NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

In der heutigen Fraktionssitzung werden wir über wichtige Reformvorhaben der Europäischen Union diskutieren. Die EU befindet sich in einer entscheidenden Phase, die von internationalen Kräfteverschiebungen und Krisen, der Globalisierung, der Digitalisierung sowie dem bevorstehenden Brexit geprägt ist. In den nächsten Monaten stehen wichtige Entscheidungen in Europa an. Es geht um die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion, Fortschritte bei großen Wirtschaftsthemen wie Digitalisierung und Energie, eine nachhaltige Bewältigung der Migrationsbewegungen, die Frage künftiger Beitritte, eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik und letztlich auch um Europas Rolle in der Welt.

Wir haben unseren Koalitionsvertrag mit der Überschrift „Ein neuer Aufbruch für Europa“ überschrieben. Das bedeutet nicht, dass wir nur in grundlegenden Reformen die Lösung aller Probleme sehen. Reformen müssen wohlüberlegt und in größeren Zusammenhängen gesehen werden. Um sich darüber eine fundierte Meinung zu bilden, brauchen wir eine gründliche und ausführliche Diskussion in der Fraktion, denn die wesentlichen Entscheidungen müssen von Bundesregierung und Deutschem Bundestag gemeinsam getragen werden.
 
CDU und CSU sind seit Bestehen der Bundesrepublik die Europaparteien in Deutschland. Mit Konrad Adenauer und Helmut Kohl waren wir es, die die europäische Einigung ganz entscheidend vorangebracht und geprägt haben. Mit unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel und unseren europäischen Partnern wollen wir die EU in eine gute Zukunft führen. Bewährtes wollen wir erhalten, aber an den richtigen Stellen müssen wir reformieren und Veränderungen vorantreiben. Wir wollen das einzigartige Friedens- und Erfolgsprojekt Europa weiterentwickeln, um „Frieden nach außen und Sicherheit und Wohlstand nach innen zu schaffen“ – so haben wir es im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
 
Klares Zeichen gegen Chemiewaffeneinsatz in Syrien.
 
Im syrischen Duma sind vor wenigen Tagen durch einen abscheulichen Chemiewaffenangriff zahlreiche Kinder, Frauen und Männer ums Leben gekommen. Dieser Einsatz von Chemiewaffen ist ein besonderes Verbrechen. Alle vorliegenden Erkenntnisse sprechen dafür, dass das syrische Regime dafür verantwortlich ist.
 
Der Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs war gegen die Fähigkeit Assads gerichtet, die völkerrechtswidrigen Chemiewaffen weiter einzusetzen. Er diente dem Schutz der Menschen in Syrien. Es war daher erforderlich und angemessen, dass die drei westlichen ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates entsprechende Einrichtungen in Syrien zerstört haben. Wir unterstützen und begrüßen es, dass unsere amerikanischen, britischen und französischen Verbündeten in dieser Weise Verantwortung übernommen haben. Dieser Einsatz war notwendig, um einer Erosion der Chemiewaffenkonvention entgegenzuwirken.
 
Klar ist für uns auch: Seit nunmehr sieben Jahren herrscht in Syrien Krieg. Es wird nur mit diplomatischen Mitteln unter Einbindung aller wesentlichen Kräfte gelingen, einen dauerhaften Frieden herzustellen. 
 
Die Woche im Parlament
 
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale (Jahresabrüstungsbericht 2017). Der von der Bundesregierung vorgelegte Jahresabrüstungsbericht 2017 verdeutlicht die erheblichen Herausforderungen, vor denen die seit Jahrzehnten bestehende Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur auch im zurückliegenden Jahr stand. Insbesondere der andauernde Konflikt im Osten der Ukraine sowie Indizien für eine mögliche Unterwanderung des INF-Vertrags durch Russland sind der Grund dafür. Vor diesem Hintergrund bestand die zentrale Zielsetzung der Bundesregierung vor allem darin, sich für den Erhalt und die vollständige Umsetzung der bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur einzusetzen und Bestrebungen, diese zu untergraben, entgegenzuwirken. Nicht zuletzt führen die Giftgasanschläge in Syrien sowie der Nervengasanschlag im britischen Salisbury die Notwendigkeit der Durchsetzung dieser Normen nachdrücklich vor Augen.
 
