NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Erste Nachhaltigkeitstage im Deutschen Bundestag
Die Bewahrung der Schöpfung gehört zur DNA der Unionsfraktion. Deshalb freuen wir uns, dass der Deutsche Bundestag in dieser Woche zum ersten Mal im Rahmen von Nachhaltigkeitstagen über Grundprinzipien nachhaltiger Politik diskutiert - angefangen bei der Zukunft der Mobilität über einen handlungsfähigen Staat bis zum Klimaschutz. Nachhaltigkeit braucht eine ganzheitliche Perspektive, die alle Politikbereiche in den Blick nimmt. Unser Ziel bleibt die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Handlungsspielräume zukünftiger Generationen. Nachhaltiges Wachstum und finanzieller Solidität spielen hierbei eine Schlüsselrolle.

Herzlichen Glückwunsch liebe Christlich-Soziale Union!
 
Am Wochenende feierte die CSU ihr 75. Gründungsjubiläum. Dazu möchte ich im Namen der gesamten Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sehr herzlich gratulieren. Die CSU hat das politische System und die politische Kultur der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte maßgeblich geprägt. Die Unionsfamilie insgesamt kann stolz sein auf das Erreichte. Gleichzeitig stehen wir vor alten und neuen Herausforderungen, die wir im besten Sinne gemeinsam angehen sollten – für die Bürgerinnen und Bürger, für Deutschland. 
 
70 Jahre Zentralrat der Juden in Deutschland

Am 19. Juli 1950 gründete sich in Frankfurt am Main der Zentralrat der Juden in Deutschland. Dr. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats, war im vergangenen November zu Gast in unserer Fraktion. In einer eindrücklichen Rede rief er uns dazu auf, im Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus in Deutschland „die Schlagkraft zu erhöhen“. Wir sind zutiefst dankbar für die unermüdliche Arbeit des Zentralrats. Die sichere und freie Entfaltungsmöglichkeit für jüdisches Leben in Deutschland ist ein wichtiger Gradmesser für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. 

Brand in Moria: Humanität und Ordnung gehören zusammen

Die Bilder und die Berichte aus dem Lager in Moria lassen niemanden von uns kalt. Umso wichtiger ist jetzt ein europäisch abgestimmtes und entschlossenes Handeln. Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht. Als Unionsfraktion setzen wir dabei auf einen Dreiklang an Maßnahmen: schnelle Hilfen vor Ort, eine Europäisierung der Aufnahmeeinrichtungen und die Evakuierung besonders schutzbedürftiger Menschen. 
 
I. Die Woche im Parlament

Nachhaltigkeit ist Richtschnur unserer Politik. Wir befassen uns in dieser Woche wie oben dargestellt schwerpunktmäßig mit dem Thema Nachhaltigkeit. Für uns als Unionsfraktion ist dies ein Thema, das zwar mit Klimaschutz und sauberer Umwelt anfängt, aber damit noch lange nicht aufhört. Wenn wir unser Land in die Zukunft führen wollen und kommenden Generationen ihre Handlungsfähigkeit erhalten wollen, dann dürfen wir auch keine Schuldenberge hinterlassen. Und dann müssen wir in Bildung und Forschung investieren, damit unsere Kinder und Enkel innovative, technologische Lösungen für die Herausforderungen ihrer Zeit entwickeln können. Ebenso gehören eine sozial gerechte Gesellschaft, eine innovative Wirtschaft und eine moderne öffentliche Infrastruktur zum Thema Nachhaltigkeit.
Wir haben in diesen Bereichen schon einiges erreicht und auf den Weg gebracht Als einziges Industrieland der Welt steigen wir zeitgleich aus Kohle- und Kernenergie aus und treiben den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch Jahr für Jahr auf ein neues Rekordniveau. Wir haben ein starkes Klimapaket verabschiedet, mit dem wir in den nationalen Emissionshandel einsteigen, die Gebäude in Deutschland energetisch sanieren, den öffentliche Nahverkehr massiv ausbauen und das Bahnfahren billiger machen. Wir haben sechs ausgeglichene Haushalte in Folge vorgelegt und waren deshalb in der Lage, mehr gegen die Corona-Krise zu tun als andere Länder. Sich auf dem Beschlossenen auszuruhen, ist jedoch zu wenig, denn all dies sind Daueraufgaben. 
Daher beschäftigen wir uns in einer Generaldebatte und acht Einzeldebatten und verschiedenen Anträgen mit allen Facetten der Nachhaltigkeit: Neben den Klima- und Umweltaspekten von „Mobilität der Zukunft“ über „Starke Demokratie, handlungsfähiger Staat und nachhaltige Finanzen“ sowie Bildung, Innovation und Digitalisierung bis hin zu Arbeit im Wandel sowie Entwicklung und internationale Zusammenarbeit. Dabei hat gerade der Themenblock nachhaltige Finanzen für die Union eine besondere Bedeutung, denn wie keine andere Fraktion stehen wir für finanzielle Solidität.
 
