In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde über die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur Verkehrslärmschutzverordnung vom 4. Juni 2014 diskutiert. Viele Bürgerinnen und Bürger sind unmittelbar von Bahnlärm betroffen. Mit der neuen Verkehrslärmschutzverordnung werden neue Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmwerte an Schienenstrecken eingeführt. Damit wird es eine genauere Berechnung der Schienenlärmbelastung betroffener Anwohner beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken geben. Neben den Verbesserungen bei der Lärmvorsorge wird es weiterhin darum gehen, im Schwerpunkt den Lärm dort zu reduzieren, wo er entsteht, an der Quelle, d.h. am Fahrzeug selbst. Dazu brauchen wir ein europäisches Förderprogramm, das die neue Europäische Kommission auf den Weg bringen sollte.
Die Anhörung hat ergeben, dass die Berechnungsgrundlagen für den Lärmschutz an Neu- und Ausbaustrecken im Schienenverkehr in Zukunft weiterentwickelt werden sollten. Die Verkehrslärmschutzverordnung selbst soll den Bundestag ohne Änderungen passieren, so dass sie rechtzeitig zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Das ist auch aufgrund der Abschaffung des Schienenbonus notwendig und sorgt für Rechts- und Planungssicherheit.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich in einem Entschließungsantrag dafür ein, mehr Transparenz bei den Berechnungen durchzusetzen und auch auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass es zu keiner Absenkung der Standards kommen wird. Bei einer Fortentwicklung der Regelungen ist zudem zu prüfen, wie das Spitzenpegelkriterium in die Berechnungsannahmen eingefügt werden kann. Auch muss dargelegt werden, welche finanziellen Auswirkungen sich durch die Änderungen in der Verordnung u.a. auf Rangier- und Umschlaganlagen ergeben.