Zur Finanzierung dieser Betreuungsplätze, die in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern geschaffen werden sollen, stockt der Bund das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau", das 2007 eingerichtet wurde, bis 2020 um gut 1,1 Milliarden Euro auf. Davon stehen im nächsten Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten. Seit 2007 hat der Bund für Investitionskosten zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder 3,28 Milliarden Euro bereitgestellt.
Sendker begrüßt insbesondere, dass das neue Investitionsprogramm im Unterschied zu bisherigen Programmen nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern für alle Kinder bis zum Schuleintritt umfasst: „Der Ausbau und der Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen ist zwar grundsätzlich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. In Deutschland besteht jedoch nach wie vor Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren“, fasst Sendker die Situation zusammen. Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen betrage in diesem Jahr 32,7 Prozent. Der tatsächliche Bedarf liege laut einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts 2015 jedoch bei 43,2 Prozent. Zudem gebe es für Kinder mit Fluchthintergrund zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen, der für die Städte und Gemeinden bei ihren Planungen nicht vorhersehbar war. Deshalb sei es gut, dass der Bund Länder und Kommunen erneut aktiv bei der Versorgung unterstütze, so der Westkirchener abschließend.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es soll einen rückwirkenden Beginn der geplanten Maßnahmen zum 1. Juli 2016 zulassen.