Heute habe ich gute Nachrichten für die „Nichtbundeseigenen Eisenbahnen“ (NE-Bahnen, z.B. die WLE): Sie können weiterhin von einer Förderung durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) profitieren. Das war kein Selbstläufer, denn im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich“ waren die Zuschüsse im Schienengüterverkehr nur für das sogenannte „übergeordnete Netz“ vorgesehen.

Dazu gehört in Deutschland gegenwärtig nur das Netz der DB; das 5.000 Kilometer lange Netz der NE-Bahnen gehört dieser Kategorie nicht an. Um ins übergeordnete Netz aufgenommen zu werden, hätten die NE-Bahnen erhebliche zusätzliche Aufwendungen betreiben müssen. Das wäre für die kleinen Unternehmen weder finanziell noch personell stemmbar gewesen und hätte ein „Kleinbahnsterben“ zur Folge gehabt – und das ausgerechnet im europäischen Jahr der Schiene! Daher habe ich mich vehement für eine ersatzlose Streichung dieser Einschränkung ausgesprochen und freue mich, dass meine Intervention letzten Endes von Erfolg gekrönt war! 

 

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