Der Haushalt 2016 und die Finanzplanung bis 2019 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Der Zustand unserer Infrastrukturen entscheidet darüber, ob Deutschland Wohlstandsland bleibt oder Stagnationsland wird. Mit den Beschlüssen zum Bundeshaushalt 2016 und zur Finanzplanung des Bundes bis 2019 haben wir klar zum Ausdruck gebracht, dass wir eine Fortschrittsgesellschaft bleiben wollen. Wir haben eine historische Investitionsoffensive für unsere Infrastrukturen auf den Weg gebracht. Mit diesen Beschlüssen gelingt es uns, eine zukunftsorientierte Investitionspolitik und einen ausgeglichenen Haushalt erfolgreich zu verbinden. Für Wachstum, Beschäftigung und den Wohlstand von morgen. Der Einzelplan 12 für das Jahr 2016 und die Finanzplanung bis 2019 sowie das im Einzelplan 60 verortete Zukunftsinvestitionspaket stehen für ein konsequentes und modernes Programm, mit dem wir ein umfassendes Upgrade für unsere Netze starten werden.

Der Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bleibt der größte Investitionsetat des Bundes. Der Investitionsanteil beträgt 2016 rund 45 Prozent gemessen an den Investitionen des Bundeshaushalts.
 
 Ich möchte Sie über wesentliche Eckpunkte des Haushalts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur informieren:

Investitionshochlauf konsequent umgesetzt
  • Die Investitionslinie für die Straße, Schiene und Wasserwege und die digitale Infrastruktur steigt in 2016 auf mehr als 13 Milliarden Euro. In 2018 erreichen wir ca. 14 Mrd. Euro. Durch den Investitionshochlauf, den wir im vergangenen Jahr gestartet haben, stehen in den kommenden Jahren so viel Mittel für Investitionen in unsere Infrastrukturen bereit wie noch nie zuvor. Neben konventionellen Haushaltsmitteln (insbesondere aus dem 5 Mrd. Euro-Investitionspaket 2014-2017) kommen zudem 4,2 Mrd. Euro aus dem 10 Mrd.-Euro-Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung sowie weitere insgesamt 1,57 Mrd. Euro in den Jahren 2018 und 2019 im Einzelplan 12 hinzu. Zur Stärkung der Investitionen tragen auch die Mittel aus der Erweiterung der Nutzerfinanzierung (Lkw-Maut) bei. Im Juli 2015 haben wir die Lkw-Maut auf 1.100 km zusätzliche Bundesstraßen und ab Oktober 2015 auf leichtere Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t ausgedehnt. Diese Maßnahmen entfalten 2016 ihre volle Jahreswirkung. Mit dem Investitionshochlauf steigen die Erhaltungsmittel für die Bundesfernstraßen von 2,6 Mrd. Euro in 2014 auf 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2018. Auch konnten wir mit dem Haushalt 2016 die Mittel für das Brückensanierungsprogramm verdoppeln: bis 2018 stehen jetzt 2 Mrd. Euro für den Erhalt unserer Brücken zur Verfügung. Damit werden wir jede Sanierungsmaßnahme einer Brücke, die Baurecht erhält, auch finanzieren.
  • Zur Erhöhung der Flexibilität des Mitteleinsatzes werden die Investitionen bei Schiene, Straße, Wasserstraße auch weiterhin überjährig zur Verfügung gestellt. Damit wird es möglich, die Investitionsmittel effizienter und planbarer zu nutzen.
 Digitale Infrastruktur nachhaltig finanziert
  • Der flächendeckende Zugang zu modernsten digitalen Netzen ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen grundlegende Voraussetzung für eine digitalisierte Zukunft. Daher wollen wir bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbitis erreichen. Hierfür stellen wir insgesamt rd. 2,7 Mrd. Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung. Wesentlichen Anteil an diesen Mitteln hat die erfolgreiche Versteigerung der 700-MHz- und 1500-MHz-Frequenzen (Digitale Dividende II), deren Erlöse in Höhe von 1,33 Mrd. Euro dem Einzelplan 12 zufließen und anschließend zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Den Bundesanteil von über 600 Mio. Euro haben wir mit weiteren 1,4 Mrd. Euro (davon 400 Mio. Euro in 2016) aus dem Bundeshaushalt aufgestockt.
  • Am 18. November 2015 haben wir mit diesen Mitteln ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von 2 Mrd. Euro gestartet. Der Bund unterstützt damit Investitionen in solchen Regionen, in denen der privatwirtschaftliche Netzausbau auf absehbare Zeit mangels Wirtschaftlichkeit ansonsten nicht erfolgen Würde.
Förderung innovativer Antriebstechnologien gesichert
  • Wir setzen das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) fort und stellen insgesamt für die Jahre 2016 bis 2019 rd. 247 Mio. Euro hierfür bereit. Zusammen mit der Ausfinanzierung des NIP I bis 2017 stehen in der Finanzplanung bis 2019 für beide Programme insgesamt 336 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Für die Fortschreibung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie und zur Förderung der alternativen Kraftstoffinfrastruktur sind bis 2019 rd. 206 Mio. Euro vorgesehen.
  • Außerdem haben wir die Mittel für die Entwicklung und den prioritären Ausbau von die Flüssiggas (LNG — liquid natural gas) -Infrastruktur in Häfen an Nord- und Ostsee sowie für die Umund Ausrüstung von bundeseigenen Schiffen mit LNG-Technik um mehr als 11 Mio. Euro erhöht.
Etat für moderne Technologien der Mobilität 4.0 geschaffen
  • Unser Ziel ist es, die Innovationsführerschaft des Autolandes Deutschland zu behaupten. Daher stellen wir zur Förderung des automatisierten und vernetzten Fahrens sowie für den Betrieb des Digitalen Testfeldes auf der Autobahn A9 mehr als 40 Mio. Euro bis 2019 zu Verfügung.
  • Zudem haben wir einen Titel für Innovative Verkehrstechnologien mit 30 Mio. Euro ausgestattet.

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