NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Nach der CDU hat nun auch die CSU mit Markus Söder einen neuen Parteivorsitzenden gewählt, dem wir im neuen Amt viel Erfolg und eine glückliche Hand wünschen. Wir brauchen mehr denn je ein gemeinsames Agieren, denn in den nächsten Wochen und Monaten liegen große Vorhaben vor uns.

Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat nach intensiven Beratungen einen Abschlussbericht zur Braunkohle vorgelegt, den die Bundesregierung nun bewerten wird. Für uns gilt es, Versorgungssicherheit, Grundlastfähigkeit der produzierten Energie, Ausbau der Stromnetze, Hilfe für betroffene Regionen und Klimaschutz in einen klugen Ausgleich zu bringen.
 
Am Mittwoch wird der Vermittlungsausschuss zur Änderung des Grundgesetzes zusammentreten. Damit treten wir in ein völlig normales, vom Grundgesetz vorgesehen Verfahren ein, wie Bundesrat und Bundestag einen Kompromiss finden können. Für die Bürger geht es um bedeutsame Themen wie die Digitalisierung der Schulen, den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Verkehrswege in den Gemeinden. Dabei geht es auch um die Grundfrage, wie der Bund den Ländern bei der Erledigung ihrer eigenen Aufgaben finanziell helfen kann.
 
Die Woche im Parlament
 
Jahreswirtschaftsbericht 2019. Wir beraten den von der Bundesregierung vorgestellten Jahreswirtschaftsbericht 2019. Das auch im Jahr 2019 erwartete Wachstum der deutschen Wirtschaft geht vor allem auf die starke Binnenwirtschaft zurück, während die Außenwirtschaft wegen der global zunehmenden Unsicherheit (US-Schutzzölle, Handelskonflikt USA-China) weiter unter Druck gerät. Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich in einer stabilen Verfassung: Die Arbeitslosenquote von 5,2% ist auf dem niedrigsten Wert seit der Deutschen Einheit, während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Rekordstand erreicht. Erfreulich ist auch, dass sich die öffentlichen Finanzen stabil entwickeln. Möglichkeiten für ein künftiges Wirtschaftswachstum sieht die Bundesregierung vor allem bei den Chancen, die sich mit der Digitalisierung und neuen Schlüsseltechnologien (z.B. der künstlichen Intelligenz) ergeben sowie in wachstumsfreundlichen und fairen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Jahresgutachten 2018/19 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet in seinem Jahresgutachten für 2019 ein moderates und positives Wachstum in Höhe von 1,5 Prozent sowie einen stabilen Arbeitsmarkt. Er erwartet vor allem infolge hoher Tarifabschlüsse kräftig steigende Löhne. Große Herausforderungen sieht er für unsere Volkswirtschaft auf internationaler Ebene aufgrund der ungewissen Zukunft der multilateralen globalen Wirtschaftsordnung (WTO-Krise, Handelskonflikte, Brexit), auf nationaler Ebene unter anderem aufgrund des demografischen Wandels.
 
Stärkung der Kultur im ländlichen Raum. Im Koalitionsvertrag haben wir uns die Stärkung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen sowie die Angleichung der Lebensverhältnisse zum Ziel gesetzt.  Mit dem vorliegenden Antrag unterstreichen die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD die Bedeutung dieses Ziels und wollen im Zusammenwirken mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur und föderale Vielfalt in der Fläche erhalten und ausbauen. Wir sind überzeugt: Eine kulturelle Grundversorgung gehört zur regionalen Daseinsvorsorge, bei der insbesondere strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen gestellt werden. Zu den Kernforderungen unseres Antrages zählen deswegen die Fortsetzung und Stärkung bereits erfolgreicher Programme wie des Denkmalschutzsonderprogramms, des Orgelsanierungsprogramms und der Programme der Kulturstiftung des Bundes.  Darüber hinaus setzen wir uns für die gesamtdeutsche Ausweitung des Programms "Invest-Ost", ein neues Zukunftsprogramm Kino und die Stärkung etwa von Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren ein. 

