Berlin/Düsseldorf/Kreis Warendorf. Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) und seine beiden Landtagskollegen Daniel Hagemeier (Oelde) und Henning Rehbaum (Albersloh) in einer gemeinsamen Pressemitteilung kund tun, können nun ab sofort die Bundes- und Landesmittel zum Soforthilfeprogramm „DigitalPakt Schule“ abgerufen werden.
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms geht es um die Anschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern bisher nicht auf solche Geräte zurückgreifen konnten. Die entsprechende Förderrichtlinie war erst am Mittwoch durch Runderlass des NRW-Schulministeriums verkündet worden. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie im Besonderen soziale Faktoren berücksichtigt. Danach erhalten jetzt die dreizehn Städte und Gemeinden des Kreises für ihre Schulen insgesamt 1,35 Millionen Euro. Konkret belaufen sich die Fördergelder für Ahlen auf 323.180 Euro, für Beckum auf 196.578 Euro, für Beelen auf 12.966 Euro, für Drensteinfurt auf 59.478 Euro, für Ennigerloh auf 41.541 Euro, für Everswinkel auf 47.419 Euro, für Oelde auf 142.508 Euro, für Ostbevern auf 54.766 Euro, für Sassenberg auf 59.727 Euro, für Sendenhorst auf 27.395 Euro, für Telgte auf 104.925 Euro für Wadersloh auf 52.901 Euro sowie für Warendorf auf 229.186 Euro. Weitere Schulträger im Kreisgebiet werden mit gut 232.000 Euro bedacht. Der Kreis Warendorf erhält zudem für seine Schulen 394.803 Euro. Damit fließen insgesamt gesehen 2 Millionen Euro an Fördermittel vom Bund und vom Land für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen in den Kreis Warendorf. „Um zu gewährleisten, dass alle Schüler auch in Corona-Zeiten die gleichen Chancen auf Bildung haben, müssen wir unsere Schulen digital fit machen“, so der ehemals als Berufsschullehrer tätige und heutige Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker, der sich in der Bundeshauptstadt für ein schnelles Förderprogramm eingesetzt hatte. Mit seinen Landtagskollegen Daniel Hagemeier und Henning Rehbaum hofft er nun auf eine zügige und möglichst unbürokratische Umsetzung.Besonders positiv bewerten die drei CDU-Abgeordneten, dass mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 16. März 2020 verbunden sei. Das bedeute: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“)bereits vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können nun durch dieses Programm abgerechnet werden.
Hintergrund: Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen.