Am heutigen Donnerstag haben BMI und BMEL ein Konzeptpapier zu beschränkten Einreisemöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte im Bundeskabinett vorgestellt, wonach künftig wie folgt verfahren wird:
Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise bei Einhaltung strikter Hygienestandards ermöglicht.
Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen. Viel konnte hier schon durch die Vermittlung von inländischen Helfern über die vom Landwirtschaftsministerium unterstützte Plattform www.daslandhilft.de und andere Initiativen sowie arbeitsrechtliche Flexibilisierungen erreicht werden.
Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. So werden stundenlange Busreisen durch Europa vermieden, was aus Infektionsschutzgründen wichtig ist. Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband die entsprechenden Flughäfen fest.
Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt. Es findet also keine Einzelanreise statt.
Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Sie sind also faktisch in Quarantäne.
Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Alle Arbeiten finden in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen statt, die auch gemeinsam untergebracht sind.
Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe zu tragen oder Schutzscheiben/-folien einzurichten.
Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität.
In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache auch schon vor Einreise zur Verfügung gestellt werden.
Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle in Deutschland geltenden Regeln des Arbeitsschutzes, des Arbeitsrechts einzuhalten sowie Hygiene und Abstandsgebote zu beachten.
Der Deutsche Bauernverband hat sich bereit erklärt, die Information, Organisation und Durchführung zu den Einreisemöglichkeiten zu übernehmen. Der Verband wird hierzu ein Online-Portal entwickeln, über das das Verfahren abgewickelt werden soll. Selbstverständlich bezieht er hierbei auch Nichtmitglieder ein. Hierzu gibt der Deutsche Bauernverband Anfang kommender Woche das konkrete Verfahren bekannt.