Die beiden geplanten Ortsumfahrungen von Neubeckum und Westkirchen im Zuge der B475n wurden im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit dem sehr hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis von 9,8 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die entsprechenden Ausbaugesetze hatte der Deutsche Bundestag Anfang Dezember 2016 mit großer Mehrheit beschlossen. Nun ist die weitere Planung dieser Straßenbauprojekte auch ins Arbeitsprogramm des NRW-Verkehrsministeriums für 2019 aufgenommen worden.

Für diese beiden Projekte kann nun die Planung fortgesetzt werden, sie befinden sich somit fortan im Linienbestimmungsverfahren. Dies teilt der heimische Bundestagsabgeordnete und Verkehrspolitiker Reinhold Sendker (Westkirchen) heute hocherfreut mit und weist ganz besonders auf die hohe Bedeutung des Ausbaues der Ortsumfahrung Beckum/ Neubeckum in der Mitte des Kreises Warendorf hin. Dieses Straßenbauprojekt war in der Planung seinerzeit bereits weit fortgeschritten, musste aber nach Aufgabe der vorher favorisierten Trassierung neu konzipiert werden.

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