Der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur verabschiedet in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nebst Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Bereits jetzt befindet sich die Sicherheit im Luftverkehr auf einem sehr hohen Niveau. Mit den aktuellen Änderungen im Luftverkehrsgesetz bauen wir dieses Niveau weiter aus. Zukünftig soll es zum Beispiel stichprobenartige Alkohol- und Drogenkontrollen unter ärztlicher Aufsicht geben, wie es in anderen Ländern bereits gängige Praxis ist. Durch die Einführung einer flugmedizinischen Datenbank wird zudem dem sogenannten ‚Ärztehopping‘ noch besser vorgebeugt. Dabei muss vor allem dem Datenschutz angemessen Rechnung getragen werden.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Pilot ist ein wichtiges Gut, das erhalten bleiben muss. Jedoch kann die Untersuchung der Flugtauglichkeit nur auf Basis vollständiger Informationen zu einem verlässlichen Ergebnis kommen. Mit dem Gesetzentwurf haben wir eine ausgewogene Lösung gefunden. Wir greifen damit auch Anregungen der Task Force auf, die nach dem Germanwings-Unglück im vergangenen Jahr eingesetzt wurde.
Beim Thema Hubschrauberlandeplätze war es uns wichtig, Rechtssicherheit für die Piloten zu schaffen. Daher werden die Kriterien festgelegt, bei denen so genannte ‚Landestellen von öffentlichem Interesse‘ (Public Interest Sites) genehmigungsfähig sind. Neu ist, dass diese Möglichkeit auch für Dachlandeplätze bestehen soll. Gerade an Krankenhäusern ist das sinnvoll und trägt dazu bei, die Rettungsketten in Deutschland sicherzustellen und die schnelle und effektive medizinische Versorgung der Menschen zu gewährleisten.