Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass das Töten männlicher Eintagsküken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig ist.
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Notwendigkeit bekräftigt, aus der Praxis des Tötens männlicher Küken auszusteigen. Die Erwartungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch der deutlichen Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sind in dieser Frage eindeutig und unmissverständlich. Das routinemäßige Töten von Eintagsküken muss so schnell wie möglich beendet werden.
Die vom Bundesverwaltungsgericht eingeräumte Übergangszeit gilt es jetzt zu nutzen. Wir brauchen in ganz Deutschland zügig zuverlässige und flächendeckende Alternativen zum Kükentöten, die von den Brütereien konsequent eingesetzt werden können. Dabei hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unsere Unterstützung. Die Verfahren zur Geschlechtserkennung, die maßgeblich von Wissenschaftlern in Deutschland entwickelt und die mit Bundesmitteln gefördert worden sind, müssen jetzt rasch allen Brütereien zur Verfügung stehen. Gleichzeitig fordern wir die Handelsunternehmen auf, die Brütereien in Deutschland bei der Umstellung vollumfänglich zu unterstützen.