NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

I. Die politische Lage in Deutschland

Bürgerinnen und Bürger verlassen sich auf die Union.
Die Union genießt immer dann das besondere Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sich um konkrete Lösungen für die drängendsten gesellschaftlichen Probleme bemüht. Die erfolgreiche Bewältigung der Corona-Pandemie steht deshalb im Zentrum unserer Aufmerksamkeit. Das Frühjahr 2020 hat gezeigt, dass wir im Kampf gegen das Virus nur gemeinsam bestehen können – Jung und Alt, Stadt und Land, Gesunde und Kranke, Unternehmen, Schulen und Familien. Wir müssen weiterhin jeden Tag aufs Neue dafür sorgen, dass Deutschland so gut wie möglich durch diese historische Krise kommt.
 

Parlamentarische Debatte schafft Akzeptanz und Vertrauen.

Wir sollten die kommenden beiden Sitzungswochen erneut dazu nutzen, für die zahlreichen vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zu werben. Seit Mitte März haben wir uns allein im Plenum über 70 Mal mit der Corona-Pandemie befasst und dabei rund 30 Gesetze verabschiedet - darunter große Hilfsprogramme mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Billionen Euro. Als Bundestag gehört es zu unseren ureigenen Aufgaben, das Regierungshandeln zu kontrollieren und, wo nötig, auch zu korrigieren – alles zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. 
 
Erfolgreiche Krisenpolitik braucht eine Zukunftsperspektive.
Bei aller notwendigen Konzentration auf die akute Krisenbewältigung sollten wir gleichzeitig unsere langfristige Zunftsfähigkeit im Blick behalten. Die Corona-Pandemie hat in manchen Bereichen strukturellen Handlungsbedarf aufgezeigt. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns wiederholt dafür eingesetzt, dass wir beispielsweise bei der digitalen Bildung, bei Unternehmensgründungen und bei der Technologieförderung neue Wege gehen. Wir ergänzen einen konsequenten Gesundheitsschutz mit wachsender Innovationskraft, Souveränität und der Sicherung der Arbeitsplätze von morgen. 
 
II. Die Woche im Parlament

Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz). Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz beraten wir in erster Lesung die Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zur Verlängerung der vereinfachten Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Damit sichern wir Arbeitsplätze von vielen Beschäftigten und helfen, die Coronakrise im Winter und im Frühjahr durchzustehen. Die bis zum 31. Dezember 2020 bestehenden Regelungen werden für das Jahr 2021 verlängert. Zudem wird im Laufe des Jahres 2021 durch die mit dem Gesetz korrespondierenden Rechtsverordnungen u.a. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge schrittweise zurückgefahren. Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die 100%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge nur noch für Zeiten beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit. In allen anderen Fällen erfolgt eine 50%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Bezug von Kurzarbeitergeld.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz). Der Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes, den wir in erster Lesung beraten, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1. Die Vorschriften des GWB sollen insbesondere in folgenden Bereichen geändert werden: Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden. Zugleich trägt der vorliegende Entwurf dazu bei, einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen zu schaffen. Die Novelle enthält daher auch eine maßvolle Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können.

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG). Familien leisten gerade in der Corona-Krise unglaublich viel. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir die steuerliche Entlastung für Familien: Der neue Kinderfreibetrag beträgt ab. insgesamt 8 388 Euro pro Kind sowie die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro zum 1. Januar 2021. Auch der Grundfreibetrag wird angehoben und die Eckwerte des Steuertarifs nach rechts verschoben. So wird verhindert, dass die Folgen der kalten Progression eintreten. 

Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben. Mit diesem Antrag beschreiben wir die Problematik zunehmender Straflosigkeit aufgrund nicht funktionierender und überforderter Justiz in den Konfliktstaaten sowie zum Teil gezieltem Verschweigen der Verbrechen. Vor dem Hintergrund der Behandlung weithin bekannter Kriegsverbrechen in der Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) evaluieren wir seine Bilanz, dessen Erfolge leider hinter den Erwartungen zurückbleiben. Auf strukturelle und kompetenztechnische Probleme sowie Nichtanerkennung des IStGH haben die Vereinten Nationen mit der Schaffung von sog. Beweissicherungsmechanismen für Syrien, Irak und Myanmar reagiert. Mit diesen neuen Mechanismen werden mögliche Völkerrechtsverbrechen in Syrien und Myanmar sowie die durch den IS verübten Verbrechen im Irak untersucht. In Strafverfahren wird mit dem Ziel einer Anklage vor einer zuständigen nationalen oder internationalen Gerichtsbarkeit ermittelt. Maßnahmen der Bundesrepublik gegen Völkerrechtsverstöße wie der strafrechtlichen Verfolgung vor deutschen Gerichten und der Zusammenarbeit des Generalbundesanwaltes und des Bundeskriminalamtes sind international anerkannt.
 
Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften. In erster Lesung beraten wir diese Änderung des Soldatengesetzes. Damit soll dem Dienstherrn die Möglichkeit eröffnet werden, auf besonders schwere Dienstvergehen auch dann wirksam dienstrechtlich zu reagieren, wenn sie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit begangen werden, die bereits länger als vier Jahre dienen. Zukünftig kann auch bei länger als vier Jahren dienenden Soldaten auf Zeit als Reaktion auf Dienstvergehen das Dienstverhältnis im Rahmen einer fristlosen Entlassung schnell und zeitnah beendet werden, wenn es sich um besonders schwere Fälle handelt und das Dienstverhältnis noch nicht länger als acht Jahre besteht. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Grundlage für die unentgeltliche Beförderung von Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen geschaffen werden. Voraussetzung ist, dass der Soldat während der Beförderung eine Uniform trägt. Durch die beabsichtigten Änderungen der Wehrdisziplinarordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, bereits auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene unmittelbar und spürbar auf Dienstvergehen zu reagieren.

Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung u. a. die Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge Sie werden verdoppelt und zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Zudem werden Steuerpflichtige mit einer Behinderung durch verschiedene Steuervereinfachungen entlastet. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere, auch zukünftig die Vereinfachungsfunktion der Pauschbeträge sicherzustellen, Nachweispflichten abzubauen und die relevanten Grade der Behinderung beim Behinderten-Pauschbetrag möglichst mit dem Sozialrecht zu harmonisieren.

Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungs-gesetz). Mit dem Gesetzentwurf beraten wir in erster Lesung verschiedene Rechtsänderungen zur besseren gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Das umfasst unter anderem eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr, 20 000 Stellen für Pflegehilfskräfte in Altenheimen und ein dreijähriges Förderprogramm für mehr Hebammen in den Krankenhäusern.

Fortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Irak und in anliegenden Staaten, um die Stabilisierung im Irak zu sichern, ein Wiedererstarken des IS verhindern und Versöhnung in Irak und Syrien zu fördern. Infolge der Corona-Krise und einem damit verbundenen Nachlassen des Verfolgungsdrucks durch irakische und internationale Streitkräfte konnte sich der IS neu formieren und die Anschlagsintensität wieder ausweiten. Daher ist der deutsche Beitrag notwendig, um die Region, insbesondere des ehemaligen Kerngebiets des IS in Irak und Syrien, umfassend und nachhaltig zu stabilisieren. Mit dem vorliegenden Mandat wird die Möglichkeit zur Teilnahme an der NATO-Mission im Irak zum Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausgeweitet. Dieser Fähigkeitsaufbau ist nicht am unmittelbaren Kampf gegen IS beteiligt und erfolgt auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung. Durch Übertragung der Bodenüberwachung an andere Allianzpartner wird die Mandatsobergrenze im Vergleich zum vorherigen Mandatszeitraum von 700 auf 500 gesenkt. Der Mandatszeitraum beträgt 15 Monate und läuft vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2022.

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und damit zur zuverlässigen Medikamentenversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf sieht die Festschreibung einer Gleichpreisigkeit für inländische Apotheken und den ausländischen Versandhandel vor und führt zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ein, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Des Weiteren werden automatisierte Ausgabestationen eingeführt und die Vergütung des Botendienstes für Apotheken verstetigt.

