Berlin. „Mit der aktuellen Klarstellung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konnten hohe Kosten für unsere Abfallwirtschaft (AWG) abgewendet werden,“ informiert der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen). Die gesetzliche Klarstellung zum sogenannten „Scheibenpachtmodell“ schaffe endlich Planungssicherheit für die AWG, so Sendker weiter.
Die AWG hatte Anteile ihres Deponiegas-Blockheizkraftwerks verpachtet und war seit Juli 2014 für den eigenverbrauchten Strom umlagebefreit – mit positiven Auswirkungen für die Abfallgebühr. Im Jahr 2017 kippte der Gesetzgeber jedoch diese Regelung und stellte gleichzeitig mit einer Amnestieregelung klar, dass die EEG-Umlage nicht rückwirkend entrichtet werden musste. Diesem Amnestieverfahren zum Trotz hatten Übertragungsnetzbetreiber zwischenzeitlich eine Nachveranlagung für die betroffenen Unternehmen gefordert. „Eine solche Nachzahlung hätte die AWG über eine Millionen Euro gekostet,“ so der CDU-Abgeordnete. Mit dem EEG 2021 wird nun die Amnestieregelung bis zum 31. Dezember 2020 bestätigt. „Die Nachveranlagungen sind mit der EEG-Novelle vom Tisch.“ Das sei eine gute Nachricht für die AWG und auch für die Gebührenzahler, so Sendker abschließend.