Berlin. Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) informiert, wurde in dieser Woche ein Gesetzentwurf zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer im Bundestag beraten. „Mit dem Gesetz wollen wir die Nachfrage auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial lenken und so die CO2-Emissionen im Straßenverkehr senken“, erläutert der verkehrspolitische Obmann der CDU/CDU-Bundestagsfraktion das Ziel des Gesetzgebers. Dieses soll insbesondere durch zwei Maßnahmen erreicht werden: die Steuerbefreiung für E-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden. Das heißt, dass Autos, die ausschließlich elektrisch betrieben und bis zu diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden, bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit sind.
Außerdem soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (12. Juni 2020) und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden.
„Mit diesen Änderungen setzen wir die Maßnahmen „Förderung des Umstiegs auf elektromobile PKW“ und „Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer“ des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung um“, erläutert der Verkehrspolitiker. Er sei davon überzeugt, dass mit diesem Getz die umweltfreundliche Mobilität weiter vorangebracht wird.