Kommunen erhalten dringend benötigte Finanzmittel vom Bund für den Ausbau der Kinderbetreuung

Pressemitteilung

Bildquelle: Erich Westendarp  / pixelio.de
Bildquelle: Erich Westendarp / pixelio.de
Berlin / Kreis Warendorf / Beckum. Allen voran hatte ihn Beckums Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann auf zusätzliche Finanzmittel für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum Grundschulalter angesprochen. Nun kann der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) „liefern“: Der Deutsche Bundestag wird mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich für den Kita-Ausbau zur Verfügung zu stellen. Damit können weitere 100.000 Kita-Plätze für Kinder bis zum Grundschulalter neu geschaffen werden. Hocherfreut  zeigt sich Sendker über diese Entscheidung: „Wie wichtig das Gesetz zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung ist, zeigt der Blick in unsere Kommunen. Vielerorts mangelt es an freien Plätzen.“

Mit Blick auf die SPD-geführte NRW-Landesregierung fügt der Bundestagsabgeordnete ernüchtert hinzu, dass wieder einmal der Bund auf diesen Mangel reagiert, obwohl an sich die Länder verfassungsgemäß dafür zuständig seien, die Kommunen für die Bedarfsplanung mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten.
 
Besonders positiv hebt Sendker hervor, dass der Bund mit dem Maßnahmenpaket in Höhe von 1,126 Milliarden Euro nicht nur Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren fördert, sondern für Kinder bis zum Schuleintrittsalter. Damit setze die Union eines ihrer wichtigen Anliegen zur weiteren Förderung von Familien um.  „Der Ausbau der Kinderbetreuung ist eine Aufgabe von großer gesellschaftlicher Bedeutung und ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit“, betont Sendker.
 
„So bekommen auch Kinder aus bildungsfernen Familien durch die Kita Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung. Sie werden zum Beispiel in ihrer sprachlichen Entwicklung, in ihrer Kreativität und in ihrem Sozialverhalten gefördert.“ Dies sei wichtig um im Erwachsenenleben die beste Chance auf Teilhabe zu haben, so der Westkirchener abschließend.
 
Hintergrund:
Mit dem geplanten Gesetz wird das vom Bund 2007 eingerichtete „Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau“ um rund 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Konkret bedeutet das: 2017 werden dafür Bundesmittel in Höhe von 226 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet; von 2018 bis 2020 dann jährlich 300 Millionen Euro. Das Gesetz wird rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Im Rahmen des Investitionsprogramms können zudem auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen.
 

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