ein Bürgerportal, mit dem die Dienstleistungen von Bund und Ländern digital leicht erreichbar sein werden.
Autobahnen sind für uns als starke Wirtschaftsnation wichtige Lebensadern. Um Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen künftig effizienter und schneller zu gestalten, übertragen wir diese Aufgaben von 16 Ländern auf den Bund. Dort schaffen wir eine Infrastrukturgesellschaft, die ab 2021 die genannten Aufgaben übernimmt. Wir sichern den über 10.000 Beschäftigten einen guten Übergang zum Bund zu und werden auf ihre Bedürfnisse bei diesen Veränderungen achten.
Wir reformieren in diesem Paket zudem den Unterhaltsvorschuss, eine besondere Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder. Wir erweitern diese Unterhaltsleistung auf die betroffenen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, es kommen also die 12- bis 17-Jährigen als neue Anspruchsberechtigte hinzu.
Schließlich schaffen wir die Grundlage dafür, dass der Bund finanzschwachen Kommunen Finanzmittel für die Schulen zur Verfügung stellen kann. An der Kernzuständigkeit der Länder für das Bildungswesen ändert sich damit nichts, aber wir wollen in einem für die Zukunft unseres Landes wichtigen Bereich gezielte Hilfen ermöglichen, die Kindern zugutekommen. Als Land ohne Rohstoffe sind kluge Köpfe unsere Zukunft.
Wir haben eine klare Haltung in der Außenpolitik.
In den letzten Tagen und Wochen wird intensiv über die Situation in den Vereinigten Staaten diskutiert. Für uns ist klar: Die deutsch-amerikanischen Beziehungen sind ein fester Pfeiler unserer Außen- und Sicherheitspolitik. Deutschland wird weiter daran arbeiten, diese freundschaftlichen Beziehungen zu stärken. Gerade deswegen ist es aber auch richtig, Differenzen unter Freunden ehrlich zu benennen.
Ein starkes Europa ist uns als Union seit jeher wichtig. Wir wollen nicht überall mehr, sondern in den entscheidenden Dingen ein besseres Europa: bei der inneren und äußeren Sicherheit, bei der Wettbewerbsfähigkeit, bei der Digitalisierung und beim weltweiten Werben für Freihandel. Wir sind bereit, mit dem französischen Staatsprädienten Emmanuel Macron als überzeugtem Europäer einen Impuls für diese stärkere EU zu setzen. Das ist keine Abgrenzung gegenüber den USA, sondern seit langem ein Pfeiler unserer Außenpolitik.
Zu Incirlik: Wir haben eine klare Position. Wenn die Türkei bei ihrem Nein zum Besuchsrecht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei den in Incirlik stationierten Bundeswehrsoldaten bleibt, kann die Bundeswehr dort nicht bleiben. Die Bundesregierung sucht bereits alternative Standorte. Der Bundesaußenminister möchte mit der Türkei noch einmal verhandeln, weshalb es unverständlich ist, dass seine eigene SPD-Fraktion ihn dabei nicht unterstützen will. Wir lassen uns jedenfalls nicht drängen.
Stärkung der Betriebsrente als wichtige Säule der Altersvorsorge.
Wir haben in dieser Legislaturperiode viel zum Thema Rente umgesetzt. Jetzt stärken wir mit der Betriebsrente das Zusammenspiel von gesetzlicher Rentenversicherung und ergänzender Altersvorsorge. Derzeit haben rund 60 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine Betriebsrente. Mit Zuschüssen und Steuervorteilen erhöhen wir die Bereitschaft zur ergänzenden Sicherung des Alterseinkommens.
Insbesondere Geringverdiener profitieren von dem neuen Betriebsrenten-Förderbetrag. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro brutto im Monat bezuschussen wir einen Arbeitgeberbeitrag zur Betriebsrente von bis zu 480 Euro im Jahr mit bis zu 144 Euro. Für Geringverdiener wird eine Betriebsrente attraktiver, weil bis zu 200 Euro im Monat nicht mehr mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Wer vorsorgt, bekommt mehr. Auch der staatliche Zuschuss zur Riester-Rente steigt um 21 Euro auf 175 Euro pro Jahr.
Die betriebliche Altersversorgung soll künftig zusätzlich über Tarifverträge ausgebaut werden. Die Arbeitnehmer sollen, begrenzt auf ein neues Sozialpartnermodell, auf eine Garantie verzichten, wie hoch die Betriebsrente am Ende ausfällt. Den Beschäftigten wird stattdessen eine Zielrente angeboten. Die neue Betriebsrente ohne Garantien ist ein Vertrauensvorschuss an die Tarifvertragspartner, an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist jetzt ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Vertrauen in die Sicherheit des neuen Modells gerechtfertigt bleibt. Uns ist wichtig, dass sich kleine, nicht-tarifgebundene Betriebe dem neuen Modell anschließen können und dass es gut funktionierende, bestehende Betriebsrentensysteme nicht verdrängt.
