NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Für Klimaschutz ohne Verbote, null Toleranz gegenüber kriminellen Clans.
Wir haben auf der Klausurtagung des Fraktionsvorstandes klargestellt: Nachhaltigkeit und Klimaschutz gehen nur, wenn man die Menschen überzeugt. Mit der Verbotskeule werden wir die Menschen nicht für dieses Thema gewinnen. Die Union setzt auf Technologie, Innovation und Anreize für den Klimaschutz. Und eins ist klar für uns: Es geht darum, die von uns selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen, die Pariser Klimaziele sind unsere.
 

Wir gehen Klimaschutz umfassend an. Unsere Klimaschutzpolitik ruht auf vier Säulen, in denen wir umfassend handeln wollen: 

1. Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase reduzieren. 
2. Klimafreundliche Energie produzieren. 
3. Folgen des Klimawandels bewältigen. 
4. Internationalen Klimaschutz voranbringen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wird es nicht nur auf den Bund, sondern auch auf Länder und Kommunen etwa beim Ausbau des ÖPNV ankommen. Sie müssen ihrer Verantwortung auch gerecht werden. Mit diesen Überzeugungen gehen wir in die heiße Phase vor dem Klimakabinett am 20. September.
Auf der Vorstandsklausur haben wir zudem beschlossen, kriminellen Clans das Handwerk zu legen. Mit zwölf konkreten Maßnahmen wollen wir die Möglichkeiten dafür verbessern. Vermögen sollen konfisziert, Kriminelle schneller abgeschoben und gerade auffällige Kinder und Jugendliche leichter per Gerichtsbeschluss aus problematischen Familien herausgeholt werden können.
 
Wir wollen die besten Köpfe für die Forschung an der Künstlichen Intelligenz in Deutschland halten und ihnen hier eine Chance bieten. Dafür haben wir eine gute Grundlage mit unserem Beschluss zur Förderung von KI-Professuren gelegt, damit die Bedingungen für sie bei uns verbessert werden.
Zu Beginn dieses intensiven Herbstes steht für uns fest: Wir sind koalitionstreu. Aber wir verbiegen uns nicht. Unser Koalitionspartner ist ein willkommener Partner, wenn er weiter an der Sache und für unser Land arbeiten will. Für linke Spielchen oder andere Experimente in die falsche Richtung stehen wir aber nicht zu Verfügung.
 
In den Haushaltsverhandlungen die richtigen Weichen stellen.
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs starten wir nun in die parlamentarischen Haushaltsberatungen. Dabei steht fest, dass der Haushaltsentwurf 2020 auf Kante genäht ist. Schon jetzt lässt sich der Haushaltsausgleich ohne neue Schulden nur durch eine Globale Minderausgabe in Höhe von fast 5 Mrd. Euro und eine Entnahme aus der „Asyl-Rücklage“ in Höhe von rund 9 Mrd. Euro sicherstellen. Durch die sich eintrübende Konjunktur dürften sich die Rahmenbedingungen in den kommenden Wochen sogar noch verschlechtern. 
All dies zeigt, dass wir jetzt raus aus der Komfortzone und die richtigen Weichen stellen, müssen um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Hierzu gilt es, Ausgabespielräume zu erarbeiten und die richtigen Ausgabeprioritäten zu setzen. Für uns liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Investitionen und Innovationen, Klima sowie innere und äußere Sicherheit.
 
Die Woche im Parlament

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020). Der Kabinettbeschluss sieht vor, dass der Bund wie schon seit 2014 keine neuen Schulden aufnimmt. Spätestens 2020 wird auch erstmals seit 2002 die Schuldenstandgrenze des Maastrichter Vertrags von 60 % des Bruttoinlandprodukts unterschritten. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag kann daher verstärkt fortgesetzt werden. Schwerpunkte des Regierungsentwurfs sind insbesondere Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Förderung der Künstlichen Intelligenz und der digitalen Infrastruktur. Hohe Ausgabenzuwächse verzeichnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Verteidigung. 
 
Finanzplan des Bundes 2019-2023. Die mittelfristige Finanzplanung ist ein Regierungsbeschluss, zu dem der Deutsche Bundestag kein Gesetz verabschiedet. Maßgeblich sind die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Der vorliegende Finanzplan 2019-2023 weist dementsprechend in jedem Jahr der Legislaturperiode eine schwarze Null aus. 
 
Allgemeine Finanzdebatte. Unter diesem Tagesordnungspunkt werden die Einzelpläne des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung zusammengefasst. Diese Einzelpläne sind eher verwaltungstechnischer als politischer Art. 
 
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Gegenüber 2019 ist ein Anstieg der Ausgaben um 2,0 auf knapp 29,9 Mrd. Euro vorgesehen. Dabei steigen allein die klassischen Verkehrsinvestitionen 2020 um über 770 Mio. Euro auf 15,3 Mrd. Euro. Ein Großteil der Etatsteigerung kommt dem Schienenbereich zugute, der als klimafreundlicher Verkehrsträger weiter gestärkt wird. Für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, die der Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes dient, stellt der Bund im Zeitraum 2020 bis 2029 als Infrastrukturbeitrag insgesamt rund 51,4 Mrd. Euro zur Verfügung. 
 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Der Ausgaberahmen wächst gegenüber dem Soll 2019 um 338 Mio. Euro auf rund 2,6 Mrd. Euro auf. Davon stehen 467 Mio. Euro für den Schwerpunkt der internationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Damit können Maßnahmen in erheblichem Umfang zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern finanziert werden. Im Bereich der Erhaltung der Biologischen Vielfalt und Insektenschutz wird sich der Bund stärker als bisher engagieren.
 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Bundesregierung sieht Gesamtausgaben von rund 6,5 Mrd. Euro vor, was einem Anstieg der Ausgaben um 3,1 % im Vergleich zum Jahr 2019 entspricht. Zur sozialen Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft stehen 4,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 177 Mio. Euro Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der die landwirtschaftlichen Betriebe spürbar entlasten wird. Zentrales Element zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Für das Jahr 2020 sind hierfür insgesamt 965 Mio. Euro vorgesehen.
 
Generaldebatte Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt. Im Regierungsentwurf ist ein Ausgaberahmen von knapp 3,2 Mrd. Euro vorgesehen. Enthalten sind darin auch das Budget der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration. Traditionell ist die Beratung des Einzelplans „Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt“ der Anlass für die politische Generaldebatte.
 
Auswärtiges Amt. Der um den Sonderfaktor „Beiträge an die Vereinten Nationen“ bereinigte Einzelplan des Auswärtigen Amts bleibt mit rund 5,7 Mrd. Euro unverändert auf dem hohen Niveau von 2019. Dabei steigen die Ausgaben für humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Stabilisierung wegen der anhaltenden internationalen Krisen gegenüber dem geltenden Finanzplan um 680 Mio. Euro an. Die Ausgaben für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik werden im Jahr 2020 gegenüber dem geltenden Finanzplan um über 40 Mio. Euro auf rund 995 Mio. Euro steigen. Der Einzelplan des Auswärtigen Amtes trägt mit rund 3,2 Mrd. Euro zur deutschen ODA-Leistung bei (ODA steht für „Official Development Assistance“ / Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit).
 
Bundesministerium der Verteidigung. Der vorliegende Kabinettbeschluss sieht für 2020 einen Ausgaberahmen in Höhe von 44,9 Mrd. Euro vor und damit knapp 1,7 Mrd. Euro mehr als 2019. Die NATO-Quote beträgt nach dem Regierungsentwurf im kommenden Jahr 1,37 %. Um die Bundeswehr zu modernisieren und NATO-Beschlüsse umzusetzen, werden auch in den Folgejahren deutliche Mittelaufwüchse erforderlich sein, die im bisherigen Finanzplan aber noch nicht abgebildet sind.
 
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Der Etat des BMZ, der fast vollständig auf die deutsche ODA-Quote anrechenbar ist, steigt 2020 auf knapp 10,4 Mrd. Euro. Das ist gegenüber 2019 ein Plus von 1,2 %. Schwerpunkt ist unter anderem die Fluchtursachenbekämpfung. Die ODA-Quote wird insgesamt stabilisiert.
 
