Für mich steht fest, dass die Bioenergie auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten kann und soll. Die Vorteile liegen auf der Hand: Strom aus Bioenergie ist flexibel, speicherbar und entlastet die deutsche Klimabilanz um 27 Mio. t CO2 pro Jahr. Zudem ist die Bioenergie eine wichtige Säule der heimischen Landwirtschaft. Der gesetzlich festgelegte Ausbaupfad der Biomasse liegt bei 100 MW pro Jahr. Die Realität sieht anders aus. Im Jahr 2014 lag der Zubau unter 40 MW. Diese Diskrepanz müssen wir beseitigen.
Mit den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Eckpunkten werden wir dieses Ziel wohl nicht erreichen. Das Papier sieht vorerst keine Ausschreibungen im Segment Biomasse vor. Diese Haltung des BMWi ist falsch! Ausschreibung nur für Wind und Photovoltaik (ab 1 MW) sehe ich äußerst kritisch.
Biomasse/Biogas ist sowohl für mich als auch die gesamte CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages Bestandteil der Energiewende. Eine Fokussierung auf Sonnen- und Windenergie wäre unzureichend.
Das muss sich auch bei der Ausschreibung wiederspiegeln – die Bioenergie muss mit einem Ausschreibungsverfahren im EEG 2016 verankert werden. Hier braucht es eine klare gesetzliche Regelung, die Planungssicherheit schafft.
Das Ausschreibungsverfahren sollte sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen gelten. Ohne eine Perspektive für Bestandsanlagen droht sonst der Rückbau wichtiger erneuerbarer Erzeugungseinheiten. Und nur mit Planungssicherheit werden sich die Betreiber energiewirtschaftlich sinnvoll an der Stromerzeugung der Zukunft beteiligen. Ein kleiner Anteil neuer Anlagen sollte ebenfalls ausgeschrieben werden, damit Innovation und technologische Entwicklung in Deutschland möglich ist. Damit kann ein jährlicher Zubau ermöglicht und Perspektiven für den Bestand geschaffen werden. Ansonsten droht ab Mitte 2020 ein drastischer Rückgang des Bestandes, der sich ab dem Jahre 2032 gen Null entwickeln würde.
Insbesondere das Bundesland Bayern und das CDU-geführte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzen sich derzeit vehement für eine entsprechende gesetzliche Regelung im Rahmen des EEG 2016 ein. Die Ministerpräsidentenkonferenz am 31.05.2016 wird hierzu wahrscheinlich einen Beschluss fassen.
Klar ist jedoch auch, dass für eine Ausschreibung der Bioenergie, das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten muss. Auch die Bioenergie muss sich dem Markt und dem Wettbewerb stellen. Das Pilotprojekt zur Ausschreibung von Solarfreiflächen hat bereits gezeigt. Dass die Ausschreibung zu sinkenden Förderkosten und einer besseren Ausbausteuerung führen kann. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir auch mit der Bioenergie fortschreiben.