NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

I. Die politische Lage in Deutschland
Schnell, verlässlich und sicher aus der Pandemie.
Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen. Zahlreiche Bundesländer öffnen Kindergärten und Schulen für den Präsenzunterricht – nach Monaten der Einschränkungen. Geschäfte und Gaststätten können wieder Kunden empfangen. Unsere Lebensqualität kehrt Schritt für Schritt zurück. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam wachsam bleiben. Um auch über den Sommer hinaus jederzeit schnell handlungsfähig zu sein, wird der Bundestag in dieser Woche die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ um bis zu drei Monate verlängern. Dies ist aber nicht gleichbedeutend mit weiteren Einschränkungen - der Beschluss ist in erster Linie Grundlage dafür, dass die Exekutiven bei Bedarf Regelungen treffen können. Zudem wird die Bundesregierung die wirtschaftlichen Hilfen für Arbeitnehmer und Unternehmen zu verlängern (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe III).
 

Wir stehen in der Verantwortung.

Angesichts von zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages, die noch verbleiben, ist die politische Agenda dicht gedrängt. Angefangen bei der Ganztagsbetreuung für Grundschüler über die bessere Bezahlung von Pflegekräften und weniger Bürokratie für Unternehmen (Register für Unternehmensbasisdaten) über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bis hin zu einem neuen Bundespolizeigesetz. Das ist unser Anspruch –wir setzen uns bis zum letzten Sitzungstag für Lösungen ein, zugunsten der Menschen und auch zugunsten der Unternehmen und Betriebe. Die sitzungsfreie Zeit im Sommer werden wir nutzen, um vor Ort in den Wahlkreisen viel mit den Menschen zu sprechen.
 
Neustaat – Deutschland modernisieren, damit Gutes bleibt.
Wir haben in der Pandemie erlebt, wie stark unsere Gesellschaft und unser Staatswesen sind. Zugleich ist der dringende Handlungsbedarf vor allem in Staat und Verwaltung unübersehbar. Wir wollen die richtigen Lehren aus den Erfahrungen der Pandemie ziehen und staatliches Handeln einfacher, agiler, digitaler und krisenfester machen. In einem Positionspapier stellen wir 40 konkrete Maßnahmen für einen „Neustaat“ vor: reibungslose Zusammenarbeit verschiedener staatlicher Ebenen und Institutionen, agile Verwaltungsstrukturen für das 21. Jahrhundert, digitale Prozesse für Bürgerinnen und Bürger, vorausschauende und krisenfeste politische Lösungen. Wir wollen hier Ideengeber und Motor eines aufkommenden Modernisierungsjahrzehnts sein.

 
II. Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze.  In zweiter und dritter Lesung beschließen wir flankierende Maßnahmen zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe des geplanten Basisregisters für Unternehmensstammdaten mit bundeseinheitlicher Wirtschaftsnummer. Ziel des Gesamtvorhabens ist es, durch Vermeidung von Mehrfachmeldungen die Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten („Once-Only“-Prinzip). Der Entwurf sieht vor, dass beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet und betrieben wird. Zur eindeutigen Identifikation wird einem Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet.

Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, regelt den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter. Dieser Rechtsanspruch soll im Sozialgesetzbuch VIII verankert werden und wird in einem gestuften Verfahren beginnend zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er soll zunächst für Grundschulkinder der 1. Klasse gelten und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau dieser ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote werden insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von höchstens 50% am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzanteils der Ausgaben eines Landes. Zudem wird eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten durch eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes geregelt. Die Betriebskostenbeteiligung wächst im Jahr 2030 auf 960 Mio. Euro auf. Wir bringen damit das zentrale Vorhaben in dieser Legislaturperiode für Familien und Grundschulkinder auf den Weg, das Grundschulkindern eine gute Nachmittagsbetreuung ermöglicht und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
 
