Berlin / Kreis Warendorf. „Mit der Grundgesetzänderung werden wichtige prioritäre Maßnahmen des Koalitionsvertrages umgesetzt, die gut für unser Land sind“, äußerte sich der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) zur heutigen Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Änderung des Grundgesetzes. „Wichtig war dabei, die klare Zuständigkeit der Länder für den Bildungsbereich und das Kooperationsverbot zu bewahren“, betonte der Bundestagsabgeordnete.
Durch die Änderung kann der Bund die Kommunen künftig beim Bau von bezahlbarem Wohnraum und beim Nahverkehr stärker unterstützen. Außerdem werden die Voraussetzungen für den ‚Digitalpakt Schule‘ geschaffen, indem der Bund künftig nicht nur ‚finanzschwache‘ Kommunen in der Bildungsinfrastruktur unterstützen kann. „Der Bund übernimmt jedoch nur Investitionskosten, keine regulären Betriebskosten und keine dauerhaften Personalkosten“, stellt Sendker klar. Diese müssten auch künftig von den Kommunen getragen werden. „Dafür haben die Länder ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nachzukommen, ihre Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten“ betonte Sendker und begrüßte in diesem Zusammenhang das Kriterium der „Zusätzlichkeit“, welches auf Drängen der Regierungsfraktionen dem Grundgesetztext hinzugefügt wurde.
Gewährt der Bund den Ländern zukünftig eine Finanzhilfe, müssen die Länder die mindestens hälftige Mitfinanzierung in dem entsprechenden Investitionsbereich sicherstellen. Dadurch können sich die Länder ihrer Verantwortung bei ihren originären Zuständigkeiten nicht mehr entziehen.