Wir stehen mitten in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD, an denen auch viele Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion beteiligt sind. Die erzielten Ergebnisse der Sondierungsgespräche sind dabei Ausgangspunkt und roter Faden. Bereits fest Vereinbartes werden wir nicht mehr aufgeben, es wird nur in Punkten ergänzt und erläutert. Eine gute Regierungsführung und eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung geben uns die nötigen finanziellen Spielräume, um unser Land weiter voranzubringen und zu modernisieren. Dabei steht das Thema Digitalisierung ganz vorne. Aber auch die Bereiche Sicherheit – innere und soziale –, Infrastruktur, Bildung und Familie stehen im Fokus, wofür wir jetzt den richtigen Rahmen setzen, Planungen beschleunigen und als Bund den Ländern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben beistehen wollen.
Wir haben uns den zeitlichen Rahmen für die Gespräche eng gesetzt und wollen am Ende der laufenden Woche die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Wir wissen, es ist höchste Zeit, dass wir eine stabile Regierung für unser Land bilden und wieder als verlässlicher Ansprechpartner für unsere Freunde und Partner im Ausland zur Verfügung stehen.
Familiennachzug bei subsidiär Geschützten: Keine weitere Zuwanderung.
So wie in den Sondierungsgesprächen mit der SPD vereinbart, bleibt der Familiennachzug zu dem Personenkreis der subsidiär Schutzberechtigten zunächst ausgesetzt. Ab 1. August 2018 wird der Zuzug der Kernfamilie aus humanitären Gründen im Umfang von maximal 1.000 Personen im Monat zugelassen. Die genauen Kriterien müssen in einem neuen Gesetzgebungsverfahren noch festgelegt werden. Für besondere Einzelschicksale gilt wie bisher eine Härtefallregelung. Im Gegenzug entfällt die Aufnahme von – wie bisher – monatlich 1.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien. Es gibt damit nicht mehr Zuwanderung nach Deutschland. Das war unser Ziel. Wir haben mit den Sozialdemokraten hart um diese Regelung zur Begrenzung der Zuwanderung gerungen. Mit der Einigung wurde auch eine wichtige Hürde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen genommen. Wir haben unser Regelwerk zur Migration durchgesetzt, weil CDU und CSU geschlossen gehandelt haben.
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.
Am 27. Januar 1945 wurde das deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz durch die Rote Armee befreit. In dieser Sitzungswoche begehen wir wie jedes Jahr diesen Gedenktag in Erinnerung an das Menschheitsverbrechen der Shoah, das von deutschem Boden ausging. Immer noch haben wir Antisemitismus – bestehenden und neu hinzukommenden – in unserem Land zu beklagen. Wir stehen an der Seite aller Menschen jüdischen Glaubens und werden nicht zulassen, dass diese heute wieder vermehrt um ihre Sicherheit in Deutschland fürchten müssen.
Die Gedenkrede im Plenum des Deutschen Bundestages hält mit Anita Lasker-Wallfisch eine Überlebende der Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen. Sie wurde gemeinsam mit ihrer Schwester Renate durch ihre Erklärung, die sie am 15. April 1945 inmitten von Leichenbergen im Lager Bergen-Belsen abgaben, als "Stimmen der BBC" bekannt. Frau Lasker-Wallfisch ist als Cellistin Mitbegründerin des English Chamber Orchestra. Im Jahr 2000 erschien ihr Buch "Ihr sollt die Wahrheit erben: Die Cellistin von Auschwitz - Erinnerungen".
Die Woche im Parlament
Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, wollen wir den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum Inkrafttreten der Neuregelung, längstens bis zum 31. Juli 2018, aussetzen. Ab 1. August wird der Zuzug der Kernfamilie im Umfang von maximal 1.000 Personen im Monat zugelassen. Für besondere Einzelschicksale gilt wie bisher eine Härtefallregelung. Damit tragen wir der begrenzten gesellschaftlichen Aufnahme- und Integrationsfähigkeit gerade auf Ebene der Kommunen und Gemeinden Rechnung und sorgen für eine geregelte Zuwanderung.
Jahreswirtschaftsbericht 2018. Der diesjährige Bericht der Bundesregierung „Wirtschaftlich gestärkt in die Zukunft“ prognostiziert auch für 2018 ein anhaltend starkes Wirtschaftswachstum. Der Aufschwung wird breit getragen von Binnenkonsum, Außenhandel und zuletzt auch durch einen starken Anstieg der Investitionen. Der Arbeitsmarkt befindet sich weiterhin in einem ausgezeichneten Zustand, die Bundesregierung rechnet mit einem Zuwachs von rund 500.000 Arbeitsplätzen. Auch die weiter sinkende Arbeitslosigkeit trägt zu der guten wirtschaftlichen Prognose bei.
Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates stellt einen anhaltenden kräftigen Aufschwung in Aussicht und rechnet in 2018 mit einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 2,2 %. Besondere Herausforderungen bestünden weiterhin in den Bereichen Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Umbau der Energieversorgung. Angesichts des Haushaltsüberschusses wirbt der Sachverständigenrat für wachstumsfreundliche Reformen, insbesondere im Steuerrecht und für eine Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, sowie für eine Stärkung und Ausweitung des europäischen Emissionszertifikatehandels.