Kreis Warendorf/Berlin. Nach der größten Entlastung der Kommunen durch den Bund in der Geschichte der Bundesrepublik durch die christlich-liberale Bundesregierung gibt es nun eine weitere deutliche Entlastung für die Städte und Gemeinden. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist zur Unterstützung der Kommunen ab dem Jahr 2015 eine jährliche Soforthilfe in Höhe von 1 Milliarde Euro vorgesehen, die vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes die Städte und Gemeinden entlasten soll. „Ich freue mich, dass die Konkretisierung der Auszahlung nun durch die Bund-Länder-Kommission vereinbart wurde“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen).
Die Soforthilfe erfolge hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) sowie hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer:
Nach ersten Berechnungen werde sich der Anteil des Bundes an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (sog. KdU) in Nordrhein-Westfalen um ca. 130 Millionen Euro pro Jahr erhöhen. „Für den Kreis Warendorf bedeutet dies auf Basis der KdU-Ausgaben für 2013 voraussichtlich ein Plus von 1,2 Millionen Euro in 2015“, so Sendker.
Die über einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erfolgende Entlastung belaufe sich in NRW nach der derzeit geltenden Rechtslage auf ca. 120 Mio. Euro pro Jahr. Die Zunahme des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer infolge der Soforthilfe des Bundes wirke sich für die Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf nach Auskunft des
Landesinnenministeriums wie folgt aus:
Ahlen: 285.000 Euro
Beckum: 252.000 Euro
Beelen: 42.000 Euro
Drensteinfurt: 35.000 Euro
Ennigerloh: 99.000 Euro
Everswinkel: 40.000 Euro
Oelde: 245.000 Euro
Ostbevern: 36.000 Euro
Sassenberg: 84.000 Euro
Sendenhorst: 80.000 Euro
Telgte: 80.000 Euro
Wadersloh: 47.000 Euro
Warendorf: 183.000 Euro
Die Entlastung von einer Milliarde jährlich für die Kommunen soll 2015-2017 vorübergehend vorgenommen werden. „Wir wollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes ab 2018 jährlich im Umfang von fünf Milliarden Euro bei ihren Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe unterstützen“, so Sendker.