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes. Mit der 17. Änderung des Arzneimittelgesetzes, die wir in erster Lesung diskutieren, werden insbesondere technisch-administrative Regelungen vorgenommen, die auf Erkenntnissen aus der Evaluierung des Antibiotika-Minimierungskonzepts beruhen. So sollen Tierhalter zusätzlich zur Anzahl der Behandlungstage auch das Anwendungs- oder Abgabedatum des Arzneimittels angeben. Gleichzeitig wird eine Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter eingeführt, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Zudem sollen Tierhalter alternativ zur schriftlichen auch eine elektronische Abgabe der Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisungen abgeben können. Des Weiteren wird die Datenverwendung dahingehend erweitert, dass die erhobenen Daten in pseudonymisierter Form zu Zwecken der Risikobewertung ausgewertet werden können.

Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht). Durch diesen Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig einfach und sicher den Stand ihrer Alterssicherung online einsehen können. Wir werden eine zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht errichten, bei der die Alterssicherungskonten trägerübergreifend abgefragt werden können. Hier werden die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus der betrieblichen und privaten Vorsorge transparent dargestellt. Das Gesetz schafft nun die Rechtsgrundlagen, die Umsetzung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Des Weiteren wird durch die Modernisierung der Sozialwahlen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung gestärkt. Ein wichtiges Signal ist das Ziel, den Anteil der Frauen in der Selbstverwaltung zu erhöhen. Zudem schafft das Gesetz mehr Transparenz bei der Vergabe von Rehabilitationsleistungen. Dabei werden die Zulassung und Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen neu geregelt. 

Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, soll das Versicherungsteuerrecht in systematischer Hinsicht so weiterentwickelt werden, dass es auch in Zukunft den Anforderungen an ein modernes Versicherungsteuerrecht gerecht wird. Zudem enthält das Gesetz eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes. Mit der Ergänzung wird dem Ziel der Förderung des Spitzensports in der Zollverwaltung Rechnung getragen: Dazu weist es einen Anwärtergrundbetrag für die Laufbahnen des einfachen Dienstes aus.

Gesetz zur Entfristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen die Befugnisse im Bundesverfassungsschutzgesetz, im MAD-Gesetz und im BND-Gesetz, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York und Washington eingeführt worden waren und seitdem wiederholt evaluiert und verlängert wurden, endgültig entfristet werden. Es handelt sich zum einen um die Auskunftsregelungen für Luftfahrtunternehmen, Banken und Telekommunikations- und Telemedienanbieter. Zum anderen betrifft es die Ausschreibung im Schengener Informationssystem, den Einsatz von sog. IMSI-Catchern, Übermittlungsregelungen des BAMF und eine Regelung zur Sicherheitsüberprüfung von Personen in kritischen Infrastrukturen. Damit behalten unsere Dienste diese wertvollen Befugnisse, die sich im Kampf gegen Terroristen gleich welcher Couleur bewährt haben. 

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. In erster Lesung beraten wir den Gesetzentwurf, mit dem die geltenden Strafbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern verschärft werden. Die Strafrahmen der neuen Straftatbestände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornographie werden angehoben. Bereits die Grundtatbestände werden als Verbrechen ausgestaltet, das heißt es wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Außerdem sollen einzelne Strafbarkeitslücken geschlossen und die Strafverfolgung u.a. durch Erweiterung der Ermittlungsbefugnissen effektiver gestaltet werden. In der Strafprozessordnung soll außerdem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden. Weitere Maßnahmen betreffen den präventiven Bereich wie Qualifikationsanforderungen für zuständige Richter, die Kindesanhörung und erhebliche Verlängerungen von Fristen für die Aufnahme von besonders kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse. Schließlich wird der Verkauf und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt.

Mit einem eigenen Ort des Erinnerns und der Begegnung dem besonderen Charakter der deutsch-polnischen Geschichte mit dem Tiefpunkt der deutschen Besatzung in Polen gerecht werden und zur Vertiefung der deutsch-polnischen Beziehungen beitragen. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, an prominenter Stelle in Berlin einen Ort zu schaffen, der im Kontext des besonderen deutsch-polnischen Verhältnisses den polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzung Polens gewidmet ist. Dieser Ort soll, u.a. durch die gemeinschaftliche Erarbeitung eines Konzepts, der Begegnung und Auseinandersetzung mit der Geschichte dienen, Deutsche und Polen zusammenbringen und damit zur Vertiefung unserer Beziehungen, zu Verständigung und Freundschaft sowie zum Abbau von Vorurteilen beitragen. 