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag. Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2020. Seit vier Jahren in Folge steigt die Zahl der Petitionen. Im Jahr 2020 wurden 14.300 Petitionen registriert (+800). Davon wurden 44 Prozent über das Online-Portal eingereicht. Mittlerweile sind dort 3,7 Millionen Nutzer registriert (2019 waren es 3,3 Millionen). Die im Berichtsjahr veröffentlichten 890 Anliegen führten zu rund 950.000 elektronischen Mitzeichnungen, wodurch das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum von 50.000 mehrfach erreicht wurde. Inhaltlich fielen die meisten Petitionen aufgrund der Pandemie in den Zuständigkeitsbereich des BMG (2.515 Verfahren, ein Plus von 43 Prozent), gefolgt von den Ressorts BMI (1.860 Verfahren) und BMJV (1.837 Verfahren). Den größten Rückgang (Minus 53 Prozent) verzeichnete das BMU.

Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“. Durch diesen in zweiter und dritter Lesung zu beschließenden Gesetzentwurf errichten wir eine Stiftung, mit der das bisherige Engagement des Bundes gebündelt und sichtbarer gemacht wird. Mit Projektförderungen, Veranstaltungen oder Kooperationen soll das Bewusstsein insbesondere der jüngeren Generationen für den Wert der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschärft werden. Parallel zu dem Gesetzentwurf wird die Förderkonzeption der Bundesstiftung eingebracht. Sie legt die inhaltlichen Schwerpunkte der Stiftungsarbeit und die Förderkriterien fest. Als national bedeutsame Orte der Demokratiegeschichte werden u.a. die Frankfurter Paulskirche, das Hambacher Schloss oder das Haus der Weimarer Republik am Theaterplatz in Weimar aufgeführt. Im Bundeshaushalt 2021 sind dafür 3 Mio. Euro eingestellt.

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, soll das Ausländerzentralregister (AZR) zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden. AZR-relevante Daten sollen künftig nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können. Außerdem soll die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden. Das Gesetz ist somit ein wichtiger Baustein bei der weiteren Modernisierung der Verwaltung.

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021. Die turnusgemäße Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung wurde im März im Kabinett nach Abschluss eines öffentlichen Konsultationsprozesses beschlossen. Kernanliegen sind in diesem Zusammenhang Forderungen nach einer stärkeren Kohärenz der Nachhaltigkeitspolitik, zur verbesserten Umsetzung in den Ressorts sowie eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf beraten wir in erster Lesung über neue Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (- 65 Prozent mindestens gegenüber 1990), 2040 (-88 Prozent mindestens) und 2045 (Netto-Treibhausgasneutralität). Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 werden abgesenkt und der Prozess zu deren Festlegung nach 2030 wird konkret geregelt. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.
 
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts. Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erfordern eine Anpassung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden. In zweiter und dritter Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung verbessert wird. Hierzu werden die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz (G10) um eine Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung ergänzt. Zudem wird der personenbezogene Aufklärungsansatz geschärft, um radikalisierte Einzeltäter besser zu erkennen. Die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) wird verbessert.
 
Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei. In zweiter und dritter Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz modernisiert wird. Konkret geht es darum, die Aufgaben der Bundespolizei moderat auszuweiten – hierzu wird eine Zuständigkeit für Strafverfolgung und Abschiebung unerlaubt eingereister Personen durch die Bundespolizei geschaffen. Außerdem erhalt die Bundespolizei neue und im digitalen Zeitalter notwendige Befugnisse v.a. im Bereich der Gefahrenabwehr. Abschließend werden die Datenschutz-Regelungen an geänderte Anforderungen etwa durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts oder des EU-Datenschutzes angepasst.
 
Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Zahl der COVID-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und in Europa gehen erfreulicherweise zurück. Dennoch besteht die Gefahr immer noch fort, tausende Menschen stecken sich pro Woche an, hunderte sterben. Die pandemische Situation entspannt sich noch nicht völlig durch das Auftreten von neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus. Die Voraussetzung für eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite besteht also fort. Der Beschluss des Bundestages ist die Grundlage für zahlreiche Rechtsverordnungen und Anordnungen der Bundesregierung oder der Landesregierungen - sie leisten weiter unverzichtbare Beiträge bei der Bekämpfung der Pandemie. Der Beschluss gilt längstens drei Monate. Nicht zu verwechseln ist dieser Beschluss zur epidemischen Lage mit der Bundesnotbremse, also die gesetzliche Regelung mit sehr konkreten Maßnahmen, die ab einer Inzidenz von 100 gilt: Diese Notbremse läuft zum 30. Juni 2021 und wird nicht verlängert. 