Jahresberichte 2016 und 2017 (58. und 59. Bericht) des Wehrbeauftragten. Der Jahresbericht 2016 steht im Zeichen der personellen und materiellen Ausstattung der Bundeswehr und der damit einhergehenden Auswirkungen auf Heimatbetrieb, Dauereinsatzaufgaben und Einsatz. Schwerpunkt im Jahresbericht 2017 bleiben die Lücken bei Personal und Material in allen Bereichen der Bundeswehr. So seien 21.000 Dienstposten von Offizieren und Unteroffizieren oberhalb der Mannschaftsebene nicht besetzt. Gleichzeitig halte die Entwicklung der Bundeswehr mit dem wachsenden Spektrum von Einsätzen zur Krisenbewältigung und neuen Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung vielfach nicht Schritt. Die eingeleiteten Trendwenden bei Material, Personal und Haushalt deuteten jedoch in die richtige Richtung.

Wahlen zu Gremien. Wir wählen die Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“, welches sich aus Vertretern des Deutschen Bundestages, der Forschung und der Einbringerorganisationen zusammensetzt. Gemäß dem Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wählen wir ferner Mitglieder für deren Verwaltungsrat. Diese werden für die Dauer der Wahlperiode berufen. 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Die EU-geführte Mission Atalanta hat in der Vergangenheit wesentlich zum Rückgang der Piraterie vor der Küste Somalias beigetragen. Gleichwohl bleibt die Sicherheitslage aufgrund des Bürgerkriegs im Jemen und fehlender staatlicher Strukturen in Somalia volatil. Auch die Hauptaufgabe der Mission, der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms, bleibt weiterhin erforderlich. Wir beraten daher die Verlängerung der deutschen Beteiligung an der Mission um zwölf Monate bis zum 31. Mai 2019, vorbehaltlich eines neuen EU-Mandats nach Ablauf des derzeitigen Ratsbeschlusses am 31. Dezember 2018. Die Mandatsobergrenze soll bei unverändert 600 Soldaten verbleiben.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM MALI). Wir beraten ebenfalls den Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats der EU-Ausbildungsmission in Mali bis zum 31. Mai 2019. Neue Komponente der EU-Mission ist die Verbesserung der Einsatzfähigkeit der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel- Staaten, um diese zum eigenständigen Kampf gegen terroristische Strukturen zu befähigen. Die Obergrenze des Mandats soll um 50 Soldaten auf 350 erhöht werden. Damit tragen wir den zusätzlichen Aufgaben Rechnung, die sowohl mit der Übernahme der Missionsführung durch Deutschland ab November 2018 als auch mit den zusätzlichen Beratungsleistungen in Stäben der gemeinsamen G5-Sahel-Einsatztruppe einhergehen. Mit Blick auf Letztere soll das bisherige Einsatzgebiet im Süden Malis um die G5-Sektorenhauptquartiere in Niger, Tschad und Mauretanien erweitert werden.

Die Gewaltexzesse gegen die Rohingya stoppen – Für die vollständige Anerkennung als gleichberechtigte Volksgruppe in Myanmar. Die Verfolgung von Menschen aufgrund ihres Glaubens verletzt das zentrale und universelle Menschenrecht auf Religionsfreiheit zutiefst. Der Einsatz für Religionsfreiheit ist Kernbereich des menschenrechtspolitischen Selbstverständnisses der Unionsfraktion. Ausgehend von der Massenflucht von über 688.000 Mitgliedern der muslimischen Minderheit der Rohingya aus Myanmar nach Bangladesch fordern wir die Bundesregierung in einem gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebrachten Antrag auf, sich gegenüber der Regierung Myanmars für ein Ende der Menschenrechtsverletzungen einzusetzen. Darüber hinaus müssen die Aufarbeitung der Verbrechen, die Umsetzung der von den VN unter Leitung Kofi Annans entwickelten Lösungsansätze, der Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen und die Gewährung der vollständigen politischen und sozialen Rechte der Rohingya sichergestellt werden.

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