Warendorf. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz in Sachen Insektenschutz und dem derzeitigen Baurecht mit seinen beschränkenden Vorgaben in Sachen Tierwohl standen zwei große Themenkomplexe im Mittelpunkt des Jahresgespräches, zu dem sich CDU-Bundestagsabgeordneter Reinhold Sendker und WLV-Vertreter der heimischen Landwirtschaft trafen.
„Für unser Kreisgebiet hatte man im vergangenen Jahr mit rund 1.100 Streuobstwiesen gerechnet. Bei einer entsprechenden Zählung kam aber die enorme Zahl von mehr als 3.000 Streuobstwiesen zutage. Das ist enorm und zeigt, dass wir dafür definitiv keinen Schutzstatus‘ brauchen“, so Kammerpräsident Karl Werring. Trotzdem haben die Landwirte Sorge, dass die geplante Ausweitung des Biotopschutzes auf Streuobstwiesen zu einer Nutzungseinschränkung des Eigentums führt. Kreisverbandsvorsitzender Hermann-Josef Schulze-Zumloh betont: „Auch wir Landwirte halten den Schutz der Insekten für zwingend notwendig. Immerhin ist keine Branche so sehr von Insekten abhängig wie wir. Dafür haben wir zahlreiche Maßnahmen, die wir bereits jetzt freiwillig und in großem Stil umsetzen. Aber eine Nutzungseinschränkung auf unseren eigenen Flächen können und werden wir nicht akzeptieren.“ Die Maßnahmen, die bereits seit vielen Jahren von den Landwirten freiwillig umgesetzt werden, reichen von Blühstreifen und Blühflächen über Heckenpflanzung und -pflege bis hin zum Zwischenfruchtanbau. Nach Ansicht des heimischen Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker dürfe nicht über die Köpfe der Flächeneigentümer hinweg Eingriffe in die Bewirtschaftung vorgenommen, sondern müsse das Kooperationsprinzip fortgesetzt werden. Das zeige deutlich mehr Erfolg. „Naturschutz geht nur mit der Landwirtschaft", so Sendker weiter. Insofern gehe es jetzt um die Festschreibung der Kooperationspflicht in FFH- und Naturschutzgebieten. Und es gehe auch um die Absicherung und Gestaltung der Länderöffnungsklauseln. Sendker wiederholte in der Gesprächsrunde seine massive Kritik am Gesetzentwurf und forderte neuerlich deutliche Verbesserungen, sonst könne er den Rechtsveränderungen nicht zustimmen.
Am derzeitigen Baurecht kritisieren die Landwirte, dass die von der Gesellschaft geforderten Tierwohlverbesserungen nicht umgesetzt werden können: „Der Umbau von Ställen mit höheren Tierwohlstandards wird von der aktuellen Gesetzgebung behindert. Bauliche Änderungen oder Ersatzbauten sind kaum möglich“, so der Kreisverbandsvorsitzende. Hier müsse kurzfristig im Bau- und Immissionsrecht eine Anpassung erfolgen. Diese Position wird vom Bundestagsabgeordneten unterstützt. Auch beim Thema Stallumbauten sieht Sendker daher noch erheblichen Diskussionsbedarf in der Groko. Das von der Borchert-Kommission erarbeitete Tierwohlkonzept müsse von einem entsprechenden Finanzplan flankiert werden: „Wir Landwirte sind zu deutlichen Verbesserungen bereit. Aber diese Maßnahmen müssen dauerhaft und verlässlich finanziert werden“, so Kreisvorsitzender Schulze-Zumloh.