I. Die politische Lage in Deutschland
Unser Krisenmanagement wirkt.
Deutschland erreicht in diesen Tagen wichtige Etappenziele auf dem Weg aus der Pandemie raus. Die Impfkampagne nimmt deutlich an Fahrt auf: Am gestrigen Montag wurden insgesamt 424.777 Menschen geimpft. Es gibt ermutigende Anzeichen dafür, dass die Bundesnotbremse greift – auch wenn die hohe Infektionsdynamik vielerorts immer noch zur Vorsicht mahnt. Die Funktionalität der Corona-Warn-App wurde durch eine neue Möglichkeit zum anonymen Einchecken per QR-Code weiter verbessert. Das alles zusammen ermöglicht es uns jetzt, an einer verlässlichen und belastbaren Öffnungsstrategie zu arbeiten.
Die souveräne Zukunft Europas gestalten.
Die Schlagkraft der EU muss größer werden – und die Stimme Europas in der Welt klarer und deutlicher vernehmbar sein. Zum Auftakt der Konferenz zur Zukunft Europas am 9. Mai 2021 wollen wir unsere nationale und unsere europäische Souveränität im Zusammenhang denken. Die großen Herausforderungen der Gegenwart wie der Klimawandel, die Sicherung der Welternährung, die Migration oder die Digitalisierung lassen sich nur mit mehr internationaler Zusammenarbeit und demokratischer Legitimation lösen. Dafür brauchen wir einen frischen Blick für das Wesentliche – für einen echten europäischen Mehrwert.
Klimaschutz mit christdemokratischer und christsozialer Handschrift.
Deutschland kann als Gesellschaft und als Wirtschaftsstandort gestärkt in eine klimaneutrale Zukunft gehen. Die Union sieht Nachhaltigkeit dabei immer in ihrer ganzen thematischen Breite und technologischen Vielfalt. Konsequenter Klimaschutz muss von Anfang an mit wirtschaftlicher Stärke und sozialem Ausgleich in Einklang gebracht werden und Menschen mitnehmen. Dafür stehen wir als Volksparteien. Aus der Erhöhung des EU-Klimaziels für 2030 ergibt sich als Konsequenz auch eine Anhebung der deutschen Ziele. Dabei setzen wir auf marktwirtschaftliche Lösungen, erneuerbare Energien und steigende private Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz.
II. Die Woche im Parlament
Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, das die Verfahren um die Entlastung von der Kapitalertragssteuer und vom Steuerabzug für ausländische Steuerpflichtige reduziert und verschlankt. Das Entlastungsverfahren wird stärker beim Bundeszentralamt für Steuern konzentriert und digitalisiert. Weiterhin regt das Gesetz den Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank an und verbessert die Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sogenannten treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften. Die erneute Einführung der Zulassungspflicht für einzelne Handwerke durch die letzte Gesetzesänderung erfordert weitere Anpassungen. Um diese zu vollziehen, beschließen wir dieses Gesetz in zweiter und dritter Lesung. Konkret wird die doppelte Buchführung bei den Kammern eingeführt, Bezeichnungen von Gewerben aktualisiert und Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen erlassen. Angesichts der zurückgehenden Tarifbindung im Handwerk sollen zudem die Aufgaben der Innungen und ihrer Innungsverbände im Bereich des Tarifgeschehens stärker als bisher betont werden.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften. In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend über die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in deutsches Recht. Sie hat zum Ziel, einen Nachfrageimpuls von sauberen – emissionsarmen oder emissionsfreien – Straßenfahrzeugen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe zu fördern. Damit sollen die Emissionen im Verkehrsbereich reduziert und der Beitrag öffentlicher Beschaffungsstellen zur Verringerung der CO2- und Luftschadstoffemissionen gestärkt werden. Dazu legt das Gesetz verpflichtende Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe fest. Auf diese Weise wird der Markt für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge gefördert und der Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge insbesondere im ÖPNV gesteigert.
Antrag: Verantwortungsbewusster Umgang mit Kampfmitteln in Nord- und Ostsee – Technologien der maritimen Wirtschaft nutzen. Nach aktuellen Schätzungen befinden sich in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee mindestens noch bis zu 1,63 Millionen Tonnen Munition, davon mindestens 300.000 Tonnen chemische Kampfstoffe. Die Gefahren durch die Munitionsaltlasten können durch geeignete Maßnahmen deutlich reduziert werden. Angesichts der großen Menge an Gefahrstoffen und der zu erwartenden Kosten ist eine sinnvolle und auf wissenschaftlichen Methoden basierenden Priorisierung unumgänglich. In diesem Zusammenhang formulieren wir wichtige Impulse und richten zahlreiche Forderungen an die Bundesregierung.
