NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Es liegt auf der Hand: Die Welt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Mancherorts ist ein neuer Geist eingezogen, das haben die Debatten zur Außen- und Sicherheitspolitik in den vergangenen Wochen und Monaten gezeigt. Immer häufiger heißt es: Unser Land zuerst, koste es, was es wolle. Ein solcher Ansatz führt gerade in der internationalen Politik ins Abseits.

Deutschland ist mit allen seinen Bundesregierungen gut damit gefahren, den Ausgleich und die enge Zusammenarbeit mit unseren europäischen und amerikanischen Partnern zu suchen. Gleichzeitig haben wir auch eigene Interessen, die wir definieren und realisieren wollen. Gute internationale Politik ist oft ein mühsamer Prozess, aber dieser Weg ist der richtige. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dies in einer vielbeachteten Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz auf den Punkt gebracht. Zur Wahrheit gehört auch, dass wir mehr in die Bundeswehr investieren müssen. Wenn wir gemeinsam mit unseren Partnern in Europa und in der Nato bestehen wollen, müssen wir mehr leisten können. Das ist im Interesse unseres Landes.
 
In dieser Woche wird der Vermittlungsausschuss zur Änderung des Grundgesetzes tagen. Für die Bürger geht es um bedeutsame Themen wie die Digitalisierung der Schulen, den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Verkehrswege in den Gemeinden. Es geht um Milliarden von Euro für diese wichtigen Politikbereiche. Zudem geht es um die Grundfrage, wie der Bund den Ländern bei der Erledigung ihrer eigenen Aufgaben finanziell helfen kann. Wir sind zuversichtlich, hier zu einer guten Lösung zu kommen.
 
Die Woche im Parlament
 
Umsetzungsstrategie der Bundesregierung – Digitalisierung gestalten. Um den digitalen Wandel in Deutschland erfolgreich zu gestalten, hat die Bundesregierung im Rahmen einer Umsetzungsstrategie zur Digitalisierung Schwerpunktvorhaben der einzelnen Ressorts zusammengestellt. Federführend für die konkreten Einzelvorhaben bleiben die jeweiligen Ressorts. Ziel der Vorhaben ist es, die Lebensqualität für alle Menschen in Deutschland weiter zu steigern und unser Land innovativer zu machen. In der Strategie benennt die Bundesregierung fünf Handlungsfelder: Digitale Kompetenz, Infrastruktur und Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Gesellschaft im digitalen Wandel und moderner Staat. Das Handlungsfeld „Sicherheit“ ist als Querschnittsthema Bestandteil aller genannten Handlungsfelder und Maßnahmen. Vorhaben im Bereich „Digitale Kompetenz“ sind beispielsweise der Digitalpakt Schule und die Nationale Weiterbildungsstrategie sowie im Handlungsfeld „Moderner Staat“ die Einführung von BAföG-Online. Der jeweilige Umsetzungsstand ist online unter www.digital-made-in.de einzusehen.
 
Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln – Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen. Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung auf, eine temporäre, unabhängige Anlaufstelle einzurichten. Bei dieser sollen Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Pflegeeltern und professionelle Akteure vertraulich berichten können, welche Erfahrungen sie mit dem Hilfesystem und den familiengerichtlichen Verfahren gemacht haben. Diese Berichte sollen systematisch von Wissenschaftlern analysiert und ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und fließen in einen Gesamtbericht zum Beteiligungsverfahren SGB VIII-Reform ein. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Kinderschutz-Verfahren voranzutreiben und die Forschung in dem Bereich auszubauen. 
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der NATO-geführten Mission „Resolute Support“ in Afghanistan. Grundlage der deutschen Beteiligung ist unverändert der Einsatzbeschluss des Nordatlantikrates vom 2. Dezember 2014 sowie die Zustimmung der afghanischen Regierung. Ein hinreichend stabiles Afghanistan, von dem für Deutschland, seine Verbündeten und die Region keine Bedrohung ausgeht, bleibt neben dem Aufbau legitimer und stabiler Staatlichkeit sowie nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung ein wesentliches deutsches Interesse. Deutschland steht zu der Verantwortung und zu seinen Zusagen gegenüber internationalen Partnern und zur Solidarität unter NATO-Verbündeten. Deutschland ist zweitgrößter bilateraler Geber, derzeit zweitgrößter Truppensteller und Rahmennation für den Norden des Landes. Die Dauer des vorliegenden Mandats ist auf 12 Monate bis zum 31. März 2020 begrenzt. Die personelle Obergrenze liegt unverändert bei 1300 Soldaten. 
 
Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf, der für den Fall eines ungeregelten Brexits Übergangsregelungen und demzufolge Rechtssicherheit für aktuell 300.000 im Vereinigten Königreich lebende Deutsche und 115.00 in Deutschland lebende Briten schaffen soll. Hintergrund ist, dass mit dem Ende der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die in verschiedenen EU-Verordnungen geregelt sind, entfallen. Diese EU-Verordnungen bilden bisher die Rechtsgrundlagen für die Gleichstellung der Leistungen unter anderem bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und in Bezug auf Rentenleistungen. Die Übergangszeit soll 5 Jahre betragen. 
 
Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf, welcher notwendige steuerrechtliche und finanzrelevante Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU enthält. Neben steuerlichen Regelungen sind Übergangsregeln für Banken und Versicherungen vorgesehen. Der BaFin wird u. a. die Möglichkeit gegeben, Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zu gestatten, ihr Bestandsgeschäft bis 2020 fortzuführen. Zudem wird der Kündigungsschutz für Spitzenmanager bei bedeutenden Kreditinstituten gelockert. Die enthaltenen steuerlichen Regelungen sollen verhindern, dass allein der Brexit eine für den Steuerpflichtigen nachteilige Rechtsfolge auslöst, obwohl dieser bereits alle wesentlichen steuerlich relevanten Handlungen vor dem Brexit vollzogen hat. Regelungsgegenstand sind Vorschriften des Umwandlungsteuer-, des Körperschaft- und Einkommensteuerrechts.
 
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Fragestunde und Regierungsbefragung). Im vergangenen Jahr haben verschiedene Gespräche mit dem Ziel stattgefunden, einen interfraktionellen Konsens zur Neustrukturierung von Regierungsbefragung und Fragestunde im Deutschen Bundestag zu erreichen. Nachdem ein solcher fraktionsübergreifender Konsens nicht erreicht werden konnte, hat die Koalition einen Vorschlag eingebracht, mit dem die Regelungen zur Regierungsbefragung im Sinne des Bundestags deutlich erweitert werden. Er sieht nun auch in der Geschäftsordnung vor, dass sich Bundeskanzler einer turnusmäßigen Befragung stellen müssen, welche dreimal im Jahr stattfinden soll. Die Bundeskanzlerin hatte sich im vergangenen Jahr einer solchen Befragung bereits zwei Mal gestellt. Darüber hinaus erhält der Bundestag künftig die Tagesordnung des Kabinetts vor der Regierungsbefragung, das heißt die Abgeordneten in den Fraktionen haben künftig vor Beginn der Fragestunde die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Vorbereitung entsprechender Fragen. Die Regierungsbefragung soll in Zukunft 60 statt bisher 30 Minuten dauern, wobei kein Thema vorgegeben wird. Aufgrund der Verlängerung der Regierungsbefragung wird die Dauer der anschließenden Fragestunde auf 90 Minuten reduziert. 
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID). Die Bundesregierung bittet den Bundestag um Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung vom 13. Februar 2019 zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission in Darfur. Es liegt im deutschen Interesse, an einer nachhaltigen Lösung für den Darfurkonflikt mitzuwirken und zur Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region beizutragen. Die Bundesregierung sendet durch die Fortsetzung ihres Engagements ein wichtiges Signal zur Unterstützung der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union, ebenso wie an die Menschen in Darfur. Dies ist umso wichtiger, da wir aktuell nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates sind. Das Bundestagsmandat soll bis zum 31. März 2020 verlängert werden, wobei die Mandatsobergrenze von 50 Soldaten bestehen bleibt.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Wir beraten den Antrag der Bundesregierung, in dem sie den Deutschen Bundestag um Verlängerung des am 31. März 2019 auslaufenden Mandats für die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan bittet. Dieses Mandat umfasst den Schutz von Zivilpersonen, die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte sowie die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Schutzmandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS, welcher auf maximal 50 Soldaten begrenzt bleibt, soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist UNMISS autorisiert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das vom Sicherheitsrat beschlossene Mandat umzusetzen.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN. Das Mandat soll bis zum 31. März 2020 verlängert werden, und die personelle Obergrenze wird auf unverändert 650 Soldaten festgelegt. Die Aufgaben von SEA GUARDIAN orientieren sich an den Vorgaben der aktuellen Maritimen Strategie der NATO, was bedeutet, dass SEA GUARDIAN die Möglichkeit hat, Schiffe, die im Verdacht stehen, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben, zu kontrollieren und zu durchsuchen. Zudem wirkt die Operation durch die Präsenz der Einsatzkräfte als präventiver Ordnungsfaktor. Die Operation ist auch eine Plattform für Kooperationen mit weiteren im Mittelmeer agierenden Organisationen wie der Europäischen Union sowie den Mittelmeer-Anrainerstaaten. Deutschland beabsichtigt weiterhin eine regelmäßige Beteiligung an SEA GUARDIAN, um so einen wichtigen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten.

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