Erfreuliche Gesetzesänderungen zum 1. Juli

Änderungen bei der Rente und im Gesundheitsbereich

Bildquelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion - Tobias
Bildquelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion - Tobias "ToKo" Koch
Kreis Warendorf. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) weist auf einige erfreuliche Änderungen zum 1. Juli hin. Insbesondere Rentner profitieren: Weniger Abzüge bei Arbeit im Ruhestand: Die bisherige Grenze von monatlich 450 Euro, bis zu welcher sich Rentner abzugsfrei Geld hinzuverdienen konnten, weicht ab Juli 2017 einer Freibetragsobergrenze von 525 Euro. Geht der zuverdiente Betrag über die neue jährliche Obergrenze von 6.300 Euro hinaus, wird der Verdienst zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Renten steigen an: Zum 1. Juli 2017 tritt eine Rentenerhöhung in Kraft. In den alten Bundesländern werden die Renten um 1,9 Prozent erhöht, in den neuen Bundesländern dürfen sich Rentner über 3,59 Prozent mehr freuen.
Video-Sprechstunde Teil der Regelversorgung - Krankenkassen erstatten Kosten: Die Videosprechstunde gehört ab Juli diesen Jahres zur vertragsärztlichen Regelversorgung. Patienten können nun freiwillig - sofern ihr Arzt dies anbietet - sowohl bei Besprechungsterminen als auch zu Kontroll- und Nachsorgeterminen auf den Praxisbesuch vor Ort verzichten und stattdessen diesen bequem von zu Hause aus mit ihrer Internetverbindung in Anspruch nehmen. Den gesetzlich versicherten Patienten entstehen hierbei keine Kosten, diese werden von den Krankenkassen übernommen.
Unterhalsvorschuss bis 18 Jahre: Ab 1. Juli gibt es ebenfalls eine Neuregelung in Sachen Unterhaltsvorschuss. Kann ein Unterhaltspflichtiger nicht zahlen, erhalten die Kinder der alleinerziehenden Elternteile Unterhaltsvorschussleistungen vom Staat. Diese bekommen sie solange, bis die unterhaltspflichtige Person finanziell wieder in der Lage ist, seiner Pflicht nachzukommen. Und das auch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Zuvor galt eine maximale Bezugsdauer von sechs Jahren.
Ausweispflicht beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte: Ab dem 1. Juli dieses Jahres dürfen Prepaid-Karten ausschließlich gegen Vorlage eines Ausweises verkauft werden. Das untermauert eine Neuregelung im Telekommunikationsgesetz. Bisher genügte zum Kauf einer Prepaid-SIM-Karte die Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum. Nun müssen sich Käufer zusätzlich beim SIM-Karten-Kauf ausweisen können.

Nach oben