Siebter Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Die Bundesregierung fördert durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Standort für Unternehmen in Schiffbau, Seeschifffahrt, Hafenwirtschaft, maritimer Zulieferindustrie und der Meerestechnik. Unser Ziel ist es, diese Aktivitäten zu stärken sowie die Ziele einer nachhaltigen maritimen Wirtschaftspolitik national, europäisch und international voranzutreiben. Der Bericht gibt einen Überblick über die aktuelle Lage und von der Bundesregierung getroffenen und geplanten Maßnahmen.
Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz). In erster Lesung debattieren wir einen Gesetzentwurf, durch den die Wahl von Betriebsräten vereinfacht werden sollen. Die Rechte des Betriebsrats werden insbesondere bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und Regelungen zur mobilen Arbeit konkretisiert. Außerdem erhalten Vorfeld-Initiatoren für Betriebsratswahlen einen Kündigungsschutz. Virtuelle Sitzungen von Betriebsräten werden ermöglicht. Weiterhin sieht der Entwurf vor, Unterstützung beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik zu gewährleisten und die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebsrats beim Arbeitgeber zu belassen.
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze. Mit diesem in erster Lesung zu diskutierenden Gesetz werden Staaten und Gebiete, die anerkannte Mindeststandards in Steuerfragen nicht erfüllen, zu Anpassungen aufgefordert. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und steuerrechtliche Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten und Steuergebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich zu einem koordinierten Vorgehen zusammengeschlossen, dies verspricht größtmögliche Effektivität. Darüber hinaus soll der Entwurf verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in ein Stammgesetz zusammenführen.
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, mit dem wir das große Potential der Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter ausschöpfen. Damit dies gelingt, müssen die bestehenden Regelungen fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt werden. Das Gesetz schafft Anreize, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und auf den Pflegebereich zu erweitern. Die Vorteile der elektronischen Patientenakte werden künftig stärker genutzt. Eine weitere Maßnahme ist das Ausweiten der digitalen Kommunikation im Gesundheitsbereich durch Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes. Videosprechstunden werden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen möglich und weitere Leistungserbringer werden an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Im Zentrum dieses Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, steht die Fortentwicklung und Verbesserung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Informationspflichten der Anbieter sozialer Netzwerke werden ergänzt. Die Vergleichbarkeit der Transparenzberichte sowie die erforderliche Nutzerfreundlichkeit der Meldewege für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte werden verbessert. Den sozialen Netzwerken wird damit insgesamt mehr Transparenz abverlangt. Hinzu kommen Verfahren zum Umgang mit Gegenvorstellungen von Nutzern oder Dritten gegen Löschung oder Blockierungen, eine Anerkennungsmöglichkeit für Schlichtungsstellen für entsprechende Streitigkeiten sowie die Ausweitung der Befugnisse des Bundesamts für Justiz. Der Gesetzentwurf ergänzt das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, werden die EU-Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie, der Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsrichtlinie umgesetzt. Inverkehrbringer von Getränken und Speisen in Einwegkunststoffverpackungen müssen künftig als Alternative auch Mehrweg anbieten. Ein Mindestrezyklatanteil für PET-Kunststoffgetränkeflaschen wird festgelegt. Außerdem erfolgt eine Ausweitung der Pfandpflicht auf weitere Getränkearten. Weitere Regelungen betreffen die Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung, um unsachgemäße Entsorgung einzudämmen. Die Regelungen gelten auch für Onlineanbieter.
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung. Dr. Helmut Kohl, „Kanzler der Einheit“, war der sechste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Als einer der bedeutendsten Politiker des 20. Jahrhunderts gestaltete er maßgeblich den Prozess der Wiedervereinigung. Er ergriff die Chance, welche die Deutschen in der DDR durch ihre Revolution, durch ihren Mut 1989 erst geschaffen hatten. Die europäische Integration setzte er entschieden und zum Wohle Europas und des Friedens in der Welt fort. In Anbetracht dieser herausragenden Lebensleistung beschließen wir in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, um die Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung als Bundestiftung öffentlichen Rechts zu schaffen. Die Stiftung wird das politische Erbe bewahren, an das Wirken und die wichtigsten Erfolge Helmut Kohls erinnern und zur Auseinandersetzung mit ihrer historischen Bedeutung anregen. Stiftungssitz soll Berlin sein.
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, werden mehrere EU-Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt. Anpassungen betreffen unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz und das Geldwäschegesetz. Neben Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt finden sich in dem Gesetz rein nationale Regelungen zum Bürokratieabbau in der Wertpapierübernahme, zur Geltung des Börsengesetzes für sämtliche Steuerstrafverfahren und zur Stärkung der Factoringaufsicht.
Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz). In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz für die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr. Das Gesetz legt die Grundzüge des Ausschreibungs-verfahrens für Schnellladestandorte fest, enthält Regelungen für die Sondersituation an den Bundesautobahnen sowie für die Berücksichtigung der Interessen von Anbietern bereits bestehender Infrastruktur. Damit bringen wir einen weiteren Baustein zur Förderung der E-Mobilität auf den Weg.
Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes. In Anpassung an die EU-Interoperabilitätsrichtlinie beschließen wir in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz als Grundlage für die Berechnung der Maut für den europäischen elektronischen Mautdienst durch die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder. Die Entrichtung von Maut auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter mautdienstbezogener Leistungen wird in der gesamten EU ermöglicht. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Nutzung bleibt freiwillig; alternativ kann jeder Nutzer auch weiterhin die Mautgebühren je Mitgliedstaat unmittelbar an den zuständigen Mauterheber bzw. Betreiber bezahlen.
Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Mit dem in zweiter und dritter Lesung abschließend zu beratenen Gesetz werden die nationalen Gesetze und Verordnungen im Luftrecht an die seit dem 31. Dezember 2020 geltenden EU-Regelungen zum Betrieb unbemannter Fluggeräte angepasst. Damit schaffen wir einen neuen Regelungsrahmen für die umgangssprachlich als „Drohnen“ bezeichneten unbemannten Fluggeräte. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf neue Regelungen, die den regionalen und überregionalen Einsatz von unbemannten Fluggeräten in Deutschland leichter, schneller und sicherer machen. Ziel ist es, Innovation zu fördern und unbemannte Fluggeräte in die Praxisanwendung zu bringen. Dabei soll zugleich ein hohes Schutzniveau für Menschen, die Natur und die öffentliche Sicherheit beibehalten werden.
Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir Anpassungen im Eisenbahnrecht, die aufgrund einer Evaluierung der bestehenden Regeln erforderlich geworden sind. So sollen Rahmenverträge attraktiver und der Umfang der Regulierung für kleinere Eisenbahnunternehmen abgesenkt werden. Außerdem werden die notwendigen Ressourcen bereitgestellt, um an europäischen Pilotprojekten im Rahmen der Erprobungsklausel teilnehmen zu können.
Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird die bereits drei Mal als Bundesstatistik für besondere Zwecke durchgeführte Erhebung der Zeitverwendung nun auf gesetzliche Grundlage gestellt und damit regelmäßig durchgeführt. Dabei geht es um die Frage, wie Personen in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Haushaltskonstellationen ihre Zeit für verschiedene Lebensbereiche einteilen. Damit soll eine valide Datenbasis für familienpolitische Entscheidungen geschaffen werden.
Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, sollen einzelne Teile des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens geändert und ergänzt werden, um eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei der Umplanung von Braunkohletagebauen zu erreichen. Das Gesetz sieht verschiedene beschleunigende Maßnahmen vor, nämlich die Verlängerung der Laufzeit von Hauptbetriebsplänen und Änderungen bei Klageverfahren. Die Regelungen sollen dazu dienen, auch die bergrechtliche Seite des Braunkohleausstiegs zu gestalten, soweit sich das durch Änderungen im Bundesberggesetz erreichen lässt. In der Verwaltungsgerichtsordnung werden neue erstinstanzliche Zuständigkeiten für die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe eingeführt.
Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element. Der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, ist in seiner gegenwärtigen Form allgemein als sehr sicheres Identifizierungsmittel anerkannt. Mit diesem in zweiter und dritter Lesung zu besprechendem Gesetz erreichen wir eine nutzerfreundliche Weiterentwicklung: Wir ermöglichen die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät.
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Mit diesem in zweiter und dritter Lesung zu beschließenden werden europäische Vorschriften für den Agrarmarkt umsetzt. Es wird ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette festlegt, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden. Über die EU-Maßnahmen hinaus wird zukünftig verboten, nicht verkaufte Erzeugnisse zurückzuschicken, ohne die Kosten der Ware oder der Beseitigung zu zahlen. Zudem wird untersagt, die Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten abzuwälzen.
Stadtentwicklungsbericht 2020. Der Bericht beschreibt die aktuelle Situation deutscher Städte und Gemeinden und dokumentiert die Aktivitäten des Bundes im Bereich der Stadtentwicklungspolitik. Er benennt darüber hinaus die Herausforderungen in diesem Bereich und zeigt Optionen für eine künftige integrierte Stadtentwicklungspolitik auf. Die Attraktivität der Städte für Menschen und Unternehmen ist ungebrochen, während Bevölkerungsschrumpfung vor allem Klein- und Mittelstädte in peripheren Lagen betrifft. Es bleibt eine große Herausforderung, soziale Disparitäten sowohl zwischen den Kommunen als auch innerhalb auszugleichen und gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, wird das wichtige Ziel der schnelleren Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau verfolgt. Zudem wird eine Flexibilisierung bestehenden Planungsrechts ermöglicht. Dazu wird ein neuer sektoraler Bebauungsplantyp für den Wohnungsbau eingeführt und das Bauen im Innen- und Außenbereich für bestimmte Fälle erleichtert. Flächen sollen leichter für die Bebauung mobilisiert werden, indem die Anwendungsbereiche der gemeindlichen Vorkaufsrechte und des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erweitert werden. Für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Wohnungsbauflächen wird außerdem die Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Weitere Regelungen heben die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden für den Klimaschutz hervor, gehen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung und Elektromobilität ein oder betreffen die Neubegründung von Wohnungseigentum, die sogenannte Umwandlung.
