Mit schnellen Entlastungen Wachstum stimulieren

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat  den Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jedes Jahr um 8,5 Mrd. Euro entlastet.


Schnell entlasten

Bereits zum 1. Januar 2010 soll das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Es ist richtig und wichtig, dass ab Anfang des Jahres wirksame Entlastungen zum Tragen kommen. Die verschiedenen Änderungen, die das Gesetz bündelt, sollen einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum leisten.

Familien profitieren

Mit dem steuerlichen Sofortprogramm werden vor allem Familien entlastet:

  • Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden angehoben. Statt 6.024 Euro sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 Euro liegen.
  • Das Kindergeld wird erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 Euro. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 Euro 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro, ab dem vierten Kind 215 Euro.
  • Für nahestehende Erben sind Verbesserungen geplant. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent. Zudem werden auch die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge weiter verbessert.

Wachstumshemmnisse beseitigen

Eine gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands gründet nicht nur in einer stabilen Binnenkonjunktur sondern vor allem in guten Rahmenbedingungen für die Unternehmen des Landes. Hier werden die Produkte von morgen entwickelt, Waren in alle Welt verkauft und Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen. Für die Wirtschaft sind weitere Änderungen geplant, vor allem Korrekturen bei der Unternehmensteuer.
  • Nicht nur Hoteliers und Gastronomen, sondern auch ihre Gäste sollen von einem niedrigeren Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Der Steuersatz wird auf sieben Prozent abgesenkt.
  • Für Unternehmer sollen Abschreibungsregeln geändert werden. Geplant ist eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Schon im Jahr der Anschaffung können dadurch Unternehmer von steuerlichen Vorteilen durch die Abschreibung profitieren. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.
  • Die Zinsschranke wird entschärft. Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, dass vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuern zu zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellen krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. Euro dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten.
  • Weiterhin wird der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert. Deutschlands Technologieführerschaft bei Energie aus Wind, Sonne oder Wasser soll gesichert werden. Für modular aufgebaute Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, soll so ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden.

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