Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Neben der umfangreichen Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern werden durch die Gesetzentwürfe weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat vereinbart, u.a. auch im Bereich der Verwaltung der Bundesautobahnen. Das war der Startschuss für eine gute Zukunft unseres Autobahnnetzes. Mit dem heutigen Regierungsbeschluss ist die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung auf den Weg gebracht. Jetzt gilt es, das Gesetzgebungsverfahren konsequent zu betreiben. Künftig hat der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Autobahnen. Statt verflochtener Bundes- und Länderzuständigkeiten mit Doppelstrukturen und Reibungsverlusten werden wir in Zukunft die Bundesautobahnen nicht nur schlanker und effizienter, sondern bundesweit mit hoher Qualität zur Verfügung stellen können.
Mit der beschlossenen Reform sichern und organisieren wir den erfolgreichen Investitionshochlauf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt dauerhaft. Ein modernes Verkehrsnetz wird auch zukünftig Basis für Wachstum und Wohlstand in unserem Land sein. Denn die Fernstraßen bilden die Hauptschlagadern der Mobilität unserer Menschen und Güter. Klar ist nun auch: Das Eigentum am Streckennetz und der neu zu gründenden Gesellschaft privaten Rechts bleibt vollständig beim Bund.