Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für vier wichtige Autobahnbrücken verabschiedet. Die Große Koalition macht den Weg frei für ein beschleunigtes Planungsverfahren für den Ersatzbau vier wichtiger Autobahnbrücken. Hiervon profitieren neben der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen auch die Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal, die Neckartalbrücke bei Heilbronn und die Rheinbrücke der A 40 bei Duisburg.

Mit dem heutigen Beschluss wird das Bundesverwaltungsgericht zur ersten und zugleich letzten Instanz für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse.
Der Rechtsschutz ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein hohes Gut. An den vier genannten Brücken in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind in den vergangenen Monaten jedoch unerwartet gravierende Schäden aufgetreten, die die Standsicherheit gefährden. Da eine dauerhafte Reparatur der Nadelöhre ausgeschlossen ist, drohen bei einer Sperrung immense Verkehrsbehinderungen. Eine Beschleunigung des Planungsverfahrens ist daher dringend erforderlich, um einen Verkehrsinfarkt zu verhindern.
 
Insgesamt stehen für die Jahre 2015 bis 2017 zusätzlich 400 Millionen Euro für Brückensanierungen bereit. Diese Mittel stammen aus den für diese Legislaturperiode zusätzlich bereitgestellten 5 Milliarden Euro für Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
 

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