NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Wir kommen in dieser Woche in ein anderes politisches Berlin, als wir es vor gut zwei Wochen verlassen haben. Die CDU begibt sich auf den spannenden Weg, eine/n neue/n Vorsitzende/n zu finden. Die CSU bildet in Bayern eine neue Regierung und Markus Söder wurde heute zum Bayerischen Ministerpräsidenten gewählt.

Im Deutschen Bundestag verabschieden wir in dieser Woche viele gute Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger. Verbesserungen in der Pflege und bei der Rente gerade für Mütter kommen älteren Menschen zugute. Wir entlasten Familien und die arbeitende Mitte durch mehr Kindergeld und den Abbau der kalten Progression. Zudem beschleunigen wir den Bau neuer Straßen und Schienen, indem Planungsverfahren effizienter und bürgernäher werden. Schließlich beschließen wir umfangreiche Hilfen für Langzeitarbeitslose, damit sie einen Weg zurück in Arbeit finden. 
 
Dass wir für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland antreten, bekräftigen wir am Mittwoch in einer ersten Orientierungsdebatte zu dieser Frage. Wie keine andere Fraktion stehen wir für die Interessen aller Regionen unseres Landes ein – Stadt oder Land, Ost oder West. Die Union trägt die Idee des Zusammenhalts schon in ihrem Namen. 
 
Am Freitag, dem 9. November, werden wir im Plenum dieses besonderen Tages in der deutschen Geschichte gedenken: Wir erinnern uns an den Mauerfall 1989, an die Reichspogromnacht vor 80 Jahren sowie an die Ausrufung der Republik 1918. Am 11. November jährt sich zudem das Ende des 1. Weltkriegs zum 100. Mal. Diese „Urkatastrophe“ des 20. Jahrhunderts brachte große Veränderungen für Europas Landkarte. Erste Ideen einer europäischen Einigung entstanden in der Folge, aber erst nach dem noch schlimmeren 2. Weltkrieg gelang ihnen der Durchbruch. Für die europäische Einigung steht niemand so sehr wie wir als Union. Unsere einstigen Feinde sind heute unsere Freunde und Partner. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass dies so bleibt.
 
Die Woche im Parlament
 
Gleichwertige Lebensverhältnisse. Die Regierungskoalition hat die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu einer ihrer zentralen Aufgaben für diese Legislaturperiode gemacht und nutzt ein neues, im Koalitionsvertrag vereinbartes Mittel erstmalig, um das deutlich zu machen. In der Orientierungsdebatte am Mittwoch greifen wir unter anderem Fragen einer gerechten Verteilung von Ressourcen oder Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrem Wohnort auf. Strukturschwächen in ländlichen Räumen, Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern sollen wirkungsvoll bekämpft und die Kommunen beim demografischen Wandel unterstützt werden. Zur Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen bis Herbst 2020 hat die Bundesregierung eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt, die im September ihre Arbeit aufgenommen hat.
 
Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz). Unser „Rentenpaket“ bündelt eine ganze Reihe von Verbesserungen für Rentner. So erhöhen wir etwa die Mütterrente um einen halben Rentenpunkt für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind. Wir schaffen Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner und führen eine doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz ein. Nicht zuletzt werden Geringverdiener bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet, indem wir die Grenze für ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge auf 1.300 Euro Monatseinkommen anheben. Die Leistungen des Pakets, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten, sollen zum 1.Januar 2019 in Kraft treten.
 
Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, mit dem Instrumente zur besseren Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt geschaffen bzw. verbessert werden. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, werden neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse von Personen, die seit mindestens 7 Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren, durch einen Lohnkostenzuschuss gefördert. Dieser beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte pro Jahr. Bei einer maximalen Förderdauer von 5 Jahren bleibt das mittel- und langfristige Ziel, die Arbeitnehmer durch umfangreiche Betreuung und zahlreiche Angebote zur Weiterbildung aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung zu überführen. 
 
Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Reihe von Verbesserungen zugunsten von Familien mit Kindern. Diese umfassen eine Erhöhung des Kindergelds um 10 Euro ab 1. Juli 2019 sowie eine Anhebung des Kinderfreibetrags um 192 Euro ab 1. Januar 2019. Ebenfalls wird der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die kalte Progression abgebaut. Durch diese Maßnahmen werden Familien mit Kindern und insbesondere Steuerzahler mit unteren und mittleren Einkommen um insgesamt rund 9,8 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Bis 2022 summieren sich die Entlastungen auf fast 35 Mrd. Euro. Wir bauen mit diesem Gesetz zum 6. Mal in Folge die kalte Progression ab, so dass Lohnerhöhungen nicht von einer höheren Steuer aufgefressen werden.
 
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, mit dem Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet verhindert werden sollen. Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer vorhalten sowie für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden können. Darüber hinaus fördern wir die Elektromobilität durch eine Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der privaten Nutzung von Elektro- und Hybrid-elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Asylgesetzes, die anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet. Das bisherige Fehlen einer solchen Pflicht hat sich insbesondere bei im schriftlichen Verfahren erteilten Anerkennungen als problematisch erwiesen.
 
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. In zweiter und dritter Lesung ermöglichen wir eine Erleichterung bei der Planung und Genehmigung von Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, damit vorgesehene Mittel schneller investiert werden können. Verschiedene Maßnahmen sollen hierfür genutzt werden können, etwa die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung. Im Bereich der Schiene werden Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren bei einer Stelle, dem Eisenbahn-Bundesamt, gebündelt. Darüber hinaus wird die Liste von Schienenvorhaben fortgeschrieben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Instanz ist. Die Klagebegründungsfrist wird vereinheitlicht. Nicht zuletzt soll die neu eingeführte Möglichkeit zur Erteilung einer vorläufigen Anordnung dazu beitragen, dass Vorhabenträger unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen beginnen können.
 
Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wird die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert. Ohne ein Handeln des Gesetzgebers würden gerade die kleinen Höfe ab dem kommenden Jahr vor einem unlösbaren Problem stehen. Denn es gibt zur Zeit keine marktgängige oder praktikable Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Erforderliche Tierarzneimittel sind noch nicht zugelassen. Alternative Verfahren werden bislang von Handel und Verbraucher nicht akzeptiert. Ein Verbot ohne Alternative würde viele Sauenhalter zur Aufgabe zwingen. Die Folge wäre die Abwanderung der Ferkelerzeugung ins Ausland - mit zum Teil erheblich niedrigeren Tierschutzstandards. Die zweijährige Übergangsfrist muss jetzt genutzt werden, um tierschutzgerechte Alternativen für die Praxis zu erarbeiten. Wir erwarten, dass diese Aufgabe von allen Beteiligten mit Hochdruck angegangen wird. Insbesondere soll es dem geschulten Landwirt ermöglicht werden, Tierarzneimittel selbst anzuwenden. Zugleich kommt es auf das Kaufverhalten der Verbraucher an. Denn am Ende wird auch an der Ladenkasse über das Tierwohl entschieden.
 
Energiesammelgesetz. In dieser Sitzungswoche bringen wir das Energiesammelgesetz als Fraktionsinitiative ein. Im Mittelpunkt stehen die im Koalitionsvertrag und Koalitionsausschuss vereinbarten Sonderausschreibungen für Windkraft an Land und Photovoltaik. Darüber hinaus führen wir auf Wunsch der Union Innovationsausschreibungen ein, die zu mehr Wettbewerb und Technologieoffenheit beitragen. Wir haben uns beim Koalitionspartner auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass die schwindende Akzeptanz für Windenergie an Land angegangen wird. Wichtig ist, dass mit dem Gesetzespaket auch die beihilferechtlichen Vorgaben für Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (KWK) endlich umgesetzt werden. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Anlagenbetreiber und Hersteller.

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