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze. Mit diesem in zweiter und dritter Lesung zu diskutierenden Gesetz werden Staaten und Gebiete, die anerkannte Mindeststandards in Steuerfragen nicht erfüllen, zu Anpassungen aufgefordert. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und steuerrechtliche Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten und Steuergebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich zu einem koordinierten Vorgehen zusammengeschlossen. Dies verspricht größtmögliche Effektivität. Darüber hinaus soll der Entwurf verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in einem Stammgesetz zusammenführen.

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Das Vorhaben, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, sieht eine vollständige und einheitliche Regelung des Rechts der rechtsanwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vor. Wir schaffen rechtsformneutrale Regelungen, die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtern und gesellschaftsrechtliche Organfreiheit gewähren. Zusätzlich soll die Berufsausübungsgesellschaft zukünftig Anknüpfungspunkt für berufsrechtliche Pflichten sein zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sein. Außerdem werden klare Regelungen für ausländische Berufsausübungsgesellschaften geschaffen. 

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts. Wir befassen uns in zweiter und dritter Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts. Gegenstand der Regelungen sind die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weitere Regelungen betreffen den Bereich der Amtspflichtverletzungen, die Bestellung von Vertretungen, die Verschwiegenheitspflichten von Mitarbeitern der Kammern, sowie Aktenführung und Kommunikation innerhalb der Kammern. Außerdem gehen wir den Bereich der juristischen Ausbildung an. Hier soll klargestellt werden, dass in den staatlichen juristischen Prüfungen schriftliche Leistungen auch in elektronischer Form erbracht werden können. Weiter wird ermöglicht, dass der juristische Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolviert werden kann.

Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen. Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, wird ab dem Jahr 2023 ein neues System der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebsinhaber eingeführt. Damit soll insbesondere der Umwelt- und Klimaschutz gestärkt werden. Hierfür stehen Deutschland jährlich rund 4,9 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das GAP-Konditionalitäten-Gesetz, das die bisherigen Regelungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance) aufgrund der neuen EU-Vorschriften unter dem Begriff "Konditionalität" weiterentwickelt und mit höheren Umwelt- und Klimaambitionen verknüpft. Dafür wird ein Umwandlungsverbot von umweltsensiblen Dauergrünland in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in Mooren und Feuchtgebieten vorgesehen. Ferner sind mindestens drei Prozent der Ackerfläche auf Betriebsebene für nicht-produktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehen.

Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, enthält Grundsätze zur Antragsstellung, Kontrolle und Sanktionierung der Direktzahlungen. Im Wesentlichen werden dabei die bereits bewährten Regelungen aus der aktuellen GAP-Förderperiode fortgeführt. Eine Regelung, die vom aktuellen System abweicht, findet sich im Kapitel zum Antragsverfahren: Der Antragsteller wird dazu verpflichtet, seinen Antrag auf Agrarförderung grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Die Stellung von Anträgen in Papierform wird zukünftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, betrifft eine Umschichtung der Mittel für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER – als 2. Säule der GAP). Für das Antragsjahr 2022 werden acht Prozent der deutschen Obergrenze der EU-Direktzahlungen als zusätzliche Mittel im vorgenannten Sinne umgeschichtet.

Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, stellt das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister um. Das schafft nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für eine funktionierende europäische Vernetzung der Transparenzregister, sondern stellt auch einen weiteren wesentlichen Schritt in der Stärkung des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung dar. Für die Eintragung aller Gesellschaften in das Transparenzregister gelten abgestufte Übergangsfristen. Zusätzlich wird eine automatische Datenübertragung vom Vereins- in das Transparenzregister geschaffen. Für gemeinnützige Vereine wird außerdem die Gebührenbefreiung weiter vereinfacht. 
 
Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes. In zweiter und dritter Lesung debattieren wir ein Gesetz, das eine zusätzliche bereichsspezifische Regelung zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (Kronzeugenregelung) einführt. Eine ähnliche Regelung im Betäubungsmittelgesetz hat sich als überaus wirkungsvolles Ermittlungsinstrument erwiesen und ermöglicht flächendeckend wichtige Ermittlungserfolge. Ergänzend dazu debattieren wir den Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und Strafverfahrensrechtlichen Regelungen.

Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, werden gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung geschaffen. Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Art. 116 Abs. 2 GG fallen, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Die bisherige Erlassregelung soll nun in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet werden. Ansprüche auf Wiedergutmachungseinbürgerung sollen auch künftig keiner Befristung unterliegen.
 
Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir über ein Gesetz, das die nationalen Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue EU-Vorschriften anpasst. Dazu werden die Tierarzneimittelvorschriften aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und in ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz überführt. Dieses schreibt die bisherigen Vorschriften im Wesentlichen fort. Auch die nationalen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren werden in dem neuen Gesetz fortgeschrieben.
 
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes. Mit der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden technisch-administrative Regelungen angepasst und verbessert. Diese Änderungen beruhen auf Ergebnissen einer Evaluierung, die im Juni 2019 abgeschlossen wurde. Schwerpunkt ist dabei die Mitteilungsverpflichtung der Tierhalter. Außerdem soll neben der Anzahl der Behandlungstage auch das Anwendungs- oder das Abgabedatum des Arzneimittels angegeben werden. Zusätzlich können Tierhalter die Abgabe der Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung auch elektronisch abgeben und die anonymisierte Datenverarbeitung wird ausgeweitet.
 
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union. Mit diesem in zweiter und dritter Lesung zu beratenden Gesetz wird ein Teil eines Pakets für Verbraucher der EU umgesetzt. Dies betrifft unter anderem Anpassungen der Verbraucherrechterichtlinie im Hinblick auf Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Weiterhin werden mit dem Gesetz die Einführung neuer Sanktionsvorschriften, die Einführung zusätzlicher Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und die Einführung einer Informationspflicht bei Personalisierung des Preises aufgrund automatisierter Entscheidungsfindung umgesetzt.
 
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. In zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit einem weiteren Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Pakets für Verbraucher. Hierzu nehmen wir Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Zukünftig werden strengere Regeln zum Schutz von Teilnehmern von Kaffeefahrten gelten. Neben weiteren Regelungen verbessert der Entwurf ferner die Verlässlichkeit und Transparenz von Rankings und Verbraucherbewertungen im Internet.
 
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, den wir in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten, ist die Aufnahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in die Regelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs. Wir gehen damit gegen das Druck- und Erpressungspotenzial des bestehenden unbedingten Anspruchs auf Unterlassung vor. So beugen wir ungerechtfertigten Härten sowohl für Patentinhaber also auch für Patentnutzer vor. Außerdem soll mit zügigeren Verfahren die Zeitspanne zwischen dem formalen Eintragen des Patents und seiner materiellen Wertigkeit gering gehalten werden. Ein Verweis auf das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll eben diese auch im Patentverfahren, speziell in Patentstreitsachen, schützen.
 
Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften. Wir beraten in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem künftig die Insolvenzsicherung für Pauschalreisen über einen Reisesicherungsfonds erfolgen soll. Dieser Fonds soll in der Rechtsform einer GmbH organisiert sein und ein Fondsvermögen verwalten, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Der Reisesicherungsfonds soll die bisherige Absicherungsform, die von den Versicherungen angeboten werden, grundsätzlich ablösen. Die Voraussetzungen hierfür werden mit dem Reisesicherungsfondsgesetz als neuem Stammgesetz geschaffen. Eine Änderung ist aufgrund der durch die Thomas-Cook-Insolvenz und Covid-19-Pandemie entstandene Krise auf dem Markt der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen notwendig.
 
Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, enthält die Neuauflage des Tabaksteuermodells sowie die Besteuerung von erhitztem Tabak (sog. Heat-not-Burn-Produkte) und nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten. Zukünftig wird auch Wasserpfeifentabak im Ergebnis wie Zigaretten besteuert werden, was vor allem dem Jugendschutz dient.
 
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. In abschließender zweiter und dritter Lesung entscheiden wir über einen Gesetzentwurf, der Anforderungen an die für die nukleare Sicherheit zu erbringenden Maßnahmen regelt. Darüber hinaus wird der seit Jahrzehnten höchstrichterlich anerkannte „Funktionsvorbehalt der Exekutive“ – also die Verantwortung der Exekutive für die Ermittlung und Bewertung von Risiken im Rahmen atomrechtlicher Genehmigungsverfahren – in das Gesetz übernommen.
 
Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das der Umsetzung zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verwertung und Entschädigung noch bestehender Reststrommengen infolge des Ausstiegs aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie dient. Dazu wird parallel einvernehmlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Energieversorgungsunternehmen geschlossen. Der Gesetzentwurf beziffert ferner je Unternehmen einen konkreten finanziellen Ausgleich für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und in konzerneigenen Kernkraftwerken nicht verwertbaren Elektrizitätsmengen.
 
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterrichtet den Deutschen Bundestag über den von der Bundesregierung am 25. März 2021 auf Grundlage der Ermächtigungsnorm in § 7g des Entwurfs eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs zur Umsetzung zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts. 
 
Erstes Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes. Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) wurde 2017 mit dem Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz) errichtet. Gegenstand der Gesetzesnovelle, die wir in zweiter und dritter Lesung beraten, ist der rechtliche Rahmen für eine erfolgreiche Bewältigung des gesetzlichen Anlageziels. Dies soll durch eine Entlastung des KENFO von rechtlichen und administrativen Belastungen, die Konkretisierung und Klarstellung des Rechtsrahmens für die Kapitalanlage sowie ergänzende Regelungen zur Funktionsfähigkeit des Kuratoriums bewirkt werden.
 
Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften. In zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit einem Gesetz, mit dem wir die in letzter Zeit ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zur Grundsteuerreform umsetzen. Daneben betrifft der Entwurf auch die Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteure sowie der Grunderwerbsteuer. Mit den Änderungen wird eine rechtzeitige Umsetzung der Grundsteuerreform und eine verfassungskonforme und rechtssichere Bewertung von Grundstücken sichergestellt.
 
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus. 
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge. 
 
Zweites Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes. 
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze. In zweiter und dritter Lesung beraten wir insgesamt vier Gesetzesentwürfe, mit denen die Reform des Europäischen Stabilitäts-mechanismus (ESM) auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Die ESM-Reform sieht eine Fortentwicklung des ESM als Krisenbewältigungsinstrument vor, um Gefahren für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt effektiver abwenden zu können. Durch das Vertragsgesetz sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des ESM-Änderungsübereinkommens geschaffen werden. Wesentliche Reformen sind die Stärkung der vorsorglichen Finanzhilfeinstrumente, die Einführung einer Letztsicherungsfazilität für den einheitlichen Banken-Abwicklungsfonds, die Neuordnung der Zusammenarbeit des ESM mit der Europäischen Kommission bei der Gewährung von Finanzhilfen, Programmgestaltung und Programmüberwachung, die Befähigung des ESM die finanzielle Lage seiner Mitglieder unabhängig von einem Antrag eines Mitglieds zu verfolgen, die Stärkung der Schuldentragfähigkeit in der Währungsunion, sowie die Einführung von standardisierten Umschuldungsklauseln für Staatsschuldentitel.