Die Woche im Parlament
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir wie oben beschrieben die umfassendste Grundgesetzreform seit den Föderalismuskommissionen I und II. Die föderalen Finanzbeziehungen stellen wir auf eine solide Basis für den Zeitraum ab 2020 bis mindestens 2030. Zudem verbessern wir strukturell die Aufgabenerledigung im Bundesstaat: Wir sorgen für einen gleichmäßigeren Vollzug der Steuergesetze und erweitern die Kompetenzen des Bundesrechnungshofes. Damit Autobahnen künftig schneller geplant und gebaut werden können, übertragen wir dem Bund die Verwaltung der Bundesautobahnen. Dem Saarland und Bremen gewähren wir Sanierungshilfen des Bundes, damit sie die Schuldenbremse eigenständig einhalten können. Um die Steuerungsrechte des Bundes bei Finanzhilfen für die Länder zu verbessern, soll der Bund Einfluss auf die grundsätzliche Ausgestaltung der Länderprogramme bei der Verwendung von Bundesmitteln erhalten.
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Ebenso verabschieden wir in zweiter und dritter Lesung das Begleitgesetz zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie der strukturellen Verbesserungen im Bund-Länder-Verhältnis. In diesem Gesetz reformieren wir den Unterhaltsvorschuss, eine besondere Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder. Wir erweitern dieser Unterhaltsleistung auf alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, es kommen also die 12- bis 17-Jährigen als neue Anspruchsberechtigte hinzu.
Legislaturbericht Digitale Agenda 2014 bis 2017. Der vorliegende Bericht beschreibt Erfolge und Maßnahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Digitalen Agenda 2014 bis 2017“ der Bundesregierung. Zu ihren Kernzielen gehören die Verbesserung von Wachstum und Beschäftigung, vermehrter Zugang und Teilhabe für alle Menschen und die Gewährleistung von Vertrauen und Sicherheit in digitale Technik und Kommunikation. Bedeutende Maßnahmen ihrer Umsetzung sind unter anderem der Ausbau der flächendeckenden Breitband-Infrastruktur, die Förderung von Industrie 4.0 und die Cyber-Sicherheitsstrategie.
Zwölfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik. Der Bericht legt die im Zeitraum vom 1. März 2014 bis 30. September 2016 von der Bundesregierung unternommenen innen- und außenpolitischen Aktivitäten sowie Initiativen im Bereich der Menschenrechtspolitik dar. Ferner verweist der Bericht im „Aktionsplan Menschenrechte“ auf Zielvorgaben und Strategien in den kommenden beiden Jahren und benennt hierfür 22 Schwerpunkte und Maßnahmenbündel zu deren Umsetzung.
Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir wie oben beschrieben grundlegende Veränderungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, die unter anderem das Sozialpartnermodell betreffen. Weitere Regelungsbereiche umfassen eine neue Geringverdienerförderung und die Optimierung der Riester-Rente mit Erhöhung der Grundzulage.
Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Qualifizierung und die Karriereentwicklung von Wissenschaftlern nach dem Hochschulabschluss bis zur Promotion und in der anschließenden Übergangsphase in eine dauerhafte Beschäftigung. Der aktuelle Bericht belegt einen starken Zuwachs der Zahl wissenschaftlicher Nachwuchskräfte an deutschen Hochschulen in den letzten Jahren. In einem Schwerpunktkapitel widmet sich der Bericht der Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere.
16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016. Der vorliegende Bericht behandelt zentral die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes, welche in dieser Legislaturperiode erfolgte und zum 1. März 2016 in Kraft trat. Vor allem die neue Promovierenden- und Studienverlaufsstatistiken liefern wertvolle Erkenntnisse über akademische Bildungswege und wissenschaftliche Karriereverläufe. Das ermöglicht eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Hochschulbildung und die Qualitätssicherung in Forschung und Lehre.
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz). Entsprechend der Ziele des Koalitionsvertrages schaffen wir mit dem Gesetz, welches wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, die Voraussetzungen für die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum Jahr 2025. Durch das vereinbarte Abschmelzen der Hochwertung der Ostentgelte legen wir den Grundstein für ein bundesweit einheitliches Rentenrecht. In diesem für viele Menschen wichtigen Bereich tragen wir so zur Rechtseinheit bei und fördern damit die innere Einheit unseres Landes.
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz). Wir unterstützen die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, die ab 2018 aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen. Deshalb beschließen wir in zweiter und dritter Lesung die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bis 2024 auf das 65. Lebensjahr. Dadurch berechnen sich die Renten von Erwerbsgeminderten so, als ob sie drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Entsprechendes soll ebenfalls für Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten gelten. Die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge führen wir auch in der Alterssicherung der Landwirte ein.
Jahresbericht 2016 des Wehrbeauftragten (58. Bericht). Schwerpunktthemen im Jahresbericht des Wehrbeauftragten sind die personelle und materielle Ausstattung der Bundeswehr und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Heimatbetrieb, Dauereinsatzaufgaben und Einsatz. Positiv wird bewertet, dass der Bundestag angesichts personeller und materieller Defizite die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt hat. Auch wenn die Beschlüsse des vergangenen Jahres eine richtungweisende Trendwende einleiteten, steht die Bundeswehr weiterhin vor großen Herausforderungen, ist aber, so ein Zwischenfazit des Berichts, auf dem Weg der Besserung.