NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

 Rückkehr zur parlamentarischen „Normalität“: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tagt nach langen Wochen erstmals wieder als Präsenzveranstaltung. Ähnlich der Praxis in einzelnen Landesparlamenten führen wir unsere heutige Fraktionssitzung im Plenarsaal durch. Nur so lassen sich Gesundheitsschutz und physische Begegnung der größten Fraktion des Deutschen Bundestages vereinbaren. Wir sind dem Bundestagspräsidenten und allen anderen Fraktionen für diese Möglichkeit einer zumindest zeitweisen Rückkehr zur parlamentarischen Normalität in außergewöhnlichen Zeiten sehr dankbar. Ich appelliere an alle Beteiligten auf das Anfertigen von Fotos oder Videos während oder im Umfeld der heutigen Fraktionssitzung zu verzichten – insbesondere auch für soziale Netzwerke. Wir sind als Fraktion im Plenarsaal zu Gast. Das ist der Maßstab für unser Auftreten.

 Europäische Neuausrichtung unter deutscher Präsidentschaft.

Am Mittwoch wird die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 vorlegen. Dazu wird voraussichtlich auch das Konzept für einen europäischen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung gehören – auf Basis der deutsch-französischen Initiative der Bundeskanzlerin und des französischen Präsidenten. Wir sind auf starke Partnerländer innerhalb der Europäischen Union angewiesen. Auch deshalb ist europäische Solidarität jetzt das Gebot der Stunde. Im Zentrum sollen Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltiges Wachstum stehen. Dabei wird der deutsche Haushaltsrahmen ebenso uneingeschränkt geachtet wie die Rechte des Deutschen Bundestages. Eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Von Bürokratie entfesseln, Liquidität sichern, Innovation fördern.

Wir haben Lust auf eine Zukunft mit mehr Wachstum, mehr Beschäftigung und mehr Lebensqualität insbesondere auch für Familien mit Kindern. Unsere Rettungspakete und Soforthilfen waren ein erster notwendiger Schritt zur erfolgreichen Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Jetzt heißt es Kopf hoch und Blick nach vorne: Was für einen Staat brauchen eigenverantwortliche Bürgerinnen und Bürger und dynamische Unternehmen? Wo können wir als Standort Deutschland neue Produktivität gewinnen – in der Forschung, in der Bildung und der öffentlichen Verwaltung? Deutschland kann mit den richtigen Prioritäten jetzt vieles richtig machen bei seinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neustart.

Die Woche im Parlament

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Wir verlängern das Bundeswehrmandat für den Einsatz vor der Küste Somalias angesichts der fragilen politischen Lage in Somalia bis zum 31. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung mit namentlicher Abstimmung. Der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr ist Teil des gemeinsamen Handelns der Europäischen Union und dient dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt sowie der Pirateriebekämpfung vor der Küste Somalias. Zwar hat das Engagement der internationalen Gemeinschaft gegen die Piraterie vor der Küste Somalias schon viel bewirkt, dennoch kommt es weiterhin in unregelmäßigen Abständen zu Piratenangriffen in der Region. Insbesondere die unverzichtbaren Transporte des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sollen durch die Fortsetzung der Mission gesichert werden. Die personelle Obergrenze des Bundeswehrkontingents wird bei 400 Soldaten belassen.

Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege neu strukturiert werden. Dazu wird ein eigener Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung definiert. Die Sicherung der Qualität der Pflege steht im Mittelpunkt, Missbrauchsmöglichkeiten sollen beseitigt werden. Was Ort und Ermöglichung der außerklinischen Intensivpflege angeht, sollen die Wünsche der Versicherten berücksichtigt werden, sofern die Pflege dabei dauerhaft sichergestellt werden kann. Dies wird mindestens jährlich durch den medizinischen Dienst vor Ort geprüft. Darüber hinaus werden die Eigenanteile in der vollstationären Intensivpflege abgesenkt. Weitere Neuerungen betreffen etwa den Bereich der medizinischen Rehabilitation.

Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen. Mit dem Bericht informiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Vorplanung und die Ergebnisse der frühen Bürgerbeteiligung zum Ausbau des Schienennetzes zwischen Hanau und Gelnhausen. Mit Abschluss dieser Planungsphase liegt eine Vorzugsvariante inklusive erster belastbarer Kostenschätzung vor. Darauf aufbauend fordern wir die Bundesregierung dazu auf, bei der weiteren Ausgestaltung des Bauvorhabens die Kernforderungen zum Lärmschutz, zur Barrierefreiheit sowie einer Berichtspflicht umzusetzen.

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Zu den enthaltenen Maßnahmen zählt unter anderem die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 Prozent, Getränke sind also ausgenommen. Dieser neue Steuersatz wird von 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 gelten. Darüber hinaus werden die bisherige Übergangsregelung zum Umsatzsteuergesetz sowie der steuerliche Rückwirkungszeitraum des Umwandlungssteuergesetzes bis zum 31. Dezember 2022 vorübergehend verlängert. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt werden steuerfrei gestellt. Nicht zuletzt sollen die steuerlichen Rückwirkungszeiträume vorübergehend verlängert werden.

Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). Ziel des Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern, damit adoptierte Kinder gut aufwachsen und sich gut entwickeln können. Die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle verbessert. Darüber hinaus soll der offene Umgang mit Adoptionen gefördert werden. In familiengerichtlichen Verfahren sollen fachliche Äußerungen künftig nur noch durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen. Auslandadoptionen werden künftig immer von einer Fachstelle begleitet und unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland gänzlich untersagt. Hierfür werden neue Schutzstandards etabliert und ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Wir beschließen die Umsetzung eines Teils des Düngekompromisses mit der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in zweiter und dritter Lesung. Es wird festgelegt, dass für landwirtschaftliche Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von mindestens 5 Prozent haben, eine verpflichtende Begrünung in einem Beriech von 5 Metern zu erfolgen hat. Damit soll das Austragen von Düngemitteln verhindert werden. Diese Flächen sind weiterhin etwa zur Beweidung nutzbar.

Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge). Derzeit wird in der Bundeswehr lediglich eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge gewährleistet. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die Erweiterung dieses bestehenden Angebots um eine jüdische Militärseelsorge. Sie soll das Grundrecht der freien religiösen Betätigung der jüdischen Soldaten in der Bundeswehr gewährleisten und ihren Anspruch auf Seelsorge umsetzen.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern in deutsches Recht umzusetzen, diskutieren wir die notwendigen gesetzlichen Änderungen in erster Lesung. Für Beschäftigte aus dem Ausland sollen künftig nach zwölf Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten. Betroffene Arbeitnehmer haben damit nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sowie etwa auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Bei begründeten Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung um sechs Monate möglich. Ausgenommen von den Änderungen ist der Straßenverkehrssektor.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Wir verlängern in dieser Sitzungswoche das Bundeswehrmandat für den bewaffneten Einsatz im Rahmen der EU-Mission EUTM Mali bis zum 31. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung bei namentlicher Abstimmung. Der Schwerpunkt des deutschen Beitrags an dieser Mission bleiben weiterhin Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte, er wird aber um einige Aspekte ergänzt. So wird das Einsatzgebiet über das Staatsgebiet Malis hinaus auch auf die übrigen vier Staaten der G5-Sahel (Burkina Faso, Mauretanien, Niger, Tschad) erweitert. Die Ausbildung der malischen Streitkräfte soll zukünftig dezentraler und einsatznäher an gesicherten Orten stattfinden. Dadurch wird sich das deutsche Engagement weiter nach Zentralmali ausdehnen. Zudem wird die bilaterale Ausbildungsmission „Gazelle“ für Spezialkräfte im Niger in das EUTM Mandat eingegliedert. Im Zuge dieser Eingliederung und der zusätzlichen Aufgaben wird die personelle Obergrenze von bisher 350 auf 450 Soldaten erhöht.

Bericht der Bundesregierung zur Lage und zum deutschen Engagement in Mali/Sahel – Aktuelle Lage, Ziele und Handlungsfelder des deutschen Engagements. Angesichts der Entscheidungen über zwei Auslandsmandate in der Region informiert die Bundesregierung in dieser Woche umfassend über die Lage und das deutsche Engagement in Mali und der Sahel-Region. Der Bericht gibt ein detailliertes Lagebild über die Entwicklungen seit dem Friedensabkommen von Algier im Jahr 2015 und berücksichtigt dabei die deutsche Beteiligung an der EUTM-Mission, MINUSMA, den zivilen Missionen EUCAP Sahel und EUCAP Niger sowie die allgemeine Entwicklungspolitik und Diplomatie. Der Bericht verweist mit Blick auf das Erreichte, dass die Bedeutung der Sahel-Region für die Sicherheit Europas in den letzten Jahren zugenommen hat. Zugleich hat sich die Sicherheitslage in den meisten Sahel-Staaten sukzessive verschlechtert. Vor diesem Hintergrund benennt die Bundesregierung die Stärkung staatlicher Strukturen und der Sicherheitsarchitektur als das Hauptziel des Engagements. Mittel- und langfristig soll so erreicht werden, dass die Kernstaaten der Sahelregion die Sicherheit auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet wieder weitgehend selbst garantieren können und nachhaltige Entwicklung ermöglicht wird.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). Wir verlängern das Mandat der Bundeswehr für den Einsatz MINUSMA in Mali bis zum 31. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung in namentlicher Abstimmung. Die Stabilisierungsmission dient der Sicherung des Friedens sowie der Unterstützung beim Wiederbau des malischen Sicherheitssektors und dem Schutz der Menschenrechte. Die VN-Mission MINUSMA arbeitet eng mit der EU-geführten Mission EUTM Mali zusammen. Die Bundeswehr unterstützt MINUSMA vor allem durch Aufklärungseinsätze sowie logistische Unterstützung beispielsweise durch den Lufttransportstützpunkt in Niamey, Niger. Das Mandat umfasst jedoch nicht die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung. Die Bundeswehr fungiert als Anlehnnation für Beiträge weiterer multinationaler Truppensteller, so sind etwa Soldaten aus Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz in das deutsche Kontingent integriert. Die personelle Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 1.100, worunter Soldaten und Polizisten fallen.

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE). Wir beraten in erster Lesung ein Gesetz zur Schaffung eines EU- Instruments, das Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage in Folge des COVID-19-Ausbruchs mindern soll. Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020. Damit sollen EU-Mitgliedstaaten mit günstigen Krediten insbesondere bei Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder damit vergleichbaren Instrumenten unterstützt werden. Zur Finanzierung benötigt die EU von allen Mitgliedstaaten Garantien entsprechend ihrem Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen, für Deutschland in der Höhe von knapp 6,4 Milliarden Euro. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, die hierfür notwendige Bundesgarantie zu übernehmen. Das Gesetz legt fest, dass der Deutsche Bundestag halbjährig über die Umsetzung des Instruments unterrichtet wird.

Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen. Soziale Innovationen bieten Lösungen für vielfältige soziale, ökologische und letztlich auch ökonomische Herausforderungen. Das hier vorhandene Potenzial soll weiter ausgebaut und effektiver genutzt werden. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb die Bundesregierung dazu auf, die Rahmenbedingungen für soziale Innovationen zu verbessern und die entsprechenden Akteure stärker zu unterstützen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Der Konsum von Tabak ist eines der bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken unserer Zeit. Wir beraten in erster Lesung, wie eine weitere Beschränkung von Tabakwerbung erfolgen kann. Ergänzend zu den bereits bestehenden Werbeverboten z.B. in Hörfunk, Presse und Fernsehen sieht der Entwurf ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vor. Dieses Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2022 Anwendung finden. Für Tabakerhitzer soll ein entsprechendes Werbeverbot zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Darüber hinaus wird künftig in Kinos die Vorführung von Werbefilmen für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter lediglich im Zusammenhang mit Filmen erlaubt, die keine Jugendfreigabe haben. Die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen im Rahmen von Werbemaßnahmen wird außerhalb von Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels ab 2021 verboten. Das Gesetz sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichzustellen, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist.

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