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Lesung beraten werden, das EEG 2017 durch ein grundlegend novelliertes EEG zu ersetzen. Letzteres soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll („EEG 2021“). Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht geschaffen. Es sind insbesondere Anpassungen der Ziele und Ausbaupfade, des Förderrahmens der verschiedenen erneuerbaren Energieträger sowie der Digitalisierung der erneuerbaren Energien vorgesehen.

Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften. Mit dem Gesetzentwurf wird in erster Lesung der Ausbau des Stromübertragungsnetzes in Deutschland beraten. Im Bundesbedarfsplangesetz werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für zentrale Netzausbauvorhaben festgestellt. Mit dem Gesetz soll die Liste dieser Vorhaben aktualisiert werden. Überdies werden weitere gesetzliche Regelungen geändert, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren zu fördern.

Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten. Wir beraten in erster Lesung den Gesetzentwurf, der die für die Überführung des Stasiunterlagenarchivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs notwendigen gesetzlichen Anpassungen beinhaltet. Grundlage dafür ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom September 2019 für das gemeinsame Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs zur Überführung der Stasiakten in das Bundesarchiv. Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll an die Stelle des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen das Amt eines SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag treten, der für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur in Politik und Öffentlichkeit eintreten wird. Wir werden damit dauerhaft an das Unrecht des SED-Staates erinnern.

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch das Vertragsgesetz, das wir in erster Lesung diskutieren, sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation geschaffen werden. Das Übereinkommen hebt die bilateralen Investitionsschutzverträge, die die Vertragsstaaten untereinander abgeschlossen haben, unter Verzicht auf die Nachwirkungsfristen auf. Darüber hinaus werden bei Intra-EU-Investitionsschutzverträgen, die bereits durch eine Vertragspartei einseitig gekündigt worden sind, die sogenannten Nachwirkungsfristen beendet. Das Übereinkommen dient der einheitlichen Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. März 2018 in der Rechtsache Achmea und damit der Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts im Bereich der Intra-EU Investitionen durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
 
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, dient dem verbesserten Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen mit selbstgebauten Sprengsätzen. Er schafft die Voraussetzungen für einen wirksamen Vollzug der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Deutschland. Die EU-Verordnung reguliert den Umgang mit bestimmten Chemikalien, die beispielsweise zur Herstellung von Sprengsätzen für terroristische Zwecke missbraucht werden können, und sieht unter anderem Meldepflichten für verdächtige Transaktionen vor. Mit dem Gesetzentwurf werden entsprechend der EU-Vorgaben insbes. nationale Kontaktstellen zur Abgabe der Verdachtsmeldungen eingerichtet, Inspektionsbehörden zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung durch Handel und chemische Industrie errichtet und Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Verordnung erlassen.
 
Gesetz zur Änderung der Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021). In erster Lesung beraten wir die Erhöhung der Gebühren der Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütung. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sollen die gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungen um zehn Prozent erhöht werden. Dies ist insbesondere wichtig, um den Zugang zum Recht auch in der Fläche zu gewährleisten. Auch die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern sowie von Übersetzern nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz werden auf eine marktübliche Höhe angepasst. Weiterhin sollen auch die Gerichtsgebühren um zehn Prozent angehoben werden, um dem Anstieg der Sach- und Personalkosten der Justiz gerecht zu werden.
 
Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sieht eine weitere Entlastung der Länder im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung vor. Erstens sollen die Länder 500 Mio. Euro als Abschlagszahlung zur Kompensation der Kosten für Asylbewerber im Jahr 2021 erhalten. Das Verfahren ist seit 2016 eingeübt (670 Euro pro Monat pro Asylbewerber im BAMF-Verfahren, einschließlich Spitzabrechnung). Zweitens werden die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) für hohe Kosten politischer Führung von 10 empfangsberechtigten Ländern ab 2020 um insgesamt 103 Mio. Euro pro Jahr auf 631 Mio. Euro erhöht. Grundlage ist eine Neuberechnung des Bedarfs durch das Statistische Bundesamt. Darüber hinaus soll im parlamentarischen Verfahren eine weitere Entlastung der Länder zur Umsetzung des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) in das Gesetz eingefügt werden. Gemäß der Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 21. Oktober 2020 erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro als erste Tranche von insgesamt 3,1 Mrd. Euro für den gesamten Pakt. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des ÖGD verbessern.
 

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