Kommunalinvestitionsförderungsgesetz:

MdB Reinhold Sendker fordert gerechte Mittelzuweisung

Berlin/Kreis Warendorf. Die Bundesregierung hat kürzlich einen 3,5 Mrd. Euro starken Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen auf den Weg gebracht. Gut 30 Prozent der Mittel (1,126 Mrd. Euro) fließen nach Nordrhein-Westfalen. Seitdem arbeitet die Landesregierung NRW an den Kriterien, nach welchen die Zuweisung an die Kommunen erfolgen soll, denn dafür besteht Länderkompetenz. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) unterstützt den vorläufigen Referentenentwurf, wonach diejenigen Kommunen als finanzschwach einzustufen sind, die zwischen 2011 und 2015 in einem oder mehreren Jahren Schlüsselzuweisungen nach dem jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. „Wegen der schwierigen Finanzsituation fast aller Städte und Gemeinden des Landes wäre es nicht nachvollziehbar, die Mittel auf nur wenige Empfänger zu beschränken“, so der Bundespolitiker.

Damit unterstützt Sendker nicht nur den Referentenentwurf, sondern auch die Forderung des Städte- und Gemeindebundes nach einer Verteilung der Mittel nach Schlüsselzuweisung: „Nicht ausschließlich die großen Städte dürfen von der Finanzspritze des Bundes profitieren, auch die finanzschwachen Städte und Gemeinden im ländlichen Raum müssen Berücksichtigung finden“. Für den Bundestagsabgeordneten, der auch auf 30 Jahre Erfahrung in der Kommunalpolitik zurückblicken kann, stelle dieses Modell daher die schlichtweg bessere Lösung dar. Damit reagiert Sendker auf die Forderung des Deutschen Städtetags gegenüber der Landesregierung NRW nach einem Verteilungsschlüssel, wonach überwiegend die NRW-Großstädte profitieren würden. Nach dem vorläufigen Referentenentwurf der Landesregierung NRW würden der Kreis Warendorf und seine Kommunen eine zusätzliche Förderung des Bundes in Höhe von insgesamt 11,8 Mio. Euro erhalten. Davon entfielen 5,3 Mio. Euro auf den Kreis und 6,5 Mio. Euro auf 10 Kommunen des Kreises Warendorf.

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