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Mit diesem zentralen rechtspolitischen Vorhaben der Union, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, modernisieren wir das Wohnungseigentümergesetz grundlegend. Dabei stärken wir die Rechte von Wohnungseigentümern und vereinfachen Abstimmungsprozesse. Insbesondere wird die Qualität der WEG-Verwaltung durch Einführung eines Anspruchs eines jeden Eigentümers auf Bestellung eines durch die IHK zertifizierten Verwalters erhöht. Außerdem wird künftig jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden. Dieser Anspruch besteht im Grundsatz auch für Mieter. Darüber hinaus vereinfachen wir die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage, indem das bisherige Einstimmigkeitserfordernis abgeschafft wird.
 
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104a und 143h). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes. Durch die Änderungen schaffen wir eine rechtssichere Basis für die im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossene finanzielle Entlastung der Kommunen. Dazu zählt der rechtliche Rahmen für eine Erhöhung des Anteils des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen für Arbeitssuchende in der Grundsicherung. Des Weiteren wird eine einmalige Ausnahmeregelung geschaffen, die es dem Bund ermöglicht, den Kommunen im Jahr 2020 einen pauschalen Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle zu gewähren. Dieser wird jeweils zur Hälfte durch Bund und Länder finanziert.
 
Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder. Auf Basis der obigen Grundgesetzänderungen beschließen wir in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder. Die Länder erhalten aus dem Bundeshaushalt einen Betrag in Höhe von insgesamt 6,1 Milliarden Euro, um die zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden für das Jahr 2020 auszugleichen. Zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25 % und insgesamt bis knapp unter 75 % der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. Des Weiteren steigt der Anteil des Bundes an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR von 40 % auf 50 %. Der von den neuen Ländern zu tragende Anteil sinkt entsprechend.
 
Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. In zweiter und dritter Lesung setzen wir insbesondere die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um. Ziel dieses Gesetzes ist eine stärkere Vermeidung von Abfällen und eine nachhaltige Verbesserung des Ressourcenmanagements und der Ressourceneffizienz. Wesentliche Elemente sind die Erhöhung der Quoten beim Recycling bestimmter Abfallströme sowie die Verstärkung der Getrenntsammlungspflichten. Bei der öffentlichen Beschaffung durch Bundesinstitutionen gilt in Zukunft eine Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Abfallvermeidungsprogramme verschärft und eine verursachergerechte Beteiligung der Produzenten an den Kosten für die Reinigung der Umwelt forciert. Die sogenannte „Obhutspflicht“ zielt darauf ab, zu verhindern, dass Produzenten die von ihnen hergestellten und vertriebenen Waren vernichten.

Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Reform des Kraftfahrtsteuergesetzes, mit der wir eine stärker CO2-bezogene Kfz-Steuer schaffen und den Umstieg auf elektrische Antriebe weiter vorantreiben. Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Nach aktuellem Stand würde diese zum Jahresende auslaufen. Mit dem neuen Gesetz gilt die Steuerbefreiung nun bis längstens Ende 2030. Um emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Kfz-Steuer für vor dem 31. Dezember 2024 zugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95g/km für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben.

Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes. Dies beinhaltet für den Insolvenzgrund der Überschuldung eine Verlängerung der am 30. September 2020 eigentlich auslaufenden Aussetzung der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht für Schuldner bis zum 31. Dezember 2020. Von der Verlängerung umfasst sind ausschließlich Fälle, in denen als Insolvenzgrund allein der Tatbestand der Überschuldung erfüllt ist. Für Fälle, in denen die Unternehmen bereits in Zahlungsunfähigkeit geraten sind, wird die Antragspflicht hingegen am 1. Oktober 2020 wiederaufleben. Dadurch soll der stufenweise Weg zurück zu geordneten Verfahren des Marktaustritts geebnet werden. Darüber hinaus wird die im Zuge der Covid-19-Gesetzgebung geschaffene weitreichende Verordnungsermächtigung des BMJV aufgehoben.

Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das Krankenhauszukunftsgesetz, mit dem im stationären Bereich eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sichergestellt werden soll. Ziel des Gesetzes ist es auch, den Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser zu erhöhen und deren technische Ausstattung zu modernisieren. Konkret werden über 
einen Krankenhauszukunftsfonds notwendige Investitionen wie beispielsweise in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur oder in die Telemedizin und Robotik gefördert. Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht zudem Maßnahmen vor, um Erlösrückgänge oder Mehrkosten, die im Jahr 2020 aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 entstanden sind, anteilig auszugleichen. Des Weiteren werden verschiedene befristete Regelungen im Bereich der Pflege, die mit Hinblick auf das Coronavirus getroffen wurden, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Darüber hinaus wird der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes im Jahr 2020 für jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende einmalig ausgedehnt.

Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Verlängerung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz über den 31. Oktober 2020 hinaus. Das Gesetz wird nun bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Das Instrumentarium des Gesetzes hat sich insbesondere bei Großverfahren bewährt. Mit der Verlängerung des Gesetzes können auch die aktuell laufenden Verfahren weitergeführt werden.

Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2020. Die Bundesregierung informiert in dieser Woche über den Stand der Deutschen Einheit. Der diesjährige Bericht widmet sich insbesondere der Würdigung der Jubiläen "30 Jahre Friedliche Revolution und 30 Jahre Deutscher Einheit" sowie den Herausforderungen der weiteren wirtschaftlichen und sozialen Angleichung. Zentrale Themen sind die Überwindung der in den neuen Ländern weiterhin bestehenden regionalen Strukturschwächen, die Stärkung des dortigen Mittelstands und der Forschungslandschaft sowie die Bewältigung des demografischen Wandels. Die Ergebnisse zeigen, je nach betrachtetem Themenfeld, dass die regionalen Unterschiede nicht mehr ausschließlich und nicht primär ein „Ost-West"-Gefälle sind, sondern Differenzen zwischen strukturschwachen und -starken Gebieten sowie zwischen urbanen und ländlichen Räumen.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung  sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak uns Syrien. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Irak und dessen anliegenden Staaten. Deutschland leistet auch in Zukunft unter anderem durch die Bereitstellung von Fähigkeiten zur Luftbetankung, zur bodengebundenen Luftraumüberwachung und Stabspersonal einen wichtigen Beitrag. Die Möglichkeit zur Teilnahme an der NATO-Mission im Irak wird ausgeweitet, wodurch der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der irakischen Sicherheitskräfte künftig sowohl im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition als auch im Rahmen des NATO Engagements erbracht werden können. Die personelle Obergrenze wird im Vergleich zum vorherigen Mandat von 700 auf 500 Soldaten gesenkt, da Deutschland künftig keine Fähigkeiten zur Bodenüberwachung aus der Luft mehr bereitstellen wird. Diese Fähigkeit wird fortan von anderen Allianzpartnern zur Verfügung gestellt. Das Mandat soll um 15 Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, soll einer weiteren Erhöhung der Zahl der Bundestagsabgeordneten entgegenwirken. Der Entwurf hält am System der personalisierten Verhältniswahl und an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhungen zum Ausgleich von Überhangmandaten fest. Ebenso erfolgt weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten. Zur Verminderung der Bundestagsvergrößerung wird für die Bundestagswahl 2021 (1.) mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen, (2.) ein weiterer Aufwuchs auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden, wobei der erste Zuteilungsschritt so modifiziert wird, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. (3.) Ab dem 1. Januar 2024 wird zusätzlich die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert Darüber hinaus wird (4.) dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reformkommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu Empfehlungen erarbeitet.

Für den Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa. Die Achtung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind zwei wichtige Grundpfeiler der Europäischen Union. Am 23. September wird die EU-Kommission erstmalig ihrem Bericht zur Rechtsstaatlichkeit vorlegen. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag dazu auf, dieses Thema weiterhin mit besonderem Nachdruck zu verfolgen und die Intensivierung des Rechtsstaatlichkeitsdialogs zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf der europäischen Ebene voranzutreiben. Das Thema Rechtsstaatlichkeit muss eines der Schwerpunktthemen der deutschen Doppelpräsidentschaft im Rat der EU und im Ministerkomitee des Europarates im zweiten Halbjahr 2020 sein. 

Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem die Möglichkeiten der statistischen Erhebung zu den Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verbessert und vereinheitlicht werden sollen. Dies ermöglicht Rückschlüsse zur weiteren Optimierung der Verwaltungsverfahren. Zudem wird im Fernunterrichtschutzgesetz der Abschluss und die Beendigung von Fernunterrichtsverträgen vereinfacht, indem das Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt wird. Dadurch wird der Zugang zu digitalen Bildungsangeboten erleichtert. Künftig können damit der Abschluss und die Kündigung von Fernunterrichtsverträgen sowie die Information über Kündigungsrechte durch den Veranstalter zum Beispiel auch per E-Mail oder über ein Online-Portal erfolgen. 

Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, soll die EU-Richtlinie 2018/645 zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Überarbeitung des Anwendungsbereichs und die Errichtung eines Berufskraftfahrerqualifikationsregisters. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf die bundesweite Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und die Ablösung der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen sowie die Bündelung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahrens anerkannter Ausbildungsstätten.

Nach oben