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor erhöht werden, um damit die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Bereichen zu fördern. Große (börsennotierte und paritätisch mitbestimmte) Unternehmen müssen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes müssen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht. In Körperschaften des öffentlichen Rechts der Sozialversicherung muss mindestens eine Frau im Vorstand vertreten sein. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis 2025 50 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein. 
 
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Wir befassen uns in zweiter und dritter Lesung mit einem Gesetzentwurf, die Qualität der Versorgung der Versicherten bei Krankenhausbehandlungen weiter verbessert. Leistungen für die Versicherten sollen ausgeweitet werden, indem beispielsweise der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für planbare Eingriffe erweitert wird. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sollen in Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt werden. Für die Behandlung von Adipositas ist ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm vorgesehen. Weiterhin soll die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken gefördert werden. Auch die ambulante Notfallversorgung wird durch ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren im Krankenhaus entlastet. Zusätzlich wird die Pflegeversicherung in Teilen reformiert, womit insbesondere gesichert werden soll, damit Pflegekräfte nach Tarifverträgen bezahlt werden.

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die parlamentarischen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes sollen mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, deutlich verbessert werden. Ein neuer Elfter Abschnitt des Abgeordnetengesetzes soll die bisherigen untergesetzlichen Verhaltensregeln (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) ersetzen. Hierdurch werden sämtliche Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete rechtssicher im Abgeordnetengesetz verankert.
 
Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, dient der Umsetzung von Verfahrensvorgaben aus der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II). Änderungen erfolgen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz.
 
Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der
Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit). In erster Lesung beraten wir ein Gesetz, mit dem die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Angeklagten bei schwersten Straftaten in bestimmten Fällen ermöglicht wird. Gemessen an der materiellen Gerechtigkeit wäre es unvertretbar, wenn auch in Anbetracht neuer, belastender Beweismittel – aus denen sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines zuvor Freigesprochenen ergibt – an der Rechtskraft des freisprechenden Urteils festgehalten werden müsste.

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir diesen Gesetzentwurf, der in Erfüllung des Koalitionsvertrages die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen stärken und Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen soll. Künftig sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. In den Beratungen ist eine hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte in den Handelsbeziehungen wirksame, aber auch für die Wirtschaft umsetzbar Einigung gefunden worden. Denn auch entwicklungspolitisch ist es geboten, verantwortlich gestaltete Handelsbeziehungen und Investitionen nicht zu erschweren. Eine neue zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ist ausgeschlossen, das haben wir im parlamentarischen Verfahren klarstellen und regeln können. Das Gesetz wird ab 2023 verbindlich für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 600 Unternehmen), und ab 2024 dann für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 2.900 Unternehmen). 
 
Sechstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Mit dem Entwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, wird auf die finanziellen Nachteile, zu denen die COVID-19 Pandemie im Jahr 2020 und 2021 im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geführt hat, eingegangen. Der Bund hat daher die Länder durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 um 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt. Die Regionalisierungsmittel werden im Jahr 2021 nochmals um insgesamt eine Milliarde Euro erhöht. Die Länder nehmen einen nachträglichen Mittelausgleich entsprechend der in den Jahren 2020 und 2021 tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteile vor. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an der Finanzierung.
 
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, treffen wir Regelungen zur Vereinbarung von Vereinbarung von Erfolgshonoraren und zur Übernahme von Verfahrenskosten durch Rechtsdienstleister. So schaffen wir einen kohärenten Regelungsrahmen für rechtliche Dienstleistungen.

Gesetz zur Neuregelung der Interessenvertretung von Industrie- und Handelskammern. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, das die Organisation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) neu regelt. Der bislang als privatrechtlicher eingetragener Verein organisierte DIHK soll so in einen öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen überführt werden und damit den gleichen Vorgaben unterliegen wie die einzelnen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Die Neuregelung trägt auch der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts Rechnung. Das Gesetz sieht vor, den DIHK e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der IHKs umzuwandeln. In der Übergangszeit von 2 Jahren soll der DIHK e.V. diese Aufgaben – ebenfalls mit einer gesetzlichen Mitgliedschaft aller IHKs – übernehmen. 
 

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