NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Außenpolitisch schwierige Lage. Die letzten Wochen und Tage im Nahen und Mittleren Osten haben uns alle den Atem anhalten lassen. Wir denken an die unschuldigen Opfer des Flugzeugabschusses in der Nähe von Teheran. Die anfänglichen Versuche, dies zu vertuschen, haben die Glaubwürdigkeit der iranischen Führung nach innen und nach außen auf das Schwerste beschädigt.

Jetzt gilt es, mit diplomatischen Mitteln die Irankrise so zu entschärfen, dass wieder mehr Ruhe in die Region einkehren kann. Dies ist ein mühsamer Weg. Alles, was zu weiteren Auseinandersetzungen führen kann, muss jetzt vermieden werden. Provokationen wie die Festnahme des britischen Botschafters führen zu weiteren Spannungen mit dem Iran. Dennoch bemüht sich Europa weiter, durch die Rettung des Nuklearabkommens für Entspannung zu sorgen. Dies kann aber nur gelingen, wenn der Iran seinen Verpflichtungen nachkommt.

Ganz in der Nähe Europas, in Libyen, hat sich die Lage in den letzten Wochen weiter zugespitzt. Wir unterstützen die Bundesregierung bei ihrem Versuch, im Rahmen des Berliner Prozesses für Frieden zu sorgen. Wir rufen alle Staaten, die an diesem Konflikt direkt oder indirekt beteiligt sind, auf, mit dafür zu sorgen, dass der Bürgerkrieg beendet werden kann und in Libyen Frieden einkehren kann.


Entscheidung über die Organspende.


Wir stellen uns in dieser Woche einem schwierigen Thema. Zwar erklären sich grundsätzlich viele Menschen in Deutschland zur Organspende nach dem Tod bereit. Dennoch gibt es seit Jahren eine lange Warteliste von Personen, die auf ein Spenderorgan warten. Wir wollen daher die Zahl der Organspenden erhöhen. Die beiden vorliegenden Gruppenanträge wollen dieses Ziel auf unterschiedlichen Wegen erreichen.

Nach einem Gruppenantrag soll grundsätzlich an der geltenden Zustimmungslösung festgehalten werden. Danach müsste jeder Spender auch ausdrücklich einen Willen zur Organspende dokumentieren. Nach dem anderen Gruppenantrag soll eine sogenannte Widerspruchslösung eingeführt werden. Diese sieht vor, dass grundsätzlich jeder als potenzieller Organspender gilt, soweit er (oder seine Angehörigen) nicht widerspricht.

Angesichts der ethischen Dimension dieser Frage ist es gut und richtig, dass bei dieser Debatte jeder Abgeordnete unabhängig von Fraktionsvorgaben seine persönliche Entscheidung treffen wird.

Die Woche im Parlament

Gesetze zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole. Wir beraten in erster Lesung über eine Änderung des Strafgesetzbuches, welche die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Wir wollen damit den für Deutschland und seine Länder, aber auch für ausländische Flaggen bestehenden Schutz auch für die Symbole der Europäischen Union einführen. Mit einem Änderungsantrag wollen die Koalitionsfraktionen zudem § 104 StGB in der Weise ändern, dass künftig das öffentliche Zerstören oder Beschädigen einer ausländischen (z.B. der israelischen) Flagge etwa im Rahmen von Demonstrationen unter Strafe gestellt wird.

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Ziel dieses Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung beraten, ist ein verbesserter Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Angriffen sogenannter „Innentäter“. Das sind Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. In die Zuverlässigkeitsprüfung aller luftsicherheitsrelevanten Personen sollen künftig Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister einbezogen werden dürfen. Zudem wird die Zuverlässigkeitsprüfung von Privatpiloten an die bestehenden Regelungen für andere überprüfungspflichtige Personen angeglichen. Bei Sicherheitsüberprüfungen durch ausländische Stellen sollen die deutschen Luftsicherheitsbehörden in erweitertem Maße mitwirken und auch Daten übermitteln dürfen. Des Weiteren soll den Bundesländern die Möglichkeit zur Einführung eines gemeinsamen Luftsicherheitsregisters eingeräumt werden.

Gesetz zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz und Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine neue gesetzliche Grundlage zur Regelung der Organspende im Transplantationsgesetz. Im Zentrum steht die Absicht, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so den Widerspruch zwischen der hohen bekundeten Spendebereitschaft in der Bevölkerung, aber faktisch niedrigen Zahlen an Organspenden aufzulösen. Wir debattieren die beiden Gesetzesentwürfe als Gruppenanträge.

Nachhaltige Mobilitätsforschung für die Zukunft – Innovativ, technologieoffen, ressortübergreifend. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine Gesamtstrategie zur Mobilitätsforschung zu erarbeiten. Dadurch sollen die in den einzelnen Ressorts vorhandenen Maßnahmen der Mobilitätsforschung gebündelt und koordiniert fortentwickelt werden. Bestehende Mobilitätsformen (von Mikromobilität, über Sharing-Modelle bis zu ÖPNV-Angebote) sollen mittels moderner Technologien wie beispielsweise der künstlichen Intelligenz effizient verbunden und weiterentwickelt werden. Entscheidend ist dabei nicht eine einzige Antriebsform oder eine Kraftstoffart, sondern ein breiter und technologieoffener Ansatz, bei dem ein hoher Nutzen für Mensch und Umwelt im Mittelpunkt steht.

Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird eine Statistik zu untergebrachten wohnungslosen Personen eingeführt. Darin werden Wohnungslose, die Leistungen zur Unterbringung in Anspruch nehmen, erfasst. Die Erhebung wird zum 31. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 31. Januar 2022, durch das Statistische Bundesamt vorgenommen. Dabei werden künftig Personaldaten, die Art der Unter-kunft sowie das Datum des Beginns der Unterbringung erhoben. Künftig soll Wohnungslosigkeit in Deutschland mindestens alle zwei Jahre in einem Bericht unter Einbeziehung von Wissenschaft und Fachverbänden dokumentiert und bewertet werden.

Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der EU. Mit dem Gesetz wird die technische Säule des 4.Eisenbahnpakets der EU in zweiter und dritter Lesung in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig ist eine einheitliche Sicherheits-bescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgesehen, wenn diese am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz teilnehmen. Sie wird für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrsdienste erbringen, von der EU-Eisenbahnagentur erteilt. Unternehmen, deren Tätigkeit auf Deutschland beschränkt ist, können wählen, ob sie die Bescheinigung bei der Eisenbahnagentur oder beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen. Zudem wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden untereinander und mit der Eisenbahnagentur gestärkt.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Änderung des Strafgesetzbuches, mit der eine Versuchsstrafbarkeit bei Cybergrooming eingeführt wird. Unter „Cybergrooming“ versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Nach geltendem Recht greift der Straftatbestand des Cybergroomings bisher nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen (beispielsweise Eltern oder Polizei) kommuniziert. Um eine wirksame Verfolgung von Cybergrooming zu ermöglichen, wird nun auch eine Versuchsstrafbarkeit geschaffen. Des Weiteren wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung zukünftig nur noch von schwereren Sexualstraftaten und nicht von anderen Delikten mit schwererer Strafandrohung wie zum Beispiel der Körperverletzung verdrängt. Die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung soll dadurch stets im Schuldspruch zum Ausdruck kommen. Des Weiteren sollen Strafverfolgern, die in kinderpornographischen Foren ermitteln, unter engen Voraussetzungen mehr Möglichkeiten zugestanden werden.

Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2019. Der Agrarpolitische Bericht der Bundesregierung dokumentiert die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in den vergangenen vier Wirtschaftsjahren. Demnach erwirtschaften 4,7 Millionen Menschen eine Bruttowertschöpfung von rund 194 Milliarden Euro, das entspricht rund 6,6 Prozent der Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche. Etwa jeder neunte Arbeitsplatz in Deutschland hängt direkt oder indirekt mit der Land- und Ernährungswirtschaft zusammen. Der Bericht weist auf aktuelle Herausforderungen in der Landwirtschaft wie den Struktur-wandel und Schwankungen in Marktpreisen und Erzeugungsmengen hin. Zudem werden agrarpolitische Ziele und Maßnahmen der Bundes-regierung aufgeführt.

Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die „Vision Null“, also das Ziel einer vollständigen Vermeidung von Verkehrstoten als Leitgedanken in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzunehmen. Hierzu sollen etwa solche verkehrspolitische Maßnahmen durchgesetzt werden, die wie etwa geschützte Radfahrstreifen  oder Parkverbotszonen im Kreuzungs-bereich Risiken für Radfahrer verringern. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie die hohe Zahl von Rechtsabbiege-Unfällen von Kraftfahrzeugen unter 3,5t mit Fahrrädern reduziert werden kann. Aus unserer Sicht soll es Kommunen mit Blick auf den Schutz von Radfahrern erleichtert werden, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen. Des Weiteren sieht der Antrag Anpassungen im Bußgeldkatalog bei Verstößen auch und gerade von Radfahrern gegen die StVO vor.

 


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