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum schnelleren Neubau und zur schnelleren Verstärkung von Stromleitungen. So soll etwa ein vorzeitiger Baubeginn bei zu erwartender positiver Genehmigungsentscheidung erfolgen können. Verfahrensschritte sollen in diesem Sinne auch parallel erfolgen können. Entschädigungszahlungen der Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken werden bei Mehrkosten von 108 Millionen Euro vereinheitlicht. Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe in die Umwelt. Schließlich enthält der Entwurf Regelungen zur Einbindung von Erneuerbaren- und Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen (KWK) in Fällen, in denen der Kraftwerkseinsatz auf Intervention des Netzbetreibers kurzfristig notwendig wird (sogenannter Redispatch), womit eine Stabilisierung der Stromnetze erreicht werden kann.

Brexit-Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entfallen auch die EU-weiten Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nach den einschlägigen EU-Verordnungen. Das betrifft unter anderem Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Mutterschaft und Vaterschaft, aber auch Familien- und Rentenleistungen oder Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Damit im Falle eines ungeregelten Brexits für Deutsche im Vereinigten Königreich und Briten in Deutschland Rechtssicherheit besteht, berät der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Initiative der Bundesregierung in erster Lesung. 

Brexit-Steuerbegleitgesetz. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der neben steuerlichen Fragen die Übergangsregelungen für Banken und Versicherungen nach dem Brexit regelt. Betroffen sind etwa Vorschriften des Umwandlungsteuer-, des Körperschaft- und des Einkommensteuerrechts. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält außerdem die Möglichkeit, Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zu gestatten, ihr Bestandsgeschäft bis 2020 fortzuführen Der Gesetzentwurf soll so die negativen Folgen des Brexits eindämmen und Rechtsklarheit schaffen.
 
HighTech-Strategie 2025. Die High-Tech-Strategie bestimmt die grundsätzliche Ausrichtung der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik. Mit der erneuerten High-Tech-Strategie greift die Bundesregierung die Schwerpunkte „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft und Arbeit 4.0“ als wichtige Zukunftsfragen auf. Im Rahmen dieser Ausrichtung sieht die Strategie auch Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie in die Innovationsförderung vor. Sie soll auf diese Weise dazu beitragen, die Menschen auf die bevorstehenden Veränderungen durch den technologischen Wandel vorzubereiten. Allein im Jahre 2018 hat die Bundesregierung über die High-Tech-Strategie 15 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Die High-Tech-Strategie ist ein wichtiger Beitrag des Staates, damit unsere Produkte und Dienstleistungen auch zukünftig zur Weltspitze gehören.

Arbeitsprogramm 2019 der Europäischen Kommission. Wir debattieren das am 23. Oktober 2018 veröffentlichte Arbeitsprogramm mit dem Titel „Versprechen einlösen und unsere Zukunft gestalten“. Die Kommission unterrichtet darin über die von ihr geplanten Schwerpunktinitiativen und Rechtsakte bis zur Wahl des Europäischen Parlaments im Mai 2019 und über sechs neue Initiativen mit Zeithorizont bis 2025. Vorrangiges Ziel sei es, bis Mai die Arbeiten abzuschließen, die man zu Beginn der Amtszeit (2014-2019) zugesagt habe. Zudem legt die Kommission neue Initiativen vor, unter anderem in den Bereichen Migration, Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit. Mit Blick auf den bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kündigt die Kommission an, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den EU-Besitzstand – ungeachtet des Ergebnisses der Austrittsverhandlungen – anzupassen. Ferner spricht sich die Kommission für einen zunehmenden Einsatz der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit aus, um in Schlüsselbereichen der Steuer- und Sozialpolitik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik effizientere Entscheidungsprozesse zu ermöglichen und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.

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