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze. In erster Lesung bringen wir einen Gesetzentwurf ein, der Konkretisierungen am Infektionsschutzgesetz zum Ziel hat. Ein zentrales Anliegen ist die Einführung einer Regelung, durch die per Flugzeug nach Deutschland Einreisende bereits vor Abflug einen Coronatest durchführen lassen müssen. Außerdem soll der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden für alle gegen COVID-19 geimpften Personen klargestellt werden. Die Ausbildung in Präsenz bei praktischen Ausbildungsabschnitten soll auch über dem Inzidenzwert von 165 für Hochschulen ermöglicht werden, wenn besonders ausgestattete Räumlichkeiten oder Lernumgebungen erforderlich sind. Für Aus- und Fortbildungseinrichtungen von Polizeien und Rettungsdiensten werden ebenso wie für einsatzrelevante Aus- und Fortbildungen im Bereich der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes spezifische Ausnahmen geschaffen.
Parallel dazu werden wir im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften dringend erforderliche weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz umsetzen, um Erleichterungen für Geimpfte und Genesene rechtssicher auf den Weg zu bringen.
Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Mit der Verordnung, die der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, regeln wir Ausnahmen für Geimpfte und Genesene von zum Schutz vor COVID-19 erlassenen Geboten und Verboten. Dazu werden die für getestete Personen geltenden Regeln auf geimpfte und genesene Personen erstreckt, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung zu Geschäften entfällt. Für geimpfte oder genesene Personen sind außerdem Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften, des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder von Quarantänepflichten vorgesehen.
Antrag: „Vision Zero“ als Leitbild der Mobilitätswende. „Vision Zero“ bedeutet: Unser langfristiges Ziel sind null Verkehrstote. Mit dem Antrag werden der Entwurf des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung, die Novellierung der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 und die damit verbundenen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit begrüßt. Ebenso wird der Einsatz der Bundesregierung auf europäischer Ebene für den verpflichtenden Einbau von Abbiege- und Notbremsassistenten begrüßt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die „Vision Zero“ explizit als Ziel in der Straßenverkehrsordnung zu verankern und Maßnahmen zu treffen, um den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Der Umgang mit sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen soll in der Fahrausbildung ausdrücklich gelernt werden. Straßenverkehrsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, bauliche und regulierende Maßnahmen an unfallreichen Straßen zu unternehmen.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung debattieren, soll die Stiftung „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in „Conterganstiftung“ umbenannt werden. Zur Verbesserung der Lebenssituation der thalidomidgeschädigten Menschen im Alter und um einen Wertverlust des für die jährlichen Sonderzahlungen verfügbaren Stiftungsvermögens zu vermeiden, sollen die für die jährlichen Sonderzahlungen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel vorzeitig bis zum 30. Juni 2023 an die Betroffenen ausgezahlt werden. Schließlich soll durch eine Abschmelzung des Kapitalstocks eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um auch künftig eine dem Stiftungszweck angemessene Projektförderung zu ermöglichen.
26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Die Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie wirken sich auch auf die Vorbereitung der Bundestagswahl im September 2021 aus. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wird die Zahl der für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen Unterstützerunterschriften auf ein Viertel abgesenkt.
Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei. In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend einen Gesetzentwurf, mit dem das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz modernisiert wird. Konkret geht es darum, die Aufgaben der Bundespolizei moderat auszuweiten – hierzu wird eine Zuständigkeit für Strafverfolgung und Abschiebung unerlaubt eingereister Personen geschaffen. Außerdem erhält die Bundespolizei neue und im digitalen Zeitalter notwendige Befugnisse v.a. im Bereich der Gefahrenabwehr. Abschließend werden die Datenschutz-Regelungen an geänderte Anforderungen etwa durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts oder des EU-Datenschutzes angepasst.
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts. Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erfordern eine Anpassung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung verbessert wird. Hierzu werden die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz (G10) um eine Regelung zur Quellen-TKÜ ergänzt. Zudem wird der personenbezogene Aufklärungsansatz geschärft, um radikalisierte Einzeltäter besser zu erkennen. Die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) wird verbessert. Darüber hinaus werden Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorgenommen.