NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Seit einigen Jahren ist ein starker Zuzug in die Ballungsgebiete zu verzeichnen. Städte wie Hamburg, Frankfurt, München, Leipzig, Berlin und viele andere Großstädte wachsen kräftig. Aber auch im ländlichen Raum sind bezahlbare Häuser und Wohnungen ein großes Thema. Deutschlands Bevölkerung wächst. Wohnungen werden knapp, die Mieten steigen. Wir alle merken, dass die Frage des bezahlbaren Wohnraums die neue soziale Frage ist.

   Wohnraum schafft man nicht durch Enteignungen. Durch Enteignungen entsteht nicht eine Mietwohnung zusätzlich, sondern im Gegenteil: Investo-ren werden abgeschreckt. Wir in der Union kennen den richtigen Ansatz: Bauen, bauen, bauen. Wir gründen unsere Baupolitik auf 4 Säulen: Erstens brauchen wir deutlich mehr Bauland. Zweitens müssen wir effizienter und schneller bauen können. Drittens benötigen wir genügend Finanzmittel für Bauvorhaben. Und viertens darf der ordnungspolitische Rahmen, das Miet-recht, keine unverhältnismäßigen Hürden aufbauen, die eine Bautätigkeit verhindern. In diesem Sinne hat die Projektgruppe Wohnen unter Leitung von Ulrich Lange und intensiver Mitarbeit vieler Abgeordneter zahlreiche Ideen entwickelt, die wir in den kommenden Wochen nach und nach vor-stellen.

Bauland werden wir nur gewinnen, wenn auch die Länder und Kommunen mitwirken. Ein Musterbeispiel ist das Land Berlin. Wenn man das Tempel-hofer Feld mit rund 300 ha mitten in der Stadt brach liegen lässt, muss man sich nicht wundern, wenn die Menschen mangels Wohnraum auf die Straße gehen.
Auf europäischer Bühne geht es Mitte der Woche auf dem Europäischen Rat beim Brexit in die nächste Runde. Es ist unser Grundanliegen, einen harten Brexit zu vermeiden und einen regelbasierten Austritt des Vereinigten Königreichs zu realisieren. Allerdings gehören zu einer Vereinbarung immer zwei Seiten, wir warten weiterhin auf belastbare Vorschläge von britischer Seite.

Die Woche im Parlament

Vereinbarte Debatte zu vorgeburtlichen Bluttests. Wir beraten in einer vereinbarten Orientierungsdebatte die Frage, ob und inwieweit die Kosten neuer Diagnosemöglichkeiten zur Früherkennung des Downsyndroms durch die Krankenkassen übernommen werden sollen. Es ist eine schwieri-ge ethische Herausforderung – zwar ist ein Bluttest deutlich risikoärmer als die bisher eingesetzte Fruchtwasseruntersuchung. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass eine leichtere Verfügbarkeit einer Untersuchung zu einer zunehmenden Selbstverständlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Downsyndrom führen wird. In der Debatte wollen wir die nötige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung voranbringen.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).  Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr an dem Einsatz der Vereinten Nationen zur Stabilisierung der Lage in Mali. Dieser Einsatz spielt eine wichtige Rolle weit über den Staat Mali hinaus, er trägt zu einer Befriedung der Sahel-Region an sich bei. Die Obergrenze bleibt auf bis zu 1.100 Soldaten festgelegt. Mit einer Befriedung und einer Unterstützung der Aussöhnung in Mali geht auch ein Beitrag zum Schutz für Zivilpersonen einher. Der Einsatz erlaubt einen Wiederaufbau des mali-schen Sicherheitsapparats und die Herstellung der staatlichen Autorität im ganzen Land. Dies ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den internatio-nalen Terrorismus, dem so seine Rückzugsräume genommen werden. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr hierbei um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Als Ergänzung des VN-Einsatzes MINUSMA, für den die Bundeswehr bis zu 1.100 Soldaten stellen soll, beantragt die Bundesregierung auch eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an dem zeitgleich in Mali laufenden EU-Mandat zur Ausbildung der malischen Streitkräfte bis zum 31. Mai 2020. Neben der Bundeswehr, die bis zu 350 Soldaten für diese Mission stellen soll, sind weitere 23 Nationen einge-bunden. Dieser Einsatz trägt nachhaltig zur Verbesserung der Fähigkeiten der malischen Sicherheitskräfte, und damit zur dauerhaften Befriedung der Region bei.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission bis zum 31. Mai 2020. Für die Operation zum Schutz der internationalen Seewege und zur Verhinderung von Piraterie vor der somalischen Küste soll die Bundeswehr nun bis zu 400 Soldaten stellen können – dies stellt eine Reduzierung der bisherigen Höchstgrenze von 600 Personen dar, die aufgrund des Erfolgs der Mission möglich wird. Seit die Mission im Jahr 2008 eingerichtet wurde, ist die Lage vor Ort deutlich sicherer geworden, selbst wenn die Piraterie in Somalia noch nicht vollständig unter Kontrolle gebracht werden konnte.

Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2014 bis 2017. Angesichts der Vielzahl bewaffneter Konflikte und Naturkatastrophen weltweit hat Deutschland seine Hilfsleistungen für die internationale Gemeinschaft deutlich verstärkt. So ist unser Land im Jahr 2017 zum zweitgrößten bilateralen humanitären Geber herangewachsen – mit einem Soll-Ansatz von rund 1,2 Milliarden Euro. Auch in der Gestaltung und Weiterentwicklung des internationalen Systems zur Hilfe hat Deutsch-land mehr Verantwortung etwa auf dem Humanitären Weltgipfel im Jahr 2016 übernommen. Die Entschließung des Bundestages würdigt auch das Engagement der deutschen und internationalen Hilfsorganisationen und bestärkt die Bundesregierung in ihrer gewachsenen Rolle als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

Gesetz zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige. Durch das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, sollen die innerstaatlichen Voraus-setzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Minis-terrat der EU dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige zustimmen darf. Hier geht es um Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Krankheit, aber auch andere Zweige des Sozialschutzes, sofern diese in den Mitgliedstaaten be-stehen. Ausgenommen sind hingegen die Gewährung eines Zugangs zu Sozialsystemen und Mindesteinkommen. Die Empfehlung gilt für alle Ar-beitnehmer und Selbstständige; es wird jedoch anerkannt, dass für Arbeit-nehmer und Selbstständige unterschiedliche Regeln gelten können. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf erwächst den Empfehlungen nicht, die Rechtsetzungskompetenz der Mitgliedstaaten bleibt unberührt. 

Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit. Ziel des Protokolls, dem wir mit zweiter und dritter Lesung zustimmen, ist es insbesondere, den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung als eine wesentliche Form der Zwangsarbeit anzuerkennen. Das völkerrechtlich verbindliche Protokoll verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem zur Prävention und zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Die deutschen Gesetze entsprechen bereits den Anforderungen des Protokolls.

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Wir gestalten mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, die Steuerbefreiungen so aus, dass sie im europäischen Rechtsrahmen dauerhaft gewährt werden können. Hierbei haben wir insbesondere die Stromerzeugungsanlagen im Blick, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mittels hocheffizienter Kraftwärmekopplung erzeugen.   

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, ist beabsich-tigt, auch bisher davon ausgeschlossenen Personen wie etwa in Deutschland lebenden EU-Bürgern oder im Ausland lebenden deutschen Staatsbür-gern die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises in deutschen E-Government-Angeboten zu ermöglichen. Diese Möglichkeit wird durch die Ausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises geschaffen.
Bericht zur Zwölften Verordnung zur Änderung der Außenwirt-schaftsverordnung. Angesichts der zielgerichteten Übernahmen deutscher Unternehmen im Hochtechnologiebereich in der jüngsten Vergangenheit erweitert die von der Bundesregierung im Dezember 2018 im Kabinett beschlossene Verordnung die Prüfmöglichkeiten des Bundes bei Investitionen aus Nicht-EU-Staaten. Die Prüfeintrittsschwelle bei zivilen sicherheitsrele-vanten Unternehmen, insbesondere bei kritischen Infrastrukturen und verteidigungsrelevanten Unternehmen, wird von 25%-Anteilserwerb auf 10% abgesenkt. Für den Erwerb sonstiger Unternehmen bleibt es bei der bisherigen Prüfeintrittsschwelle von 25%. Medienunternehmen werden neu in die Liste der sicherheitsrelevanten Unternehmen aufgenommen, auf die die abgesenkte Prüfeintrittsschwelle Anwendung findet.  

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel um und beenden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen. Damit kommen wir auch den Anforderungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 nach. Zugleich werden die Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts bestimmt, damit sichergestellt ist, dass die Wahl-entscheidung nicht durch eine andere Person getroffen wird. Diesem dient auch die Klarstellung der Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch. Notwendige Folgeänderungen erfolgen in der Bundeswahlordnung, der Europawahlordnung und weiteren Gesetzen. Für die Europawahl im Mai 2019 finden die Änderungen noch keine Anwendung, da das Wahlrecht regelmäßig nur in angemessenem zeitlichen Ab-stand zu einer Wahl geändert werden soll, damit die Wahlrechtsbehörden genügend Zeit für die praktische Umsetzung haben.

 
 

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