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das BMI verfügt im Regierungsentwurf 2020 über einen Ausgaberahmen von 15,3 Mrd. Euro. Davon entfällt auf den Bereich innere Sicherheit mit 6 Mrd. Euro mehr als ein Drittel. Darin sind Mittel für eine weitere Tranche der im Koalitionsvertrag vereinbarten 7.500 zusätzlichen Stellen für Sicherheitsbehörden des Bundes enthalten. Das Innenministerium wird zudem ermächtigt, im Haushaltsjahr 2020, über die bisherigen Sicherheitspakete hinaus 1.000 zusätzliche Anwärter bei der Bundespolizei einzustellen. Im Baubereich steigt der Ansatz für das Wohngeld gegenüber dem bisherigen Finanzplan allein im Jahr 2020 um 115 Mio. Euro auf 600 Mio. Euro. Für das Baukindergeld sind im kommenden Jahr 861 Mio. Euro eingeplant. Für Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ sind im Jahr 2020 65 Mio. Euro eingeplant.
 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Ausgabenrahmen steigt gemäß Kabinettbeschluss 2020 um 1,9 % auf insgesamt rund 912 Mio. Euro an. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Verwaltungshaushalt mit einem hohen Anteil an Personalausgaben.
 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Regierungsentwurf sieht ein Budget von rund 9,1 Mrd. Euro im Jahr 2020 vor. Dies entspricht einem Anstieg von 11,6 % gegenüber den Soll-Ausgaben 2019. Die Mehrausgaben kommen insbesondere in den Förderbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Agenda und Sprunginnovationen zum Tragen. Zudem werden die Ausgaben für die Luft- und Raumfahrt weiter verstärkt. Von erhöhten Forschungsausgaben profitiert u. a. die industrielle Gemeinschaftsforschung. 2020 werden auch für die Afrika-Strategie zusätzliche Mittel bereitgestellt.
 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Bundesregierung erhöht erneut ihre familienpolitischen Leistungen und sieht 2020 insgesamt rund 11,8 Mrd. Euro hierfür vor. Der größte Anteil des Aufwuchses gegenüber dem geltenden Finanzplan entfällt dabei auf das Elterngeld (+205 Mio. Euro). Für die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) stellt der Bund den Ländern 2020 weitere 993 Mio. Euro über den Finanzausgleich zusätzlich zur Verfügung. Außerdem ist für ein geplantes Sondervermögen „Ausbau ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ Vorsorge getroffen. Hierfür sind 2020 und 2021 jeweils Zuführungen in Höhe von 500 Mio. Euro aus dem Etat des Familien- und des Bildungsministeriums vorgesehen.
 
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für Bildung und Forschung sind im Haushaltsjahr 2020 rund 18,2 Mrd. Euro vorgesehen. Für den Digitalpakt Schule stehen Haushaltsmittel im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereit. Die Hochschul- und Wissenschaftspakte werden fortgesetzt und mit entsprechenden Mitteln unterlegt. Ebenso ist die Finanzierung der beschlossenen Leistungsverbesserungen des BAföG im Haushalt 2020 und im Finanzplan abgebildet. Für die „Nationale Dekade gegen den Krebs“ sind zusätzlich 140 Mio. Euro, verteilt auf die Jahre 2020 bis 2023, vorgesehen.
 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Bundesregierung sieht für Arbeit und Soziales rund 148,6 Mrd. Euro vor. Das Budget wird damit um 2,3 % erhöht. Den größten Ausgabebereich – sowohl im Etat des Arbeitsministeriums als auch im Bundeshaushalt – stellen die Leistungen an die Rentenversicherung dar. Diese überschreiten 2020 erstmals die 100-Milliarden-Euro-Marke. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigen um etwa 0,1 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2019 an. Der Verwaltungskostentitel zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird 2020 auf dem 2019 stark erhöhten Niveau fortgeführt. Für das Gesamtbudget gemäß § 46 Abs. 1 SGB II zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten sind somit 2020 rund 10,1 Mrd. Euro veranschlagt. Aufgrund der günstigeren Entwicklungsprognosen für die passiven Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II und KdU-Beteiligung des Bundes) wurden diese Ansätze um 0,2 Mrd. Euro auf 26,4 Mrd. Euro abgesenkt.
 
Bundesministerium für Gesundheit. Der Einzelplan des BMG bleibt im kommenden Jahr auf einem gleichbleibend hohen Niveau, so dass laut Kabinettbeschluss im kommenden Jahr rund 15,3 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Größter Posten ist der Bundeszuschuss zur Entlastung der Kassen von versicherungsfremden Leistungen, der seit 2017 bei 14,5 Mrd. Euro im Jahr festgeschrieben ist. Für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge stehen 56,6 Mio. Euro bereit. 
 
Schlussrunde Haushaltsgesetz 2019. In einer Schlussdebatte zur 1. Lesung werden die Debatten der Einzelpläne zusammengefasst. Der Regierungsentwurf wird in die Beratungen des Haushaltsausschusses überwiesen.
 
 

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